Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

FCD

Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-10070veröffentlicht 19.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 472 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,6 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5,2 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre15.12.2025 – 15.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (792 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungspunktzahl50 %
  • Gesamtwertungspreis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.12.2029
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Verkehrsdaten

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungspunktzahl50 %
Gesamtwertungspreis50 %
Qualität
Leistungspunktzahlgem. C03_FCD_Zuschlagskriterienkatalog
Kosten
Gesamtwertungspreisgem. C02_FCD_Preisblatt

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 od … ganz lesenGilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 o … ganz lesenGilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung dass der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss mindestens 500.000 € netto/Jahr betrug (Mindestanforderung).
Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angaben im Teilnahmeantrag (T01_FCD_Teilnahmeantrag; Ziff. 2) über die Eintragung in ein Handelsregister
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
15.12.2025
Vertragsende
15.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung um max. 12 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
5.200.000 €

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.autobahn.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für … ganz lesen1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C02_FCD_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der geschätzte Auftragswert (BT 27), d.h. "das in Aussicht genommene Volumen" gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV beträgt 50% des unter BT-271 bezifferten "Höchstwertes der Rahmenvereinbarung". 3. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. 5. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel).
Hinweis
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlic … ganz lesenHinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Die Autobahn GmbH des Bundes

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 486 (Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50685ae3-a556-4657-b274-9807e1515377.