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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

Auftraggeber nicht angegeben · Hessen

Aktenzeichen VG-0008-2023-0005veröffentlicht 27.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,88 Mio. €
Laufzeit
13 Monate03.01.2024 – 31.01.2025
Lose
106
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2025
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

Gegenstand nach CPV

Lose106 Lose

Alle 106 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
2
AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
3
AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
4
BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
5
BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
6
BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
7
BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
8
BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
9
BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
10
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
11
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
12
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
13
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
14
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
15
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
16
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
17
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
18
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
19
AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
20
AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
21
AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
22
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
23
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
24
AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
25
AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 6.287,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
26
AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 636,82 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
27
AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 2.597,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
28
Gebiet: HESO-OFFENBACH-PREV

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 66.843,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 73.527,80 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
29
VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 114.792,20 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 135.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
30
VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.627,06 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
31
VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 47.419,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
32
Gebiet: HEFF-FRANKFURT-M-PREV08

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 342.138,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 376.352,17 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
33
Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 35.672,70 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
34
Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.613,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
35
Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.735,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
36
Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 35.672,70 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
37
Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.613,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
38
Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.735,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
39
Autobahnabschnitt: BAB A60 ; A671 ; A67 ; A3 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 35.672,70 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
40
Autobahnabschnitt: BAB A60; A671; A67; A3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.613,21 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
41
Autobahnabschnitt: BAB A60 ; A671 ; A67 ; A3 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.735,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
42
Gebiet: HESH-GERNSHEIM-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 23.192,05 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.511,25 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
43
Gebiet: HESH-GROSS-GER-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 46.731,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 51.404,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
44
Gebiet: HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 44.089,04 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 48.497,97 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
45
Gebiet: HESH-BENSHEIM-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 21.470,20 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 23.617,22 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
46
Gebiet: HESH-HOECHST-OD-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 33.076,51 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 36.384,16 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
47
Gebiet: HESH-DIEBURG-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 96.636,91 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 106.300,60 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
48
Gebiet: HESH-PFUNGSTADT-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 74.762,07 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 82.238,28 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
49
Gebiet: HESH-DARMSTADT-PREV03

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 46.204,47 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 50.824,92 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
50
Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 31.584,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
51
Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.199,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
52
Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 13.047,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
53
Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 31.584,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 55.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
54
Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 3.199,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
55
Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 13.047,11 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
56
Gebiet: HEWH-WEILBURG-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 65.273,76 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 71.801,14 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
57
Gebiet: HEWH-LIMBURG-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 146.553,17 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 161.208,48 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
58
Gebiet: HEWH-IDSTEIN-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 67.436,88 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 74.180,57 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
59
Gebiet: HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 80.885,50 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 88.974,05 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
60
Gebiet: HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 58.180,45 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 63.998,50 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
61
Gebiet: HEWH-USINGEN-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 71.949,94 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 79.144,94 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
62
Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
63
Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
64
Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
65
Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
66
Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5)- Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
67
Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
68
Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
69
Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480)- Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
70
Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
71
Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 11.592,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
72
Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.174,14 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
73
Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.788,55 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
74
Gebiet: HEMH-BAD-VILBEL-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 65.140,79 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 71.654,87 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
75
Gebiet: HEMH-FRIEDBERG-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 85.014,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 93.516,12 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
76
Gebiet: HEMH-DILLENBURG-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 49.577,16 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 54.534,88 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
77
Gebiet: HEMH-WETZLAR-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 94.369,20 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 103.806,12 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
78
Gebiet: HEMH-GIESSEN-PST-SUED

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 96.769,47 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 106.446,42 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
79
Gebiet: HEMH-GIESSEN-PST-NORD

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 94.256,62 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 103.682,28 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
80
Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 45.292,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
81
Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.587,54 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
82
Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 18.709,57 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
83
Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 45.292,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
84
Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.587,54 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
85
Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 18.709,57 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
86
Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7 ; A5 ; A4) - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 45.292,12 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 65.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
87
Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7; A5; A4) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 4.587,54 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
88
Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7 ; A5 ; A4) - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 18.709,57 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
89
Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
90
Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
91
Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
92
Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
93
Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
94
Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
95
Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
96
Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
97
Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
98
Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
99
Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
100
Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
101
Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Bis einschließlich 3,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 14.437,39 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 35.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
102
Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 1.462,33 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 15.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
103
Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 7,5 t

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 5.963,89 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 25.000,00 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
104
Gebiet: HENH-FRITZLAR-PST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 30.177,23 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 33.194,95 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
105
Gebiet: HENH-KASSEL-PREVSUEDW

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 94.781,42 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 104.259,56 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–
106
Gebiet: HENH-KASSEL-PREVOST

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei. Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: 83.956,65 EUR (netto). Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): 92.352,31 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

13 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.01.2024
Vertragsende
31.01.2025
Verlängerung
Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.
Optionen
Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparte … ganz lesen1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1AUTO-DENTZ, Frankfurt am Main5
2A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt3
3A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt3
4Abschleppdienst Hanau, Hanau6
5kein Zuschlag angegeben3
6kein Zuschlag angegeben3
7Abschleppdienst Hanau, Hanau4
8kein Zuschlag angegeben3
9kein Zuschlag angegeben3
10Abschleppdienst Hanau, Hanau2
11kein Zuschlag angegeben2
12kein Zuschlag angegeben2
13Abschleppdienst Hanau, Hanau4
14kein Zuschlag angegeben3
15kein Zuschlag angegeben3
16Abschleppdienst Hanau, Hanau6
17kein Zuschlag angegeben4
18kein Zuschlag angegeben3
19Abschleppdienst Hanau, Hanau4
20kein Zuschlag angegeben3
21kein Zuschlag angegeben3
22Abschleppdienst Hanau, Hanau4
23kein Zuschlag angegeben3
24kein Zuschlag angegeben3
25Abschleppdienst Hanau, Hanau5
26A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt3
27A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt3
28Abschleppdienst Autovermietung Jürgen Kindler e.K., Neu Isenburg4
29AUTO-DENTZ, Frankfurt am Main2
30A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt2
31A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt2
32kein Zuschlag angegeben2
33Hedderich, Alsbach Hähnlein6
34Auto Gräf e.K., Worms4
35Auto Gräf e.K., Worms3
36Hedderich, Alsbach Hähnlein5
37Auto Gräf e.K., Worms4
38Auto Gräf e.K., Worms3
39Auto Riegel, Mainz-Kastel3
40A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt4
41A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt4
42Hedderich, Alsbach Hähnlein5
43Hildenbrandt Ohg, Rüsselsheim4
44Hedderich, Alsbach Hähnlein6
45Hedderich, Alsbach Hähnlein4
46kein Zuschlag angegeben0
47kein Zuschlag angegeben0
48Hedderich, Alsbach Hähnlein5
49Abschleppdienst Schäfer GmbH, Griesheim2
50kein Zuschlag angegeben3
51A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt3
52A.M. Abschleppdienst Alfred Meyer GmbH, Frankfurt3
53kein Zuschlag angegeben1
54kein Zuschlag angegeben1
55kein Zuschlag angegeben1
56kein Zuschlag angegeben1
57kein Zuschlag angegeben1
58Auto Riegel, Mainz-Kastel2
59Auto Riegel, Mainz-Kastel2
60Auto Riegel, Mainz-Kastel1
61kein Zuschlag angegeben0
62kein Zuschlag angegeben0
63kein Zuschlag angegeben0
64kein Zuschlag angegeben0
65kein Zuschlag angegeben0
66kein Zuschlag angegeben0
67kein Zuschlag angegeben0
68kein Zuschlag angegeben0
69kein Zuschlag angegeben0
70kein Zuschlag angegeben0
71kein Zuschlag angegeben0
72kein Zuschlag angegeben0
73kein Zuschlag angegeben0
74kein Zuschlag angegeben2
75kein Zuschlag angegeben1
76kein Zuschlag angegeben0
77kein Zuschlag angegeben0
78kein Zuschlag angegeben0
79kein Zuschlag angegeben0
80kein Zuschlag angegeben0
81kein Zuschlag angegeben0
82kein Zuschlag angegeben0
83kein Zuschlag angegeben0
84kein Zuschlag angegeben0
85kein Zuschlag angegeben0
86kein Zuschlag angegeben0
87kein Zuschlag angegeben0
88kein Zuschlag angegeben0
89kein Zuschlag angegeben0
90kein Zuschlag angegeben0
91kein Zuschlag angegeben0
92kein Zuschlag angegeben0
93kein Zuschlag angegeben0
94kein Zuschlag angegeben0
95kein Zuschlag angegeben0
96kein Zuschlag angegeben0
97kein Zuschlag angegeben0
98kein Zuschlag angegeben0
99kein Zuschlag angegeben0
100kein Zuschlag angegeben0
101kein Zuschlag angegeben0
102kein Zuschlag angegeben0
103kein Zuschlag angegeben0
104kein Zuschlag angegeben0
105kein Zuschlag angegeben0
106kein Zuschlag angegeben0

Auftraggeber

Name
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Anschrift
Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
Kontakt
sg121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de

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31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ea6b5e20-ce30-4d8e-bb0e-9b1d5611239d.