F+E-Vorhaben „Risikohypothesen für die Umweltwirkung genomeditierter Nutzpflanzen“; FKZ 3522840500
Bundesamt für Naturschutz · Bonn
Aktenzeichen 3522840500 - Kiveröffentlicht 23.01.2023Öffentliche Ausschreibung
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- Öffentliche Ausschreibungnational
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Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 45 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 44 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 44 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Gemäß der EU-Richtlinien (EG) 2018/350 und 2001/18/EG „über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt“ und dem GenTG sind GVO vor Freisetzung in der Umwelt auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit, das Leben von Tieren und Pflanzen, die Natur und die Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge zu prüfen. Diese Regelung berücksichtigt unerwartete Auswirkungen des gentechnischen Eingriffs und bewertet potentiell negative Auswirkungen der entstandenen Gen- und Eigenschaftskombinationen. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des BfN, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die von GVO ausgehenden Risiken für die Umwelt überprüft und ausreichend sicher eingeschätzt werden können. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, entwickelt BfN u. a. Konzepte und Methoden für die Umweltrisikobewertung. Gentechnische Verfahren entwickeln sich aktuell mit großer Geschwindigkeit weiter. Dabei ist CRISPR/Cas ein zentrales neues Instrument der Biotechnologie, das grundsätzlich neue Möglichkeiten eröffnet hat, Lebewesen zu verändern und neu zu gestalten. CRISPR/Cas und andere Genome-Editing-Verfahren können sowohl für das geplante Design von Organismen eingesetzt werden als auch, in Kombination mit künstlicher Intelligenz und automatisierten Testverfahren, zur Herstellung neuartiger Eigenschaften. Die Bandbreite gentechnisch veränderter Organismen und Eigenschaften ist bereits jetzt groß und wird sich in Zukunft kontinuierlich erweitern. Die Bedeutung dieser Entwicklungen für Biodiversität wurde international erkannt. In der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) wurde eine breit angelegte, regelmäßige Bestandsaufnahme („Horizon Scanning“) neuer genomischen Anwendungen („Synthetic Biology“) beschlossen (CBD/COP/DEC/14/19). Der potenziellen Fülle neuartiger Organismen, Eigenschaften und Einsatzfeldern steht eine bislang noch kaum ausdifferenzierte Betrachtung ökologischer Auswirkungen und Risiken von Anwendungen der Synthetischen Biologie im Freiland gegenüber. Um die intendierten und nichtintendierten neuen Eigenschaften der Organismen und deren ökologische Wirkungen einzuschätzen zu können, müssen in vielen Fällen die Methoden der Risikobewertung und des Risikomanagements angepasst und weiterentwickelt werden (BfN 2021). Das aktuelle Vorhaben konzentriert sich auf die Anwendung neuer Gentechniken in Pflanzen. Das Vorhaben soll zum einen ein „Horizon Scanning“ neuer gentechnisch veränderter höherer Pflanzen unterstützen und mögliche Wirkpfade ökologischer Risiken analysieren. Es sind der Arbeitspakete (AP) vorgesehen: -Horizon Scanning komplexer GVO: Nutzpflanzen und Bäume (AP 1) -Ableitung plausibler Risikohypothesen für Auswirkungen auf Natur und Umwelt (AP 2) -Handlungsempfehlungen (AP 3)
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2e2acf44-62e0-421e-a741-63b5e8dc8982.