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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Fachliche und technische Leistungen im Bereich GRC-Software

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2024-47veröffentlicht 26.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
12 Monate01.12.2024 – 30.11.2025, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die IT-Infrastruktur der Auftraggeberin sowie der Kooperationsgemeinschaft soll zum Zweck der Standardisierung und Qualifizierung des IT-Sicherheitsniveaus aufgerüstet werden. Für diese Verbesserung der IT Sicherheit wird ein modulares softwarebasiertes Werkzeug beschafft, nämlich eine GRC Software, im Folgenden Managementsystem – MMS. Die Auftraggeberin benötigt für die Erreichung dieser Ziele qualifizierte Unterstützungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere folgende Leistungen:

(1) Implementierung und Customizing des MMS sowie Schulungsmaßnahmen innerhalb von maximal sechs Monaten ab Zuschlag

(a) Installation und Integration des MMS - Unterstützende Beratung zur Integrationsarchitektur des MMS - Installation und Einrichtung des MMS anhand des Installationskonzepts der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers, begleitet durch Administratoren der Auftraggeberin

(b) Begleitung und Unterstützung bei den fachlich/organisatorisch ersten Schritten zur Inbetriebnahme des MMS und der dazugehörigen Softwaremandanten, um eine selbstständige und eigenverantwortliche Nutzung des MMS zu ermöglichen

(c) Testen des MMS - Umsetzung des mitgebrachten Testkonzepts

(d) Optimierung des MMS

(e) Schulung der Beschäftigten in dem MMS

(f) Dokumentation und Übergabe der Dokumentationsergebnisse an die Auftraggeberin

(2) Abnahme und Bereitstellung des MMS inklusive Pflege & Supportleistungen

(a) Supportleistungen für Nutzende und Administratorinnen/Administratoren des Systems

(b) Bereitstellung und ggf. Einspielen von Software- und Systemupdates

(3) Change Request Bearbeitung

(a) Durchführung von Änderungsanforderungen (Change Request) auf Abruf der Auftraggeberin

(b) Einweisung der Beschäftigten

(c) Dokumentation und Übergabe der Dokumentationsergebnisse an die Auftraggeberin

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualitätskriterien (Kriterienkatalog und Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen)
Preis
Preis (Preisblatt in den Vergabeunterlagen)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzlich weitere Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des/der Bieters/in. Der/die Bieter/in hat eine für das Verfahren zuständige Ansprechperson mit Kontaktdaten anzugeben. 2. Angabe, ob eine Eintragung im Handelsregister vorliegt. Sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, Auszug (Kopie) aus dem Berufsregister, soweit der/die Bieter/in bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft dort eingetragen ist, oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Der eingereichte Nachweis gibt den aktuellen Eintragungsstand wieder. Liegt eine Eintragung im Handelsregister vor, wird die Auftraggeberin einen aktuellen Auszug abrufen. 3. Sofern Sie als Bewerber-/Bietergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften und die gesamtschuldnerische Haftung auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft oder dem Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder bestehen bleibt und § 160 HGB keine Anwendung findet.
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweil … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung: 1. Eigenerklärung zum Jahresumsatz des/der Bieters/in in EUR (netto) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre sowie separat davon betreffend den Umsatz mit Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Die Angaben zum Jahresumsatz dürfen sich dabei nur auf das in dieser Vergabe bietende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen. 2. Nachweis über eine spätestens bis zum Beginn der Auftragsausführung vorgehaltene ungekündigte Berufshaftpflichtversicherung in marktüblicher Höhe für Personenschäden sowie für Vermögens- und Sachschäden pro Schadensfall jeweils zweifach maximiert auf alle Versicherungsfälle pro Jahr.
Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft Angaben, Erklärungen und Nachweise aus entsprechend der untenstehenden Liste beizubringen. Liste einzureichender Dokumente: 1. Selbst erstellte Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandene … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung sind von dem/der Bieter/in bzw. der Bietergemeinschaft Angaben, Erklärungen und Nachweise aus entsprechend der untenstehenden Liste beizubringen. Liste einzureichender Dokumente: 1. Selbst erstellte Unterlage mit kurzer und aussagekräftiger Darstellung zu den vorhandenen Erfahrungen des/der Bietenden im Bereich im Bereich Implementierung und Customizing von GRC-Software sowie entspre-chende Schulungsmaßnahmen, Bereitstellung von GRC-Software inklusive Pflege- und Support-leistungen sowie diesbezügliche Change Request Bearbeitung. Die Darstellung dient dem Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit und Kapazitäten. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Darstellung kompakt auf bis zu 3 DIN A4 Seite erfolgen kann. 2. Liste mit Referenzen über die in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren (Teil-)Leistungen, aus denen die Auftraggeberin ersehen kann, dass der/die Bietende bzw. die Bietergemeinschaft über ausreichend vergleichbare Erfahrungen mit den hier zur Vergabe anstehenden Teilleistungen verfügt. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben. Aus der Referenzliste müssen sich je Referenz folgende Angaben ergeben: • Leistungsempfänger, mind. Angabe Branche (Hinweis: Kriterium gemäß § 51 VgV) und Größe; • Art und Umfang der erbrachten Leistungen: Beschreibung, aus der die Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen anschaulich wird (Hinweis: Kriterien gemäß § 51 VgV), insbesondere solche wie in dieser Bekanntmachung beschrieben • Zeitraum der Leistungserbringung. Folgende Mindestbedingung gilt: Es sind mindestens 3 Referenzprojekte der letzten 3 Jahre beizufügen, die sich auf die Implementierung und Customizing gemäß Leistungsbeschreibung beziehen; 3. Nachweis darüber, dass das Unternehmen über ein Informationsmanagementsystem (ISMS) verfügt, welches nach ISO 27001 zertifiziert ist, oder ein anderer gleichwertiger Nachweis; Hinweis: Kriterium gemäß § 51 VgV Bitte beachten Sie zusätzliche Angaben in dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber macht von seinem Recht gemäß § 51 VgV zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber/innen Gebrauch. Sollten mehr als fünf Bewerbende die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die fünf Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Der Auftraggeber wendet unter den Geeigneten die nachfolgend dargestellten objektiven Kriterien für die Begrenzung der Anzahl an. Ausgewählt werden die Bewerbenden bzw. Bewerbergemeinschaften mit der insgesamt höchsten Punktzahl (maximal 40 Punkte). Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Punktgleichheit ihre Entscheidung per Los durchzuführen. Dabei werden für das Kriterium K1 – vergleichbare Referenzen maximal 30 Punkte und für das Kriterium K2 – ISO 27001 Zertifizierung maximal 10 Punkte nach folgender Maßgabe vergeben. K1: Für Referenzen die ein besonderes Maß an Vergleichbarkeit in Bezug auf die Spezifika des auftragsgegenständlichen Leistungsbereichs aufgrund der Besonderheiten der Stellung der Auftraggeberin als gesetzliche Unfallversicherung aufweisen, können insgesamt maximal 30 Gesamtpunkte erreicht werden. Es wird die Vergleichbarkeit in Bezug auf die folgenden drei Kategorien bewertet: (1) Leistungserbringung für die öffentliche Hand; (2) Erbringung von Schulungsleistungen für GRC-Software und (3) Erbringung von Supportleistungen für GRC-Software. Dabei berücksichtigt die Auftraggeberin von vornherein nur die 3 Referenzen, deren Leistungsgenstand jeweils die Implementierung und Customizing in Bezug auf GRC-Software ist (Mindestbedingung). Für jede der drei Vergleichskategorien können maximal 10 Punkte erreicht werden, wenn alle drei Referenzen die Vergleichskategorie erfüllen, erfüllen nur zwei der drei Referenzen die Vergleichskategorie erhält der Bewerber 5 Punkte und erfüllt nur eine der drei Referenzen die Vergleichskategorie erhält der Bewer …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.11.2025
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag hat ab Bereitstellung des MMS eine Laufzeit von 48 Monaten. Die Laufzeit des Vertrages kann durch die Auftraggeberin insgesamt einmal um weitere 12 Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Öffnung erfolgt nicht bieteröffentlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
271.437 €Zuschlagswert im Median
214.812 € – 566.850 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 64f96602-76f3-46c4-8312-117f88617cf9.