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Fachliche Konzeption zur Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz für Versicherte

AOK-Bundesverband GbR · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2023-12-29-BV-WALveröffentlicht 10.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1012 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
21 Monate18.03.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualifikationen des Projektteams und Projektansatzes60 %
  • Preis für die Konzepterstellung und für die Tagessätze40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 32 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Erstellung eines Konzepts zur Steigerung der Digitalen Gesundheitskompetenz der AOK-Versicherten, um die Bedarfe/Probleme der Zielgruppe zu erörtern und einen Umsetzungsplan zu erarbeiten. Der Großteil der im Konzept entwickelten Maßnahmen soll sich auf "Meine AOK"-App und -Web fokussieren. Zudem sollen sich weitere Maßnahmen auch auf weitere AOK-Anwendungen beziehen (bspw. aok.de, Schwanger App, "AOK Bonus"-App, ...). Die Leistungserbringung erfolgt in zwei Phasen: Die erste Phase (Konzeptionsphase) beinhaltet die Konzepterstellung. Die zweite Phase beinhaltet optionale Leistungen zur Konzeptdetaillierung.

Beschreibung des Loses

In der ersten Phase (Konzeptionsphase) erstellt der Auftragnehmer das Konzept. Schwerpunkt des Konzepts soll auf den Dimensionen Navigation Literacy (Such- und Findekompetenz), Information Literacy (Informationskompetenz) sowie Health Literacy (Gesundheitskompetenz) von digitaler Gesundheitskompetenz (diGeKo) liegen. Der Großteil der im Konzept entwickelten Maßnahmen soll sich auf "Meine AOK"-App und -Web fokussieren. Zudem sollen sich weitere Maßnahmen auch auf weitere AOK-Anwendungen beziehen (bspw. aok.de, Schwanger App, "AOK Bonus"-App, ...). Die konkret mit dem Konzept zu beantwortenden Fragestellungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Konzepterstellung findet in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin statt. Zu Beginn findet eine eintägige Kick-off Veranstaltung statt. Anschließend folgen virtuell wöchentliche Meetings zum Review des Konzeptstandes und zum weiteren Vorgehen inklusive Feedback der AG. Abschluss bildet eine Präsentation des finalen Konzeptes (virtuell). In der zweiten Phase, welche optional beauftragt werden kann, werden Leistungen zur Konzeptdetaillierung beauftragt. Die optionalen Zusatzleistungen umfassen die fortführende Detaillierung und Erweiterung des erarbeiteten Konzeptes zur diGeKo oder ggf. einer durch die Auftraggeberin angepassten Konzeptversion mit Blick auf die Versicherten und unter Einbeziehung der Web- und App-Angebote für die Versicherten. Inhalt dieser Leistung ist die Klärung von fachlichen Detailfragen, die möglicherweise bei der technischen Umsetzung entstehen und die Erstellung von entsprechenden Dokumentationen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualifikationen des Projektteams und Projektansatzes60 %
Preis für die Konzepterstellung und für die Tagessätze40 %
Qualität
Qualifikationen des Projektteams und ProjektansatzesDie Qualität der Angebote wurde anhand der Qualifikationen des Projektteams sowie anhand des Projektansatzes bewertet.
Preis
Preis für die Konzepterstellung und für die TagessätzeBewertet wurden der Preis für die Konzepterstellung und für die Tagessätze.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.03.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
Die Konzepterstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Leistungsbeginn abgeschlossen sein. Die optionalen Leistungen umfassen die fortführende Detaillierung und Erweiterung des erarbeiteten Konzeptes zur digitalen Gesundheitskompetenz oder ggf. einer durch die AG angepassten Konzeptversion mit B … ganz lesenDie Konzepterstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Leistungsbeginn abgeschlossen sein. Die optionalen Leistungen umfassen die fortführende Detaillierung und Erweiterung des erarbeiteten Konzeptes zur digitalen Gesundheitskompetenz oder ggf. einer durch die AG angepassten Konzeptversion mit Blick auf die Versicherten und unter Einbeziehung der Web- und App-Angebote für die Versicherten. Sie können nach Abnahme des Konzepts im Rahmen von Einzelverträgen beauftragt werden. Dieser rahmenvertragliche Bestandteil des Vertrages endet spätestens mit dem 31.12.2025. Die Schätzkosten für den rahmenvertraglichen Bestandteil (optionale Leistungen) liegen bei 105.000,- EUR netto. Als Höchstwert für den rahmenvertraglichen Bestandteil (optionale Leistungen) wird folgender Betrag festgelegt: 120.000,- EUR netto.
Optionen
Die Konzepterstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Leistungsbeginn abgeschlossen sein. Die optionalen Leistungen umfassen die fortführende Detaillierung und Erweiterung des erarbeiteten Konzeptes zur digitalen Gesundheitskompetenz oder ggf. einer durch die AG angepassten Konzeptversion mit B … ganz lesenDie Konzepterstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Leistungsbeginn abgeschlossen sein. Die optionalen Leistungen umfassen die fortführende Detaillierung und Erweiterung des erarbeiteten Konzeptes zur digitalen Gesundheitskompetenz oder ggf. einer durch die AG angepassten Konzeptversion mit Blick auf die Versicherten und unter Einbeziehung der Web- und App-Angebote für die Versicherten. Sie können nach Abnahme des Konzepts im Rahmen von Einzelverträgen beauftragt werden. Dieser rahmenvertragliche Bestandteil des Vertrages endet spätestens mit dem 31.12.2025. Die Schätzkosten für den rahmenvertraglichen Bestandteil (optionale Leistungen) liegen bei 105.000,- EUR netto. Als Höchstwert für den rahmenvertraglichen Bestandteil (optionale Leistungen) wird folgender Betrag festgelegt: 120.000,- EUR netto.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKHLFS (I.) Auftraggeberin ist die AOK-Bundesverband GbR. Deren Gesellschafter sind die 11 eigenständigen AOKs als Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Di … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDKHLFS (I.) Auftraggeberin ist die AOK-Bundesverband GbR. Deren Gesellschafter sind die 11 eigenständigen AOKs als Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über das Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Experience One AG, Stuttgart7

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
AOK-Bundesverband GbR
Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

20Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

283vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (319 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7303c5b6-111a-4f74-92dd-6293fcf04653.