Fahrleistungen für Rufbusverkehre (Rahmenvereinbarungen) in 33 Mengenlosen
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH · Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen NAHBUS-001-2025veröffentlicht 31.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.04.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 33
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 1 (32 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 2 (24 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 3 (18 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 4 (25 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate01.04.2025 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 33Angebot auf bis zu 33, Zuschlag höchstens 33 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Grevesmühlen23936, Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 188 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 20 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Bindefrist endetvor 18 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben wird der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg in 33 Mengenlosen für die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs je Los ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Kap. II. der Vergabeunterlagen).
Lose33 Lose · Angebot auf bis zu 33 · Zuschlag höchstens 33 je Bieter
Alle 33 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Linie 20 (Dorf Mecklenburg - Jesendorf - Bad Kleinen) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 2 | Linie 21 (Ventschow - Trams - Groß Labenz - Warin) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 3 | Linie 22 (Dorf Mecklenburg - Bobitz - Gägelow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 4 | Linie 31 (Mühlen Eichsen - Veelböken - Mühlen Eichsen) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 5 | Linie 32 (Moorbrink - Alt Meteln - Lübstorf) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 6 | Linie 33 (Pingelshagen - Cramon - Moltenow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 7 | Linie 41 (Lützow - Badow - Lützow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 8 | Linie 42 (Brüsewitz - Gottesgabe - Brüssewitz) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 9 | Linie 43 (Gadebusch - Neuendorf - Bentin) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 10 | Linie 50 (Roggendorf - Dechow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 11 | Linie 51 (Gadebusch - Köchelsdorf - Rehna) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 12 | Linie 52 (Rehna - Vitense - Rehna) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 13 | Linie 53 (Rehna - Carlow - Roggendorf) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 14 | Linie 60 (Grevesmühlen - Wölschendorf - Grevesmühlen) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 15 | Linie 61 (Grevesmühlen - Blieschendorf - Rehna) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 16 | Linie 62 (Grevesmühlen - Friedrichshagen - Santow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 17 | Linie 63 (Mühlen Eichsen - Neulande) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 18 | Linie 64 (Grevesmühlen - Wohlenberg - Warnow Försterei) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 19 | Linie 65 (Gägelow - Hohen Wieschendorf - Wahrstorf) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 20 | Linie 70 (Mallentin - Menzendorf - Schönberg) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 21 | Linie 71 (Schönberg - Lüdersdorf - Herrnburg) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 22 | Linie 72 (Schönberg - Rieps - Dechow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 23 | Linie 73 (Schönberg - Carlow - Schönberg) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 24 | Linie 74 (Schlagsdorf - Ratzeburg) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 25 | Linie 80 (Dassow - Harkensee - Dassow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 26 | Linie 81 (Dassow - Kalkhorst - Klütz) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 27 | Linie 82 (Damshagen - Parin) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 28 | Linie 83 (Dassow - Roggenstorf - Damshagen) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 29 | Linie 84 (Klütz - Christinenfeld - Wohlenhagen Abzeig) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 30 | Linie 90 (Kritzow - Nantrow - Neuburg) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 31 | Linie 91 (Neuburg - Fischkaten - Neuburg) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 32 | Linie 92 (Neukloster - Neuburg - Neukloster) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
| 33 | Linie 93 (Neukloster - Neuburg - Kritzow) Der Landkreis Nordwestmecklenburg ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in seinem Gebiet. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH ("NAHBUS" bzw. "Auftraggeberin") als interne Betreiberin mit der Durchführung der Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gesamtleistung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag kann die NAHBUS einen Teil der Verkehrsleistungen an Nachunternehmer vergeben. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung über Fahrleistungen zur Durchführung von Rufbusverkehren im Landkreis Nordwestmecklenburg zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Ziel ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in kosteneffizienter, umweltfreundlicher Organisation anzubieten. Mit diesen soll eine flächendeckende Anbindung aller Ortschaften im Landkreis Nordwestmecklenburg an das Öffentliche Verkehrsnetz gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 08.12.2023 (RufbusÖPNVRL) sichergestellt sowie die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Nordwestmecklenburg verbessert werden. In diesem Rahmen sollen die Auftragnehmer der Rahmenvereinbarungen Rufbusfahrten durchführen. Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf Linienführungen gemäß § 42 PBefG (Rufbuslinien) in räumlich eineindeutig identifizierbaren geografischen Bediengebieten (Sektoren) innerhalb des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es werden Einzelaufträge entsprechend des festgelegten Wertungskriteriums vergeben. Der Auftragnehmer kann die Leistung mit eigenen Fahrzeugen erbringen; bei Bedarf und soweit verfügbar stellt die Auftraggeberin entsprechende Fahrzeuge. | 9 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis in EUR je kmGewichtung (dezimal, genau) 1Der Angebotspreis in EUR je km ist das einzige Zuschlagskriterium. Voraussetzung für die Wertung des jeweiligen Angebots ist die im Rufbusdispositionssystem AnSaT hinterlegte freie Fahrzeugkapazität für den jeweiligen Einzelauftrag. Der Auftragnehmer kann die Fahrzeugkapazität jederzeit anpassen. Für den Angebotspreis in EUR je km ist folgender Betrag maßgeblich: - bei Nutzung eines Fahrzeugs des Auftragnehmers: maßgeblich ist allein der im Preisblatt (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) angegebene Preis in EUR je km; - bei Nutzung eines Fahrzeugs der Auftraggeberin: dem im Preisblatt (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) angegebenen Preis in EUR je km wird eine Pauschale in der Höhe von 0,70 EUR (Kosten, die der Auftraggeberin für die Zurverfügungstellung des Fahrzeugs entstehen), hinzugerechnet. Maßgeblich ist die Summe beider Beträge. Die Pauschale unterliegt der Preisanpassung gemäß § 15 Abs. 4.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Angebotsvordruck enthalten); 2. Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Angebotsvordruck enthalten); 3. Eigenerklärung de … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (im Angebotsvordruck enthalten); 2. Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB (im Angebotsvordruck enthalten); 3. Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (im Angebotsvordruck enthalten); 4. Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (im Angebotsvordruck enthalten); 5. Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) (im Angebotsvordruck enthalten); 6. Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) (im Angebotsvordruck enthalten); 7. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsvordruck enthalten); 8. Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsvordruck enthalten); 9. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat (im Angebotsvordruck enthalten); 10. Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch (im Angebotsvordruck enthalten); 11. Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende eigene oder fremde Kapazitäten zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsvordruck enthalten); 12. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsvordruck enthalten); 13. Eigenerklärungen gemäß den landesrechtlichen Vergabebestimmungen (TVgG M-V und VgMinArbV M-V) (im Angebotsvordruck enthalten); 14. Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) sowie von § 16 TVgG M-V (Sanktionen) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 4: "Verpflichtungen gemäß TVgG M-V";- Kriterium
1. Nachweis der aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen), gemäß Ziff. 11 der Besonderen Vertragsbedingungen geforderten Versicherungen durch Vorlage der entsprechenden Policen und - bei fahrzeugbezogenen Versicherungen - einer Bestätigung des Versicherers, dass sich der Versicherungsschutz auf di … ganz lesenkürzer
1. Nachweis der aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen), gemäß Ziff. 11 der Besonderen Vertragsbedingungen geforderten Versicherungen durch Vorlage der entsprechenden Policen und - bei fahrzeugbezogenen Versicherungen - einer Bestätigung des Versicherers, dass sich der Versicherungsschutz auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge bezieht; soweit eine bestehende Versicherung nicht die ggf. in den Besonderen Vertragsbedingungen genannte Mindest-Deckungssumme aufweist, Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine Anpassung zum Leistungsbeginn erfolgt; 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er über einschlägige Erfahrungen in Personenverkehrsleistungen gemäß §§ 42, 42a, 43, 44 und/oder 46 PBefG verfügt, da er solche im Zeitraum zwischen dem 01.01.2015 und dem Tag der Angebotsabgabe erbracht hat (im Angebotsvordruck enthalten); auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Referenzen des Bieters mit Benennung der durchgeführten Leistung, des Durchführungszeitraums der Leistung und Bezeichnung des Auftraggebers (Ansprechperson und Telefonnummer) vorzulegen - in diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, Auskünfte bei den benannten Referenzauftraggebern einzuholen; 3. Nachweis der Fahrerlaubnis der Klasse B für das gesamte Fahrpersonal des Bieters, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird; 4. Nachweis der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF/Personenbeförderungsschein) für das gesamte Fahrpersonal des Bieters, das zur Erfüllung der Leistungen eingesetzt wird; 5. Bei Nutzung eigener Fahrzeuge des Auftragnehmers: Nachweis der Zulassung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fahrzeuge für den Linienverkehr nach § 42 PBefG; 6. Angaben zu den Fahrzeugen des Auftragnehmers, die er für die Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt (nicht bei Nutzung von Fahrzeugen der Auftraggeberin gemäß Abschnitt C der Leistungsbeschreibung) im Anhang zu den Bewerbungsbedingungen: Formblätter, dort Formblatt 5: "Fahrzeuge des Auftragnehmers".- Kriterium
- 1. Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Personenverkehrsleistungen gemäß §§ 42, 42a, 43, 44 und/oder 46 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)); Mindestanforderung: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von 50.000 Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (im Angebotsvordruck enthalten);
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um je ein weiteres Jahr, sofern der Auftragnehmer nicht spätestens sechs Monate vor dem 31.12. gegenüber NAHBUS oder NAHBUS nicht spätestens zwei Wochen vor dem 31.12. gegenüber dem Auftragnehmer durch schriftliche Erklärung die Kündigung ausübt (§ 20 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung/Besondere Vertragsbedingungen).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.03.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Auftrag steht unter keiner Bedingung.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MecklenburgVorpommern/Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftra … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit - ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder - der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DHV5MPX
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Wismarsche Straße 155, 23936 Grevesmühlen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Beschaffung von Dieselbussen 202603.10.2026
- Vergabebekanntmachung: Mitarbeiter-App12.08.2026
- Vergabebekanntmachung: Linienverkehrsleistungen in sechs Gebietslosen16.07.2026 · 3 Angebote
- Neu: Bekanntmachung über vergebenen Auftrag Beschaffung von Dieselbussen23.03.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Mietwagen Maxi GbR3 Zuschläge
- Vineta Rollicare GmbH3 Zuschläge
- Bernd Czarnitzki2 Zuschläge
- Fahrservice Lars Reinhardt2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Taxi Pentzien2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dbdba649-6609-4ac0-a6f6-f0a52828f31c.