Fahrradleasing
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2026-06-12-SYS-RENveröffentlicht 19.08.2026erstmals 12.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Berlin10178, Berlin
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität des Angebots70 %
- Angebotspreis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- 4. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 665597 Monaten20.260.831 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß Tarifvertrag Fahrrad-Leasing/AOK
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität des AngebotsGewichtung (Punkte, genau) 70Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe. Es wird auf Anlage 4 der Vergabeunterlagen verwiesen.
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 30Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise ist der "Wertungsrelevante Gesamtpreis". Zur Bildung des "Wertungsrelevanten Gesamtpreises" wird auf das "Preisblatt" (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Bewertung der Angebotspreise ist im Dokument "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) erläutert.
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich des Fahrradleasings anzugeben. (2) Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäfts … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich des Fahrradleasings anzugeben. (2) Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000,00 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bietergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz erfüllen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens 2 prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand verglei … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens 2 prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. (1) Mindestanforderungen: Vergleichbare Referenzen liegen vor, wenn innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) mindestens 1.400 Fahrräder in einem Leistungszeitraum von 12 Monaten im Wege des Leasings durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an nutzungsberechtigte Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung bereitgestellt wurden. Die Referenzleistung muss ferner die Versicherung der Fahrräder (ggf. auch durch Dritte), ein Störfallmanagement (ggf. auch durch Dritte) sowie die Bereitstellung eines Onlineportals zur Abwicklung des Fahrradleasings beinhalten. (2) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und ggf. auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt wer-den (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt! Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) selbstständig zu vervielfältigen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 20.260.831 Tage
- Angebotsöffnung
- AOK-Bundesverband eGbR, Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin. Bezüglich der Frist bis zu der sich Bieter an Ihr Angebot zu halten haben (Bindefrist) wird auf das Angebotsblatt (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis E ohne Einschränkung an.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMJDF# (I.) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Auftrag der weiteren Auftraggeberinnen durch. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingen … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMJDF# (I.) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren für sich selbst und im Auftrag der weiteren Auftraggeberinnen durch. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Angebote elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Angebote finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) (1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt 7 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (III.) (2) Das Nichtvorliegen von Russlandsanktionen nach Art. 5 k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt 8 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (IV.) (1) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (IV.) (2) Hinweis zur Eignungsleihe sowie zum Einsatz von Drittunternehmern oder Unterauftragnehmern: Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmern/Eignungsverleihern und/oder Unterauftragnehmern ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Drittunternehmer und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bieter. Bei bloßen Unterauftragnehmern (d.h. nicht im Fall der Eignungsleihe) kann die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB sowie die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bieter für jeden Unterauftragnehmer optional bereits mit Angebot vorgelegt werden. Sie sind jedenfalls auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorzulegen. (IV.) (3) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen. (V.) Die geschätzte Abnahmemenge aus dem Rahmenvertrag beträgt 5900 Fahrräder. Die höchste Abnahmemenge aus dem Rahmenvertrag beträgt 8700 Fahrräder.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de
Bei uns erfasst
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
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- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 21.07.2026 auf 04.08.2026 verschoben
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d513c7d0-955a-44e8-ab57-56d967d663e2.