FCD
Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2025-10070veröffentlicht 19.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,6 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 15.12.2025 – 15.12.2029
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,6 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 5,2 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre15.12.2025 – 15.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (792 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungspunktzahl50 %
- Gesamtwertungspreis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 15.12.2029
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Verkehrsdaten
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistungspunktzahlgem. C03_FCD_Zuschlagskriterienkatalog
- Kosten
- Gesamtwertungspreisgem. C02_FCD_Preisblatt
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 od … ganz lesenkürzer
Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 o … ganz lesenkürzer
Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Erklärung dass der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss mindestens 500.000 € netto/Jahr betrug (Mindestanforderung).
- Eintragung in das Handelsregister
- Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angaben im Teilnahmeantrag (T01_FCD_Teilnahmeantrag; Ziff. 2) über die Eintragung in ein Handelsregister
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.12.2025
- Vertragsende
- 15.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung um max. 12 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 5.200.000 €
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.autobahn.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für … ganz lesenkürzer
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C02_FCD_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der geschätzte Auftragswert (BT 27), d.h. "das in Aussicht genommene Volumen" gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV beträgt 50% des unter BT-271 bezifferten "Höchstwertes der Rahmenvereinbarung". 3. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. 5. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel).- Hinweis
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlic … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heidestraße 15, 10557 Berlin
- Website
- autobahn.de
- Kontakt
- vergabestelle@
autobahn.de
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.07.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50685ae3-a556-4657-b274-9807e1515377.