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Fachplanung TGA-ELT für die Erweiterung und Sanierung der Marie-Pettenbeck-Schule Wartenberg, 1. Bauabschnitt

Mittelschulverband Wartenberg · Wartenberg, Bayern

Aktenzeichen MSV-621-8-5-4veröffentlicht 20.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 716 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.01.2025 – 31.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wartenberg85456, Landkreis Erding, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Fachplanung TGA-ELT für die Erweiterung und Sanierung der Marie-Pettenbeck-Schule Wartenberg, 1. Bauabschnitt (Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI, stufenweise)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Sämtliche Zuschlagskriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als Juni 2024 (soweit einschlägig)
Kriterium
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren, netto Mindestanforderungen zu A): 200.000,00 €/Jahr netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung TGA-ELT) in den letzten 3 Geschäftsjahren, netto C) Nachweis des Bieters/Mitglieds einer … ganz lesenA) Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren, netto Mindestanforderungen zu A): 200.000,00 €/Jahr netto im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung TGA-ELT) in den letzten 3 Geschäftsjahren, netto C) Nachweis des Bieters/Mitglieds einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Kriterium
A) Benennung von Referenzprojekten (siehe Formblatt Referenzen) des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2016 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Fachplanung TGA (§ 53 HOAI), die baufertiggestellt wurden und Baukosten der bearbeiteten Anlagengruppen … ganz lesenA) Benennung von Referenzprojekten (siehe Formblatt Referenzen) des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2016 bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Fachplanung TGA (§ 53 HOAI), die baufertiggestellt wurden und Baukosten der bearbeiteten Anlagengruppen von mindestens 0,4 Mio. € brutto aufweisen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung, b) Beschreibung der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterungsbau/Umbau/Modernisierung), c) Zeitpunkt der Auftragserteilung, d) beauftragte Leistungsphasen, e) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen, Zeitpunkt der Baufertigstellung), f) Anlagengruppen mit Honorarzone gem. § 56 HOAI, g) Baukosten brutto der bearbeiteten Anlagengruppen, h) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Maßnahme im laufenden Betrieb, PV-Anlage, Anbindung an den Bestand, Netzwerkanbindung an den Bestand, LED-Beleuchtung) i) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel-Nr. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur die gemäß A) zugelassenen Referenzen berücksichtigt. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über eine Anbindung an den Bestand benannt werden. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit Netzwerkanbindung an den Bestand benannt werden. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit PV-Anlage benannt werden. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt mit LED-Beleuchtung benannt werden. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt benannt werden, das eine Maßnahme im laufenden Betrieb darstellt. Es muss zudem mit den eingereichten Referenzen nachgewiesen werden, dass für die Anlagengruppen 4 und 5 in mindestens Honorarzone II jeweils die Leistungsphasen 2 und 3 und 5 bis 8 erbracht und abgeschlossen worden sind (dies gilt nicht für jede, sondern für die Summe der eingereichten Referenzen). B) Anzahl der angestellten Dipl.-Ing. (o. glw. Abschluss), die im Bereich Fachplanung TGA-ELT tätig sind, einschließlich Büroinhaber. Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Dipl.-Ing. (o. glw. Abschluss) angegeben werden können. C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. (Der Einsatz von Unterauftragnehmern für die Leistungsphase 8 ist ausgeschlossen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
21.11.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden könn … ganz lesenBitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.11.2024

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