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Fachsoftware ÖGD

Auftraggeber nicht angegeben · Sachsen

Aktenzeichen 287/24veröffentlicht 31.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 859 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 31.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt
    vor 29 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Freistaat Sachsen wurde im Rahmen des Förderprogramm "Pakt ÖGD" der Bundesregierung eine mit allen Landkreisen und Kreisfreien Städten abgestimmte länderkoordinierte Maßnahme "Digitales Gesundheitsamt Sachsen 2025" im Jahr 2022 eingereicht. Generelles Ziel dieses Projektes ist, dass allen sächsischen Gesundheitsämtern eine einheitliche, moderne, dem Stand der Technik angepasste Fachsoftware zur Verfügung gestellt wird, abgeleitete/harmonisierte Prozesse digital umgesetzt werden und dies im Ergebnis zur messbaren Erhöhung des digitalen Reifegrades aller sächsischen Gesundheitsämter führt. Weiterhin soll die fachliche und technische Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Freistaat Sachsen untereinander und mit Gesundheitseinrichtungen anderer Bundesländer sowie dem Bund verbessert werden. In dem Zusammenhang soll die Interoperabilität der genutzten technischen Systeme innerhalb des Freistaates Sachsen, aber auch zwischen dem Freistaat Sachsen und anderen Bundesländern sowie mit den beim Bund zuständigen Behörden sichergestellt und weiter ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Einbindung der sächsischen IT-Strukturen des ÖGD in die "Zukunftsplattform für den ÖGD - EMIGA (Elektronisches Melde- und Informationssystem)" des Bundes. Weiterhin sollen die Ergebnisse der ELFA-Maßnahme "Interoperabilität" mit in dieses Teilprojekt einfließen bzw. Beachtung finden.

Beschreibung des Loses

Mit diesem Projekt sollen ebenfalls die Prozesse in den Gesundheitsämtern verbessert und weitestgehend vereinheitlicht werden. Daher ist eine individuelle Anpassung einer vom Auftragnehmer zu überlassenden Software oder die individuelle Entwicklung einer zumindest in wesentlichen Teilen neuen prozessunterstützenden Software notwendig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis unter den wertungsfähigen Angeboten erhält die maximale Punktzahl i.H.v. 350 Punkten. Wertungsfähig sind all diejenigen Angebote, die formal einwandfrei sind, auskömmlich kalkuliert sind und in qualitativer Hinsicht die o.g. Mindestpunktzahl erfüllen. Jedes wertungsfähige Angebot, das doppelt so hoch (oder noch höher) wie das niedrigste wertungsfähige Angebot ist, erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Werte werden nach folgender Formel ermittelt: P = 700 - 350 * (X/N) Wobei gilt: P - Punktzahl des zu bewertenden Bieters X - Angebotspreis des zu bewertenden Bieters N - niedrigster Angebotspreis aller Bieter Sollte sich bei der Berechnung ein negativer Wert ergeben, erhält der betroffene Bieter 0 Punkte.
Qualität
UmsetzungskonzeptSiehe Anlage B.2
Qualität
Erfahrung des ProjektteamsSiehe Anlage B.2
Qualität
BasisanforderungenSiehe Anlage B.2
Qualität
VerfügbarkeitenGewichtung (Punkte, genau) 200Siehe Anlage B.2

Eignung18 von 18 angegeben

Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unte … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der Auftraggeber (im Folgenden: AG) u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbst … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Falls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachwe … ganz lesenFalls der Teilnahmeantrag von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Kriterium
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er ver … ganz lesenFalls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl (1) seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (Gesamtumsatzerlöse) als auch (2) seinen/ihren jeweiligen Umsatz in den Geschäftsjahren … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl (1) seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (Gesamtumsatzerlöse) als auch (2) seinen/ihren jeweiligen Umsatz in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 im Geschäftsfeld der Überlassung von Software on premise bzw. der Zurverfügungstellung von Software als Cloudleistung ggf. unter Ausweis des Anteils der Umsätze aus Pflege- und Supportleistungen angeben, wobei die Software zur Nutzung durch Gesundheitsämter überlassen bzw. zur Verfügung gestellt worden sein, produktiv gewesen sein (d.h. kein Testbetrieb) und wesentliche Geschäftsprozesse der Gesundheitsämter unterstützt haben muss (spezifische Umsatzerlöse). Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicheru … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllt: (1) Deckungssummen für Personenschäden von mindestens EUR 2.000.000,00, für Sachschäden von mindestens EUR 2.000.000,00 und für Vermögensschäden von mindestens EUR 500.000,00. (2) Die versicherten Risiken müssen zumindest auch IT-typisch sein (z.B. Schadensersatz wegen Fehlprogrammierung oder Falschberatung mit Bezug zu IT-Vorhaben). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspfl … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärun … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/e … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen nachweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt ist, z.B. nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch Einreichung eines Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis erfolgt durch … ganz lesenDer Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen nachweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt ist, z.B. nach DIN EN ISO 9001:2015 oder durch Einreichung eines Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis erfolgt durch Einreichen einer Kopie des gültigen Zertifikats oder eines eigenen Konzeptes zum Qualitätsmanagement. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss fünf wertungsfähige Referenzen von fünf unterschiedlichen Gesundheitsämtern nachweisen, welche - um wertungsfähig zu sein - jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen müssen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er d … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss fünf wertungsfähige Referenzen von fünf unterschiedlichen Gesundheitsämtern nachweisen, welche - um wertungsfähig zu sein - jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllen müssen: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen (1) Software on premise überlassen oder als Cloudleistung zur Verfügung gestellt haben (2) zur Nutzung durch ein Gesundheitsamt (Wirkbetrieb!) (3) für die Software in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, für die Dauer von mindestens drei (3) Monaten Pflege- und Supportleistungen erbracht haben. Die Überlassung bzw. Zurverfügungstellung setzt den Produktivbetrieb der Software voraus; ein bloßer Testbetrieb reicht nicht aus. Die überlassene bzw. zur Verfügung gestellte Software muss ferner mindestens zwölf (12) der folgenden 23 Geschäftsprozesse der Gesundheitsämter unterstützt haben (im Folgenden: wesentliche unterstützte Geschäftsprozesse). Ausreichend ist, dass die Software für die Geschäftsprozesse im Wirkbetrieb genutzt wurde. Die wesentlichen unterstützten Geschäftsprozesse sind: (1) Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst (2) Asylbewerber-Erstaufnahme (3) Medizinalaufsicht (4) Mortalitätsstatistik (5) Tuberkulosebetreuung (6) Infektionsschutz ohne Tuberkulose (7) Belehrungen und Gesundheitszeugnisse (8) Schutzimpfungen (9) Allgemeine Objekthygiene (10) Trinkwasser (11) Beckenbäder und Badegewässer (12) Schwangerenkonfliktberatung (13) F rühe Hilfen (14) Prostituiertenberatung (15) STD-Beratung (16) Psychosoziale Tumorberatung (17) Betreuungsstelle (18) Sozialpsychiatrischer Dienst (19) Suchtberatung und -betreuung (20) Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (21) Kontakt- und Beratungsstelle (22) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (23) Zahnärztlicher Dienst Der Funktionsumfang der überlassenen bzw. zur Verfügung gestellten Software darf von Referenz zu Referenz variieren; er muss aber jeweils mindestens zwölf (12) der oben genannten 23 wesentlichen unterstützten Geschäftsprozesse beinhaltet haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der Auftraggeber u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen eine Zertifizierung gemäß ISO/IEC 27001:20 … ganz lesenDer Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen eine Zertifizierung gemäß ISO/IEC 27001:2013 (oder gleichwertig) oder eine ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (oder gleichwertig) nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Zertifikats bzw. -im Fall der Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz - Testats einer dazu autorisierten Person oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist der Nachweis erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium
Die spezifischen Umsatzerlöse werden bewertet. 50 Punkte: mehr als 1,5 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 0 Punkte: weniger als 250.000 EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kriterium
Es werden maximal 10 wertungsfähige Referenzen bewertet. Vergeben wird 1 Punkt je zusätzlichen wesentlichen unterstützten Geschäftsprozess. Als zusätzlich werden solche wesentlichen unterstützten Geschäftsprozesse angesehen, die über die Mindestanforderung (zwölf!) an die Zahl der wesentlichen un … ganz lesenEs werden maximal 10 wertungsfähige Referenzen bewertet. Vergeben wird 1 Punkt je zusätzlichen wesentlichen unterstützten Geschäftsprozess. Als zusätzlich werden solche wesentlichen unterstützten Geschäftsprozesse angesehen, die über die Mindestanforderung (zwölf!) an die Zahl der wesentlichen unterstützten Geschäftsprozesse hinausgehen. Unter diesem Gesichtspunkt kann der Bewerber maximal 110 Punkte erlangen. Ferner erhält der Bewerber ab dem dreizehnten unterschiedlichen Geschäftsprozess in seinen wertungsfähigen Referenzen jeweils drei (3) Punkte. Unter diesem Gesichtspunkt kann der Bewerber maximal weitere 33 Punkte erlangen. Zur Verdeutlichung ein Berechnungsbeispiel: Bewerber X reicht insgesamt sechs Referenzaufträge ein. In vier Referenzen (Ref. 1-4) werden jeweils zwölf Geschäftsprozesse unterstützt. Bei allen vier Referenzen werden die Geschäftsprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J und K abgebildet, in Ref. 1 und 2 zusätzlich Geschäftsprozess L, in Ref. 3 und 4 Geschäftsprozess M. Zusätzlich weist er einen Referenzauftrag (Ref. 5) mit den Geschäftsprozessen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L und M nach und eine weitere Referenz (Ref. 6), in der lediglich die Geschäftsprozesse A und N erbracht werden. Die letztgenannte Referenz 6 wird wegen der Nichterreichung der Mindestanforderung (zwölf Geschäftsprozesse) nicht gewertet. Im Übrigen erhält der Bewerber einen Punkt für Referenz 5, da diese insgesamt 13 Geschäftsprozesse abbildet - einen zusätzlichen Prozess zur Mindestanforderung. Zusätzlich erhält der Bewerber drei weitere Punkte, da er in seinen wertungsfähigen Referenzen dreizehn unterschiedliche Geschäftsprozesse nachgewiesen hat und damit ebenfalls einen Geschäftsprozess mehr als für die Mindestanforderungen. Insgesamt erhält dieser Bewerber daher vier (4) Wertungspunkte Bewerber Y reicht insgesamt acht Referenzen ein. Referenzen 1-5 weisen einen Auftrag nach, der die Geschäftsprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P und Q abdeckt. Referenzen 6-8 umfassen die Geschäftsbereiche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K und R . Der Bewerber erhält für die Referenzen 1-5 jeweils fünf Punkte, also insgesamt 25, da sie jeweils 17 Geschäftsprozesse und damit jeweils fünf mehr als die notwendige Mindestanforderung abdecken. Zusätzlich erhält er 18 weitere Punkte, da er wertungsfähige Referenzen über insgesamt 18 Geschäftsprozesse nachgewiesen hat und damit sechs mehr als die notwendige Mindestanforderung. Insgesamt erhält dieser Bieter daher 43 Wertungspunkte. Falls der Bieter über die geforderten Referenzen im eigenen Unternehmen nicht verfügt und sich stattdessen auf die Referenzen Dritter beruft, wird der Auftraggeber bereits im Teilnahmewettbewerb die Verpflichtungs- und Verfügbarkeitserklärung dieser Dritten anfordern und weist der Auftraggeber zudem darauf hin, dass diese Dritten die -abhängig vom jeweiligen Angebot- anzupassende oder zu entwickelnde Software selbst zur Verfügung zu stellen haben (vgl. § 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Siehe Anlage D.0
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion, PF 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Achtung! Damit ein Angebot berücksichtigt werden kann, muss es in qualitativer Hinsicht mindestens 350 von 650 möglichen Punkten erzielen (Mindestpunktzahl).
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MHSWE

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Anschrift
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Kontakt
vergabeverfahren@abante.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
530.340 €Zuschlagswert im Median
292.233 € – 841.880 €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 01.07.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24703e90-c891-4cd0-a429-93b28e5accbc.