Fachstelle für Integrierte Gemeindeentwicklung
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung · 01097 Dresden, Sachsen
veröffentlicht 02.06.2023Offenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
- CPV 75000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- ?keine Angabe
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- 01097 DresdenSachsen
- Einreichung
- evergabe
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 41 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 40 Monatenüber evergabe.de
- Heute
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Archivstraße 1; Ort: Dresden; NUTS-Code: DED21; Postleitzahl: 01097; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: Vergabestelle@smr.sachsen.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.smr.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2757712/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Fachstelle für Integrierte Gemeindeentwicklung; Referenznummer der Bekanntmachung: 15-0452/24 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 75131000; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Um den integrierten Ansatz in der Stadt- und Gemeindeentwicklung im Freistaat Sachsen weiter zu befördern wird vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) auf Grundlage des Beschlusses des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2023/24 eine Fachstelle für systeminnovative Gemeindeentwicklung eingerichtet. Die Fachstelle schließt eine Beratungslücke, die im Freistaat Sachsen hinsicht-lich der Aufstellung und Fortschreibung von integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklungskonzepten besteht. Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber daher Leistungen für den Aufbau und den Betrieb einer Fachstelle zur Erfüllung der vorgenannten und im Weiteren genauer ausgeführten Aufgabe. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: 750000,00 EUR II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED21; DED; Hauptort der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung; Straße, Hausnummer: Archivstraße 1; Postleitzahl: 01097; Ort: Dresden; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Fachstelle soll von einem Fachstellenenleiter (FSL) geleitet werden, der die Gesamtverantwortung für das im folgenden beschriebene Leistungsbild trägt. Der FSL kann in Abstimmung mit dem Referat 52 - Stadtentwicklung und EU-Förderung im SMR weitere Personen mit der Aufgabenerledigung betrauen.
Adressatenkreis für die Fachstelle (Beratungsleistung und Netzwerkarbeit) Der Adressatenkreis besteht in erster Linie aus Personen, die in den sächsischen Städten und Gemeinden für die Erarbeitung und Verwirklichung des Integrierten Ansatzes in der Stadtentwicklung zuständig sind, also kommunalpolitische Entscheidungsträger, leitende Angestellte der kommunalen (Bau)verwaltungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei spielen die unterschiedlichen Gemeindegrößen, ihre Lage im Raum sowie weitere Spezifika eine wichtige Rolle. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an alle Akteure der lokalen integrierten Stadtentwicklung auf gemeindlicher Ebene, also unter anderem an Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, von Verbänden, städtischen Unternehmen bzw. Unternehmensverbünden, Sanierungsträgern, Berufskammern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Sozialträgern, Wohnungsbauunternehmen, Genossenschaften, City- und Zentrenmanagement, Institutionen mit Multiplikatorenwirkung. Grob geschätzt sind dies ca. 5.000 Personen.
Leistungsbereich 1: Aufbau der Fachstelle • Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Einrichtungen im deutschsprachigen Raum und Ableitung der umsetzbaren Strukturen für Sachsen. • Ziele, Struktur und Arbeitsweise der Fachstelle aus dem Anforderungsprofil heraus entwickeln beziehungsweise konkretisieren. • Fachstelle mit der erforderlichen Infrastruktur für die zügige Aufnahme des Regelbetriebs einrichten
Leistungsbereich 2: Beratung Um den vielfältigen Adressatenkreis abbilden zu können muss die Beratung methodisch weit gefächert sein. Sie soll mindestens die folgenden Elemente beziehungsweise Formate beinhalten. • Betreuung und Weiterentwicklung der Webseite „Integrierte Stadtentwicklung in Sachsen“ (inge.sachsen.de) und Vermittlung der Inhalte des Leitfadens INSEK / IN-GEKO im Freistaat Sachsen • Regelmäßige Verbreitung von Informationen über einschlägige Social-Media-Portale • Erstellung und Versand eines Newsletters • Vorbereitung und Durchführung von Workshop-Formaten mit Städten und Gemein-den vor Ort • Durchführung von Stadtspaziergängen und vergleichbaren Formaten zu Themen der Stadtentwicklung • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fachgesprächen zu spezifischen Themen der Stadtentwicklung • Vorbereitung und Durchführung von Webinaren • Betreuung von Messeständen bei Fachveranstaltungen • Persönliche Beratung, auch telefonisch, zu Themen der integrierten Stadtentwicklung, auch zu Fragen der Förderung im Zusammenhang mit Vorhaben der EFRE- und ESF-Stadtentwicklung und der Städtebauförderung, sowie weiterer Förderprogramme. Hier insbesondere auch zielgerichtete Weitervermittlung an andere Beratungsstellen im Freistaat Sachsen.
Leistungsbereich 3: Netzwerkarbeit Neben der Vorbereitung und Durchführung der Beratungsleistungen soll eine professionelle kooperative Netzwerkarbeit aufgebaut werden. Sie dient der kontinuierlichen inhaltlichen Weiterentwicklung der Fachstelle. Gleichzeitig soll die Wahrnehmung des bisher im FS Sachsen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung Geleisteten überregional gestärkt werden. • Aufbau und Pflege eines „Netzwerkes Integrierte Stadtentwicklung Sachsen“, bestehend aus Mitgliedern der oben genannten Akteursgruppen. • Aktive Teilnahme an Fremdveranstaltungen, beispielsweise durch die Moderation von Thementischen, durch Vorträge, durch die Teilnahme an Podiumsgesprächen. • Das Sammeln und Vermitteln von guten Beispielen aus der Praxis einschließlich deren Aufbereitung in einer Datenbank, in Ergänzung zu bestehenden Angeboten • Aufbau und Pflege überregionaler und internationaler Kontakte zu bestehenden Netzwerken, zum Beispiel auf Ebene der Europäischen Union (European Urban Initiative) oder zu Nachbarländern des FS Sachsen. • Inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des integrierten Ansatzes in der Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das SMR, Referat 52 - Stadtentwicklung und EU-Förderung, unter Einbindung des oben genannten Netzwerkes.
Leistungsbereich 4: Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation • Erbringung der Leistungen nach geltenden Standards • Beachtung und Einbeziehung aller tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich der integrierten Stadt- und Gemeindeentwicklung im Freistaat Sachsen • Fortbildung der Mitarbeiter • Dokumentation aller Beratungen • Evaluation der Beratungsangebote und allgemeine Wirkungskontrolle der Fachstelle
Fachkompetenzen Die Arbeit der Fachstelle dient der Stärkung des integrierten Ansatzes als gute Praxis der Stadtentwicklung im Freistaat Sachsen. Das Team der Fachstelle muss deshalb über ein möglichst breites aktiv verfügbares Wissen auf dem Gebiet der fachlichen und räumlichen Planung verfügen. Integrierte Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, sektorales Denken nach Möglichkeit zu überwinden. Deshalb ist die Einbindung betroffener Fach-gebiete und deren Akteure unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten ein wichtiges Ziel und zugleich eine besondere Herausforderung. Neben den innerstädtischen Fragestellungen ist auch ein Verständnis für interkommunalen Zusammenschlüsse und die Stellung der Gemeinden in ihren jeweiligen lokalen Verflechtungsbereichen von Bedeutung. Zudem ist das Arbeitsfeld stets von aktuellen gesellschaftspolitischen Ent-wicklungen beeinflusst. Vor diesem Hintergrund sind fachliche Neugierde und die Bereitschaft zur Wissensaneignung und regelmäßiger Weiterbildung zwingend erforderlich. In den folgenden Querschnittsbereichen sollten Fachkompetenzen vorhanden sein beziehungsweise aufgebaut werden. • Klimavorsorge mit den Themen Klimaschutz (Bekämpfung der Erderwärmung) und Klimaanpassung • Digitalisierung aller Lebensbereiche • Strukturwandel • Ressourceneffizienz • Mobilität & Verkehr • Demografischer Wandel • Baukultur, einschließlich Neues Europäisches Bauhaus (NEB) • Denkmalschutz • Kultur und Tourismus • gesellschaftlicher Zusammenhalt, Teilhabe, Inklusion • soziale Entwicklung • Durchgängige Barrierefreiheit vom privaten bis in den öffentlichen Raum • Belebung der Innenstädte und Ortsteilzenten, Nutzungswandel der Innenstädte • Wohnen • Kreislaufwirtschaft • Sicherheit im Quartier, präventive Stadtentwicklung • Interkommunale Kooperation
Methodenkompetenzen Die Arbeit der Fachstelle hat einen hohen kommunikativen Anteil. Die folgenden Erfahrungen mit Methoden werden deshalb vorausgesetzt. Ein sicheres, verbindliches persönliches Auftreten der Teammitglieder ist ebenso erforderlich wie schriftliche Formulierungsstärke. Die folgenden Methodenkompetenzen sollten vorhanden sein beziehungsweise aufgebaut werden. • Erfahrungen mit (und Freude an) der Vermittlung von Inhalten • Erstellen von Präsentationen mit den gängigen Anwendungen • Nach Möglichkeit Erfahrungen mit Layout und Gestaltung, Bildbearbeitung • Technische Kenntnisse zum Umgang mit GIS-Anwendungen für georeferenziertes Arbeiten • Kenntnisse über Workshop-Formate wie Round-Table-Diskussionen, World-Cafe, Open-Space, Fish-Bowl, etc. • Erstellen von Grafiken, Übersichten, Organigrammen etc. • Grundkenntnisse zu Web-CMS-Anwendungen • Erfahrungen mit Netzwerkarbeit II.2.5) Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: 750000,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.09.2023 / Ende: 31.12.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024 mit der Möglichkeit einer flexiblen Verlängerung mittels unterschiedlicher Verlängerungszeiträume, mindestens jedoch jeweils drei Monate. Der AG fasst vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung mit Haushaltsmitteln eine Zusammenarbeit bis mindestens 31.12.2026 ins Auge. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers. Über die Verlängerung entscheidet der Auftraggeber spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung bzw. die Ausübung der Verlängerungsoption sowie der Verlängerungszeitraum werden dem Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: a) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 1 Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung sowie unter Verwendung der Anlage 1a Eigenerklärung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 der Vergabeunterlage zu erklären bzw. einzureichen: • der bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) o oder Handelsregisterauszug o oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, jedes Teilnehmers der Bietergemeinschaft und jedes Unterauftragnehmers. • Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen. • Die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunftsland des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor. • Mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation. • Das Unternehmen unterstützt keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen. • Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegen nicht vor. • Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können. • Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. • Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. • Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslauf-zeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter oder für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 2 Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage Nachfolgendes darzustellen/anzugeben: • Jahresumsätze (jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem für die Ausschreibung maßgebenden Leistungsbereich/Geschäftszweig) in den zu-rückliegenden drei Jahren; bei einer Bietergemeinschaft sind diese Beträge jeweils für die gesamte Gemeinschaft ausreichend; • Einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Vermögensschadenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personenschäden sowie mindestens 100.000,- EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für sonstige Schäden, insbesondere Vermögensschäden für den Bieter oder jeden Teilnehmer einer Bietergemeinschaft zu erbringen (Vorlage einer Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins oder Erklärung, dass eine Versicherungsbestätigung bis zur Zuschlagserteilung beigebracht wird).; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: c) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter oder jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 Nachweise und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage zu erklären • Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren; • Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; • bis zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Alle Referenzen müssen die Kontaktdaten der jeweiligen Auftraggeber enthalten. Die Nutzung der beiliegenden Anlagen ist zwingend. Sie sind vom Bieter und von jedem Teilnehmer der Bietergemeinschaft vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Firmenstempel zu versehen. Alle geforderten Unterlagen und Nachweise sind sowohl für den Bieter als auch jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Steht für die notwendigen Angaben nicht ausreichend Platz zur Verfügung, können diese um weitere Anlagen ergänzt werden. Für die Unterzeichnung ist Textform (§ 126 b BGB) ausreichend.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: nicht angegeben III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 14.07.2023; Ortszeit: 12:00 IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.08.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 14.07.2023; Ortszeit: 12:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Aufträge werden elektronisch erteilt. Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30.05.2023
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20107372.