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Frist abgelaufenEU-weitMaler- und GlaserarbeitenBau

Fassadenarbeiten für den Neubau eines zweiten Verwaltungsstandortes der Landkreisverwaltung Aalen

Landratsamt Ostalbkreis · Aalen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 1502_2023_ZVSA_04veröffentlicht 20.03.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 925 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Maler- und Glaserarbeiten in Baden-Württemberg (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre16.05.2025 – 20.05.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aalen73430, Ostalbkreis, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Konzept zur Sicherstellung und Optimierung des Bauablaufs und der Montage15 %
  • Konzept zur kollaborativen Zusammenarbeit mit den Beauftragten des AG5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landratsamt Ostalbkreis
    vor 31 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.05.2027
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Fassadenarbeiten. Das Landratsamt Ostalbkreis plant an der Wilhelm-Merz-Straße 20 in Aalen den Neubau eines zweiten Verwaltungsstandortes. Beginn der Bauausführung ist vsl. April/ Mai 2024 Der geplante Gebäudekomplex besteht aus zwei einzelnen Gebäuden mit 4- bzw. 5- Ge-schossen mit zusammenhängendem UG, die als Hybridbau errichtet werden und die über das Erdgeschoss mit einem 1-geschossigen Verbindungsbau verbunden sind. Das Sockel- und Untergeschoss sowie sämtliche Treppenhäuser sind komplett mineralisch ausgeführt. Die oberen Geschosse werden mit Holzbetonverbunddecken und teilweiser Holzbauweise ausgeführt. Das westlich geplante Gebäude 1 wird nicht unterkellert, das östlich geplante Gebäude 2 wird mit einem Untergeschoss umgesetzt. Beide Gebäude erhalten jeweils einen Innenhof sowie ein begrüntes Flachdach mit Photovoltaik-Anlage.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Fassadenarbeiten. Das Landratsamt Ostalbkreis plant an der Wilhelm-Merz-Straße 20 in Aalen den Neubau eines zweiten Verwaltungsstandortes. Beginn der Bauausführung ist vsl. April/ Mai 2024 Der geplante Gebäudekomplex besteht aus zwei einzelnen Gebäuden mit 4- bzw. 5- Geschossen mit zusammenhängendem UG, die als Hybridbau errichtet werden und die über das Erdgeschoss mit einem 1-geschossigen Verbindungsbau verbunden sind. Das Sockel- und Untergeschoss sowie sämtliche Treppenhäuser sind komplett mineralisch ausgeführt. Die oberen Geschosse werden mit Holzbetonverbunddecken und teilweiser Holzbauweise ausgeführt. Das westlich geplante Gebäude 1 wird nicht unterkellert, das östlich geplante Gebäude 2 wird mit einem Untergeschoss umgesetzt. Beide Gebäude erhalten jeweils einen Innenhof sowie ein begrüntes Flachdach mit Photovoltaik-Anlage. Gebäudekennwerte / Bauordnungsrecht: Gebäudeklasse 5; Sonderbau Vollgeschosse 5 und 6 Vollgeschosse Grundstücksgröße ca. 15.172 m² Grundfläche Neubau ca. 2.435,20 m² Geschossfläche Neubau ca. 15.794 m² Höhenangaben: EG OKFF +- 0,00m = 432,50m NN Außenwandhöhe Gebäude: Gebäude 1 ca. 24,88 m = 457,38 mNN Gebäude 2 ca. 21,18m = 453,68 mNN oberste Geschossdecke ca. 19,65 m ü.OKG BRI: UG: 7.700 m³ EG: 13.400 m³ Gebäude 1; 1.-4- OG: 17.100 m³ Gebäude 2; 1.-5.OG: 26.700 m³ Umschlossen wird das Gebäude von einer Holz-/Metall- PR-Fassade die geschossweise ausgeführt wird und aus folgenden Fassadenschichten besteht: - Pfosten-Riegel Fassade mit Alu-Deckleisten, vorgehängt vor Stb.- Randunterzügen, - Umlaufende Metallkonsolen im Bereich Stb.-Randunterzug - außenliegender Sonnenschutz aus Alu-Flachlamellen - Fassadenpaneele gefüllt mit Streckgitter

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im angebotenen Brutto-Gesamtvergütung folgendermaßen: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtvergütung erhält 80 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtvergütung, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtvergütungssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtvergütung, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation nach der nachfolgenden Formel mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Qualität
Konzept zur Sicherstellung und Optimierung des Bauablaufs und der MontageGewichtung (Punkte, genau) 15Die Terminplanung des Auftraggebers sieht die folgenden Meilensteine vor: Konzept zur Sicherstellung und Optimierung des Bauablaufs und der Montage Die Terminplanung des Auftraggebers sieht die folgenden Meilensteine vor: Beauftragung und Vergabe Fassade: 04.11.24 Gebäude I - Beginn: 16.05.2025 - Hülle dicht: 02.09.2025 - Fertigstellung Hauptleistung: 15.10.2025 - Anschlussarbeiten Foyer bis: 09.12.2025 - Verschluss Fassadenöffnungen Bauaufzug bis: 20.05.2027 Gebäude II - Beginn: 20.08.2025 - Hülle dicht: 03.12.2025 - Fertigstellung Hauptleistung: 28.01.2026 - Verschluss Fassadenöffnungen Bauaufzug bis: 18.03.2027 Foyer - Beginn: 10.11.2025 - Hülle dicht: 05.12.2025 - Fertigstellung Hauptleistung: 05.12.2025 Der Auftraggeber kann sich zum einen Lösungen eines optimierten Bauablaufs unter Berücksichtigung der benannten Meilensteine vorstellen. Es ist also Aufgabe des Bieters, Lösungen für den Bauablauf und die Bauabfolge der Montage zu erarbeiten, die die eigenen betrieblichen Möglichkeiten im Sinne des Projekts zur Sicherstellung eines optimierten Bauablaufs nutzt. Zudem hat der Bieter Angaben zum Mock up und zur Übergabe Werkplanung in seinem Terminablauf zu berücksichtigen und darzustellen. Die Fassade stellt eines der Schlüsselgewerke auf der Baustelle dar, u.a. um einen fachgerechten und geschützten Innenausbau zu gewährleisten. Berücksichtigung in dem Konzept soll daher die Umsetzung der Meilensteine Fassade dicht finden. Darüber hinaus soll beschrieben werden, wie die Zusammenarbeit mit den parallel ständig laufenden Bauarbeiten durch Neben- und Folgegewerke abgewickelt werden. An dieser Stelle zu berücksichtigen ist auch der Maschineneinsatz. Zu den Neben- und Folgegewerke zählen unter anderen: - Auftragnehmer Rohbau/Dach; - Auftragnehmer Abdichtung; - Auftragnehmer Gerüst; - Technikgewerke. Der Bieter soll Vorschläge zur Sicherung des Bauablaufs bei unvorhergesehenen Risiken und Störungen erarbeiten. Der Auftraggeber erwartet Vorschläge für ein effizientes Risikomanagement und eine nachhaltige Risikoverteilung für Störungen aus dem Verantwortungsbereich des späteren Auftragnehmers oder des Auftraggebers oder aus keinem dieser Verantwortungsbereiche. Hierfür soll der Bieter auf Basis der ihm vorliegenden Ausschreibungsunterlagen eine neutrale Risikoidentifizierung vornehmen und anhand dieser Vorschläge zum Umgang mit diesen Risiken erläutern. Der Auftraggeber erwartet ein Konzept, das nachvollziehbar darstellt, wie die Umsetzung des Bauablaufes unter Entwicklung einer optimierten Montageabfolge umgesetzt und gleichzeitig sichergestellt wird. Erwartet wird ein Konzept, das sowohl die Abhängigkeiten zu anderen Projektbeteiligten als auch ein praktikables und zugunsten des Projekterfolgs ausgerichtetes Risikomanagement projektbezogen berücksichtigt und umsetzt. Ein optimiertes Montagekonzept unter Berücksichtigung der Umsetzung der verschiedenen Fassadenkonstruktionen mit verkürzten Gerüststandzeiten ohne Störung der Baulogistik wird positiv gewertet. Zudem sind die bestehenden Schnittstellen projektbezogen und konkret zu berücksichtigen und mit den Anforderungen umzusetzen. Bestandteil des Konzepts soll ein Bauzeitenplan sein, der unter Berücksichtigung der Optimierungsmöglichkeiten und von Übergabe und Inbetriebnahme den detaillierten Ablauf wiedergibt und mit dem Konzept einzureichen ist. Ergänzende Phasenpläne können zur Veranschaulichung eingereicht werden. Bestandteil des Konzeptes soll auch ein schlüssiges Personaleinsatzkonzept für die Umsetzung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen sein. Das Konzept wird besser bewertet, je mehr es unter den vorgenannten Anforderungen eine zuverlässige und optimierte Leistungserbringung unter Berücksichtigung der projektspezifischen Anforderungen und eines praktikablen Risikomanagements widerspiegelt. Die Ausarbeitungen müssen dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar sein.
Qualität
Konzept zur kollaborativen Zusammenarbeit mit den Beauftragten des AGGewichtung (Punkte, genau) 5Konzept zur kollaborativen Zusammenarbeit mit den Beauftragten des AG Eine ungenügende Abstimmung mit den Projektbeteiligten, Schwächen im Risikomanagement oder eine nicht ausreichende Prozessintegration der Beteiligten sowie das Fehlen effizienter Konfliktlösungsmechanismen können weitreichende Konsequenzen auch in terminlicher und monetärer Hinsicht für das Projekt haben. Der Auftraggeber erwartet daher ein Konzept, wie die Zusammenarbeit mit den Beauftragten des AG, zum einen Projektleitung, Planung, Objektüberwachung und zum anderen den ausführenden Firmen unter Berücksichtigung und Optimierung der Meilensteine gewährleistet werden kann. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Beachtung der Schnittstellen zu den Beteiligten, Sicherstellung der Planung und zugehöriger Prüfprozesse sowie den baulichen Belangen. Der Bieter soll in dem Konzept erläutern, wie die Zusammenarbeit kollaborativ und die Schnittstellen kooperativ bedient werden können. Ziel soll sein, durch die Entwicklung gemeinschaftlicher Lösungsansätze systematisch aus Anhängigkeiten resultierende Konflikte frühzeitig zu identifizieren und aufzulösen. Die Planung vor Ausführung stellt einen wesentlichen Teil der Leistung des Bieters dar. Daher sind in dem Konzept ist zusätzlich zu den Neben- und Folgegewerke vor allem die die Schnittstelle zur Planung und deren Fachplaner und der Projektleitung des AG entsprechend zu gestalten. Eine effiziente, kooperative und lösungsorientierte Zusammenarbeit soll ermöglicht werden. Zu den Neben- und Folgegewerke zählen unter anderen: - AN Rohbau; - AN Abdichtung; - AN Gerüst; - Technikgewerke. Zu den Fachplanern des AG zählen unter anderen: - Architektur; - TGA; - Tragwerksplanung. Zu der Projektleitung des AG zählen unter anderen: - Projektleitung; - Objektüberwachung. Die Berücksichtigung der bestehenden Schnittstellen und Zusammenarbeit mit den ausführenden Firmen unter Berücksichtigung und Optimierung der Meilensteine wird positiv gewertet. Der Auftraggeber erwartet eine Methodik, wie die Umsetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit seitens des Auftragnehmers unter Einhaltung des Schnittstellenmanagements gestaltet wird und für diese Anreize geschaffen werden können. Es sind Angaben zu den digitalen Anforderungen zu machen. Umso schlüssiger, detaillierter und projektbezogener die Ausführungen beschreiben ist und je einfacher das Konzept in der Umsetzung bei allen Beteiligten implementiert werden kann, desto besser wird das Konzept bewertet.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderu … ganz lesenDie Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend ge-nannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des bereitgestellten Formular-satzes) einreichen: Geforderte Mindeststandards: 1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen. 3) Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, wonach - der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht unter den o.g. Personenkreis fallen; - Bewerber/die Bewerbergemeinschaft keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, die unter den o.g. Personenkreis fallen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kriterium
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des … ganz lesenNachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Fassadenarbeiten). 3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Geforderte Mindeststandards: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. für Personenschäden und 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 22 LkSG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen. 3) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
Kriterium
Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalender-jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohn-gruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Kriterium
Eigenerklärung über Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, die für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Kriterium
Angaben über abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Referenzen), wobei mit der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2019 begonnen worden sein darf. Für den Beginn der Leistungserbringung ist der tatsächliche Baubeginn maßgeblich. Die Referenz muss bis zur A … ganz lesenAngaben über abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Referenzen), wobei mit der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2019 begonnen worden sein darf. Für den Beginn der Leistungserbringung ist der tatsächliche Baubeginn maßgeblich. Die Referenz muss bis zur Abgabefrist des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein, wobei als Abschluss der Leistungen in diesem Sinne die Abnahme der Leistungen maßgeblich ist. Für je-de Referenz sind folgende Angaben im Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer; - kurze Beschreibung des Projekts; - Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen; - Angaben zur Ausführungsart; - Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende) und zum Zeitpunkt der Abnahme; - Gegenstand der Leistung (Fassadentyp, Angabe, ob es sich um einen Neubau oder sonstige Leistungen für Fassadenbauarbeiten handelt); Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen des Neubaus von Fassaden, bei denen das Auftragsvolumen mindestens EUR 5 Mio. netto beträgt und die auftragsgegenständliche Leistung mindestens zwei folgende Konstruktionen umfasst: - Holz/Alu-Pfosten-Riegel-Fassade - Alu/Alu-Pfosten-Riegel-Fassade - vorgesetzte senkrechte Sonnenschutzlamellen 4) Angaben oder Organigramme über Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssysteme, die dem Bewerber zur Vertragserfüllung zur Verfügung stehen. 5) Angaben oder Organigramme der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bewerber während der Ausführung anwenden kann. Geforderte Mindeststandards: Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Leistungen, die der Bieter in den letzten 5 Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen des Neubaus von Fassaden, bei denen das Auftragsvolumen mindestens EUR 5 Mio. netto beträgt und die auftragsgegenständliche Leistung mindestens zwei folgende Konstruktionen umfasst: - Holz/Alu-Pfosten-Riegel-Fassade - Alu/Alu-Pfosten-Riegel-Fassade - vorgesetzte senkrechte Sonnenschutzlamellen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.05.2025
Vertragsende
20.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
entfällt. keine
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. oben) 2) Mindestens 3 Referenzen über jeweils beauftragte Fassadenarbeiten, bei denen das Auftragsvolumen mindestens EUR 5 Mio. ausgemacht haben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Fest-stellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ih-res Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auf-traggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendma-chung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PH9UJ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

594vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
373.062 €Zuschlagswert im Median
145.222 € – 1,05 Mio. €mittlere Hälfte, 362 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 98dfa28e-f449-4c53-a904-c159b8d4e52e.