Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Auftraggeber nicht angegeben · Hessen
Aktenzeichen VG-0008-2023-0005veröffentlicht 27.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,88 Mio. €
- Laufzeit
- 13 Monate
- 03.01.2024 – 31.01.2025
- Lose
- 106
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,88 Mio. €
- Laufzeit
- 13 Monate03.01.2024 – 31.01.2025
- Lose
- 106
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.01.2025
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Gegenstand nach CPV
- 50118110FahrzeugabschleppdiensteHauptgegenstand
Lose106 Lose
Alle 106 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 2 | AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 3 | AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 4 | BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 5 | BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 6 | BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 7 | BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 8 | BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 9 | BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 10 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 11 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 12 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 13 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 14 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 15 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 16 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 17 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 18 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 19 | AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 20 | AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 21 | AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 22 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 23 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 24 | AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 25 | AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 26 | AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 27 | AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 28 | Gebiet: HESO-OFFENBACH-PREV Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 66.843,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 73.527,80 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 29 | VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 114.792,20 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 135.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 30 | VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.627,06 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 31 | VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 47.419,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 32 | Gebiet: HEFF-FRANKFURT-M-PREV08 Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 342.138,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 376.352,17 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 33 | Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 35.672,70 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 34 | Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.613,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 35 | Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.735,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 36 | Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 35.672,70 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 37 | Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.613,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 38 | Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.735,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 39 | Autobahnabschnitt: BAB A60 ; A671 ; A67 ; A3 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 35.672,70 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 40 | Autobahnabschnitt: BAB A60; A671; A67; A3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.613,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 41 | Autobahnabschnitt: BAB A60 ; A671 ; A67 ; A3 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.735,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 42 | Gebiet: HESH-GERNSHEIM-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 23.192,05 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.511,25 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 43 | Gebiet: HESH-GROSS-GER-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 46.731,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 51.404,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 44 | Gebiet: HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 44.089,04 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 48.497,97 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 45 | Gebiet: HESH-BENSHEIM-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 21.470,20 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 23.617,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 46 | Gebiet: HESH-HOECHST-OD-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 33.076,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 36.384,16 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 47 | Gebiet: HESH-DIEBURG-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 96.636,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 106.300,60 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 48 | Gebiet: HESH-PFUNGSTADT-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 74.762,07 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 82.238,28 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 49 | Gebiet: HESH-DARMSTADT-PREV03 Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 46.204,47 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 50.824,92 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 50 | Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 31.584,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 51 | Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.199,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 52 | Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 13.047,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 53 | Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 31.584,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 54 | Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.199,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 55 | Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 13.047,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 56 | Gebiet: HEWH-WEILBURG-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 65.273,76 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 71.801,14 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 57 | Gebiet: HEWH-LIMBURG-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 146.553,17 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 161.208,48 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 58 | Gebiet: HEWH-IDSTEIN-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 67.436,88 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 74.180,57 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 59 | Gebiet: HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 80.885,50 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 88.974,05 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 60 | Gebiet: HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 58.180,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 63.998,50 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 61 | Gebiet: HEWH-USINGEN-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 71.949,94 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 79.144,94 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 62 | Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 63 | Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 64 | Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 65 | Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 66 | Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5)- Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 67 | Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 68 | Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 69 | Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480)- Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 70 | Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 71 | Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 72 | Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 73 | Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 74 | Gebiet: HEMH-BAD-VILBEL-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 65.140,79 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 71.654,87 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 75 | Gebiet: HEMH-FRIEDBERG-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 85.014,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 93.516,12 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 76 | Gebiet: HEMH-DILLENBURG-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 49.577,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 54.534,88 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 77 | Gebiet: HEMH-WETZLAR-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 94.369,20 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 103.806,12 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 78 | Gebiet: HEMH-GIESSEN-PST-SUED Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 96.769,47 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 106.446,42 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 79 | Gebiet: HEMH-GIESSEN-PST-NORD Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 94.256,62 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 103.682,28 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 80 | Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 45.292,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 81 | Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.587,54 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 82 | Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 18.709,57 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 83 | Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 45.292,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 84 | Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.587,54 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 85 | Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 18.709,57 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 86 | Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7 ; A5 ; A4) - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 45.292,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 87 | Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7; A5; A4) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.587,54 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 88 | Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7 ; A5 ; A4) - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 18.709,57 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 89 | Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 90 | Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 91 | Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 92 | Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 93 | Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 94 | Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 95 | Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 96 | Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 97 | Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 98 | Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 99 | Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 100 | Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 101 | Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Bis einschließlich 3,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 102 | Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 103 | Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 7,5 t Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 104 | Gebiet: HENH-FRITZLAR-PST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 30.177,23 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 33.194,95 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 105 | Gebiet: HENH-KASSEL-PREVSUEDW Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 94.781,42 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 104.259,56 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
| 106 | Gebiet: HENH-KASSEL-PREVOST Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 83.956,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 92.352,31 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers. | 13 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.01.2024
- Vertragsende
- 31.01.2025
- Verlängerung
- Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparte … ganz lesenkürzer
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | AUTO-DENTZ, Frankfurt am Main | 5 |
| 2 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 3 |
| 3 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 3 |
| 4 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 6 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 7 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 4 |
| 8 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 9 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 10 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 2 |
| 11 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 12 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 13 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 4 |
| 14 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 15 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 16 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 6 |
| 17 | kein Zuschlag angegeben | 4 |
| 18 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 19 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 4 |
| 20 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 21 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 22 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 4 |
| 23 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 24 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 25 | Abschleppdienst Hanau, Hanau | 5 |
| 26 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 3 |
| 27 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 3 |
| 28 | Abschleppdienst Autovermietung Jürgen Kindler e.K., Neu Isenburg | 4 |
| 29 | AUTO-DENTZ, Frankfurt am Main | 2 |
| 30 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 2 |
| 31 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 2 |
| 32 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 33 | Hedderich, Alsbach Hähnlein | 6 |
| 34 | Auto Gräf e.K., Worms | 4 |
| 35 | Auto Gräf e.K., Worms | 3 |
| 36 | Hedderich, Alsbach Hähnlein | 5 |
| 37 | Auto Gräf e.K., Worms | 4 |
| 38 | Auto Gräf e.K., Worms | 3 |
| 39 | Auto Riegel, Mainz-Kastel | 3 |
| 40 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 4 |
| 41 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 4 |
| 42 | Hedderich, Alsbach Hähnlein | 5 |
| 43 | Hildenbrandt Ohg, Rüsselsheim | 4 |
| 44 | Hedderich, Alsbach Hähnlein | 6 |
| 45 | Hedderich, Alsbach Hähnlein | 4 |
| 46 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 47 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 48 | Hedderich, Alsbach Hähnlein | 5 |
| 49 | Abschleppdienst Schäfer GmbH, Griesheim | 2 |
| 50 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 51 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 3 |
| 52 | A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt | 3 |
| 53 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 54 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 55 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 56 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 57 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 58 | Auto Riegel, Mainz-Kastel | 2 |
| 59 | Auto Riegel, Mainz-Kastel | 2 |
| 60 | Auto Riegel, Mainz-Kastel | 1 |
| 61 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 62 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 63 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 64 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 65 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 66 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 67 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 68 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 69 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 70 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 71 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 72 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 73 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 74 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 75 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 76 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 77 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 78 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 79 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 80 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 81 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 82 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 83 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 84 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 85 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 86 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 87 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 88 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 89 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 90 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 91 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 92 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 93 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 94 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 95 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 96 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 97 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 98 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 99 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 100 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 101 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 102 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 103 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 104 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 105 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 106 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
Auftraggeber
- Name
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Anschrift
- Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- sg121-vergabemanagement.hpt@
polizei.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Preise und WettbewerbPremium
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- Ausschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen KFZKreispolizeibehörde Rhein-Kreis NeussFrist 01.12.2026
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- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 08.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 10.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea6b5e20-ce30-4d8e-bb0e-9b1d5611239d.