Fahrradleasing
Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen FaLe/2025veröffentlicht 13.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monatenan Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:15 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH (ELBG) beabsichtigt, ihren Tarifbeschäftigten durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich damit verbundener Versicherungs- und Serviceleistungen nach dem TV Fahrradleasing der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. anzubieten. Zu diesem Zweck schließt sie mit dem Auftragnehmer auf der Basis der Leistungsbeschreibung sowie der übrigen Vergabeunterlagen eine Leasingrahmenvereinbarung. Gleichzeitig führt die ELBG das Vergabeverfahren für die mit ihr über dieselbe Geschäftsführung verbundene HamburgMusik gGmbH (HHM), mit der der Auftragnehmer ebenfalls einen Rahmenvertrag über das Leasing von Fahrrädern für ihre Beschäftigten zu den gleichen Bedingungen abschließen wird. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Bereitstellung der Fahrräder Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur sowie Versicherungsleistungen) und soll die vorgenannten Beziehungen und Leistungen koordinieren und managen. Für die Auftraggeberinnen sollen keinerlei Kosten entstehen. Sie schließen auf Basis des Leasingrahmenvertrages für jedes von einem/r Beschäftigten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem Auftragnehmer. Für jeden Einzelleasingvertrag schließen die Auftraggeberinnen einen Überlassungsvertrag mit dem/r Beschäftigten, in dem die Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad sowie insbesondere die Entgeltumwandlung geregelt werden. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört für jeden Einzelleasingvertrag ein Wartungs- und Versicherungspaket. Für die Abwicklung des gesamten Fahrradleasing-Prozesses soll der Auftragnehmer ein Online-Portal zur Verfügung stellen, das u.a. einen vollständig digitalen Bestellprozess ermöglicht und ein Tool zur Berechnung der Gehaltsumwandlungsrate bereithält. Im Rahmen des Angebots soll ein Gastzugang zum Online-Portal des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt werden. Anzubieten sind nur neue Fahrräder und Elektrofahrräder zum Höchstwert je Fahrrad einschließlich des leasingfähigen Zubehörs von 7.000,- EUR brutto. Die Auftraggeberinnen beschäftigen ca. 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die grundsätzlich für das Leasing von Dienstfahrrädern nach den Voraussetzungen der Ausschreibung in Betracht kommen. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahres- oder Mindestabnahmemenge. Die geschätzte Abnahmemenge über die Laufzeit von 4 Jahren beträgt 70 Fahrräder. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 100 Fahrrädern; ist diese erreicht, erlischt der Vertrag. Zur Gewährleistung der Attraktivität ist durch den Auftragnehmer ein umfangreiches Fahrradangebot bei mindestens zehn kooperierenden Fachhändlern im Hamburger Stadtgebiet und mindestens zehn in der Metropolregion Hamburg sowie Online-Fachhändlern anzubieten, und die Fachhändler müssen mindestens ein Fahrrad im Wege des Dienstfahrradleasings erfolgreich abgewickelt haben. Der Auftragnehmer gibt daher die Anzahl aller kooperierenden Fachhändler an. Eine mit dem Angebot einzureichende Liste mit leasingfähigem Zubehör soll einen Überblick über die diesbezüglich angebotene Leistung ermöglichen. Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, in dem u.a. das Händlernetz in Hamburg sowie in der Metropolregion Hamburg, das Fahrradangebot sowie Versicherungs- und Wartungsumfang dargestellt werden. Das Konzept soll Lösungsansätze und Beispiele für ein Störfallmanagement aufzeigen sowie das vorgehaltene Online-Portal präsentieren. Für jedes Fahrrad besteht ab Übergabe ohne Wartezeit für die gesamte Laufzeit des jeweiligen Einzelleasingvertrages mindestens ein Basis-Versicherungsschutz gegen Diebstahl (vollständig oder teilweise), bei Unfall (im Verkehr, Sturz, Fall) und bei Vandalismus, auch für die Privatnutzung. Der Auftragnehmer gibt die monatlichen Kosten und die Leistungsinhalte der Basisversicherung an, die zur Ermittlung des Vergleichspreises in die Bewertung einbezogen werden. Aufgrund der dienstlichen Nutzung ist eine einmal jährliche Wartung (somit drei Wartungen während der Laufzeit des Überlassungsvertrages) obligatorisch, die das Fahrrad auf Einschränkungen der Verkehrstauglichkeit und der Verkehrssicherheit überprüft. Ein entsprechender Wartungsvertrag mit diesem Mindestumfang ist daher obligatorisch.Die Kosten des Basiswartungsangebotes werden zur Ermittlung des Vergleichspreises in die Bewertung einbezogen. Das Konzept stellt die Grundlage für die Bewertung nach Qualitätskriterien dar; Mindestkriterien führen zum Ausschluss von der weiteren Bewertung bei Nichterfüllung bzw. Nichterreichen (siehe Leistungsbeschreibung). Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer die für die Ausführung seiner Dienstleistung erforderlichen Musterverträge (z.B. Leasingrahmenvertrag, Muster-Einzelleasingvertrag, Muster-Überlassungsvertrag, Regelungen zu Versicherungs- und Serviceleistungen) zur Verfügung stellt, die mit allen maßgeblichen Rechtsvorschriften, insbesondere den Anforderungen des TV-Fahrradleasing vereinbar sein müssen. Für die Einzelleasingverträge (Überlassungsverträge) ist eine Dauer von 36 Monaten vorgesehen. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung durch die/den Beschäftigten und eine Rückgabe des Fahrrads während des vorab definierten Nutzungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich und nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Für sogenannte Störfälle, die in Ausnahmefällen zu einer vorzeitigen Rückgabe führen könnten, hat der Auftragnehmer in seinem Konzept Lösungen aufzuzeigen. Der Auftragnehmer unterbreitet den Beschäftigten nach Ablauf des jeweiligen Einzelleasingvertrages ein Angebot zur Übernahme des geleasten Fahrrads.Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer mit seinem Angebot den kalkulierten Restwert zum Ende der Leasinglaufzeit darzustellen, der zur Ermittlung des Vergleichspreises in die Wertung einfließt. Der im Angebot angebotene Leasingfaktor bildet zu Vertragsbeginn die Basis für alle Einzelleasingverträge, die abgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres unter bestimmten Bedingungen (siehe Leistungsbeschreibung) eine Anpassung des Leasingfaktors für neu abzuschließende Einzelleasingverträge zu verlangen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- 1. Stufe KonzeptbewertungIn der 1. Bewertungsstufe werden die von den Bietern eingereichten Konzepte nach den nachfolgend aufgelisteten Qualitätskriterien (Gewichtung in %) bewertet: 1. Händlernetz Hamburg 25 % 2. Händlernetz Metropolregion Hamburg 15 % 3. Fahrradangebot 15 % 4. Versicherungsumfang 15 % 5. Wartung/Inspektion 15 % 6. Störfallmanagement 10 % 7. Online-Portal 5 % Die Angaben der Bieter in ihren Konzepten werden für jedes Kriterium nach dem folgenden Punktesystem bewertet: Kriterium ist gar nicht erfüllt: 0 Punkte (gleichbedeutend mit Auschlusskriterium, siehe Vergabeunterlagen) Kriterium ist ausreichend erfüllt: 1 bis 4 Punkte Kriterium ist befriedigend erfüllt: 5 Punkte Kriterium ist überdurchschnittlich erfüllt: 6 bis 9 Punkte Kriterium ist hervorragend erfüllt: 10 Punkte Die für jedes Kriterium erreichten Wertungspunkte (0 bis 10) werden mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Nicht erfüllte Mindestanforderungen führen zum Ausschluss des Angebots. Sofern das Konzept mindestens 650 Punkte (65 %) erreicht, kommt es für die weitere Bewertung (Preiswertung) in Betracht.
- Preis
- 2. Stufe AngebotspreisDie nach der Konzeptbewertung noch verbliebenen Angebote werden in der 2. Stufe nach dem Preis bewertet. Hierzu werden die erforderlichen Preisangaben nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewertet. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis (wirtschaftlichstes Angebot) erhält den Zuschlag.
Eignung6 von 6 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Für Institute mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gilt diese Forderung sinngemäß (§ 53 b KWG). Für Institute mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschafts-raumes gilt diese Forderung sinngemäß (§ 53 b KWG).
- Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die l … ganz lesenkürzer
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. § 45 Abs. 5 und § 50 VgV bleiben unberührt. (Abfrage ist in Eigenerklärung zur Eignung enthalten)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger/Referenzkunden (mit namentlich benanntem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-M … ganz lesenkürzer
Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger/Referenzkunden (mit namentlich benanntem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben (z.B. aus Datenschutzgründen) sind nicht zulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestanforderung: Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen: - Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern - Im angegebenen Referenzzeitraum - Im Wege des Leasings (non-pay-out) - Zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte - Zur dienstlichen und privaten Nutzung - Durch Entgeltumwandlung - Einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte) - Und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte) - Für mindestens sechs Leistungsmonate- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- 1) Liste mit leasingfähigem Zubehör 2) Gastzugang zum Online-Portal 3) Aussagekräftiges Konzept
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 1) Eigenerklärung zur Eignung (diese enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen sowie die Ausführungsbedingungen) 2) Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben) 3) Eigenerklärung "5. RUS-Sanktionspaket"
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und gilt zunächst fest bis zum 31.7.2027. Er verlängert sich ab diesem Zeitpunkt stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zum 31.7.2029, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag vier Monate vor jeweiligem Ablauf, frühestens zum 31.7.2027, kündigt oder die Höchstabnahmemenge erreicht ist.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31.082.025 Wochen
- Angebotsöffnung
- 14.07.2025, 11:15 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, 20354 Hamburg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y085SCT
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH
- Anschrift
- Platz der Deutschen Einheit 4, 20457 Hamburg
- Website
- elbphilharmonie.de
- Kontakt
- beschaffung@
elbphilharmonie.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d12baae1-6254-48ad-adc0-b211b6088fa1.