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vergebenEU-weitDienstleistungen

ExWoSt - Konzeptionelle Analysen und Mikrosimulation von Reformvorhaben im Wohngeld

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10.04.04-23.210veröffentlicht 25.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
168 Tsd. €
Laufzeit
23 Monate05.09.2023 – 31.07.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53179, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2025
    vor 38 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die Gesetzgebungskompetenz für das Wohngeldrecht innerhalb der Bundesregierung. Daher muss das BMWSB mit Blick auf den Zweck des Wohngeldes fortlaufend und damit auch zukünftig dafür sorgen, dass eine Zielerreichung bezüglich der angestrebten Entlastungswirkung der Sozialleistung gewährleistet ist. Zum 1.Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes in Kraft. Infolge der „Wohngeld Plus“ Reform haben deutlich mehr Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld und die Wohngeldbeträge wurden deutlich erhöht. Es wurde eine Klimakomponente zur Abschwächung der Belastungen infolge von energetischen Sanierungen sowie eine Heizkostenkomponente zur Dämpfung der Belastung angesichts gestiegener Energiepreise eingeführt. Auch nach dieser Reform besteht die Aufgabe, das Wohngeld konzeptionell zu verbessern und das Wohngeldrecht entsprechend weiterzuentwickeln, für das BMWSB fort. Vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen (z.B. veränderte Voraussetzungen auf den Wohnungsmärkten) soll mithilfe des Wohngeldes auch zukünftig angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich gesichert werden. Zudem ist es erforderlich, rechtliche Änderungen in angrenzenden sozialen Sicherungssystemen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Ausgaben und Empfängerzahlen des Wohngeldes zu bewerten. Beispiele hierfür sind u.a. die Anpassung der Regelbedarfe im Bürgergeld (SGB II / SGB XII) oder Anpassungen im Bereich der vorrangigen Leistungen (z.B. Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss). Zudem wird das Wohngeld am 1.Januar 2025 im Rahmen der Dynamisierung an die Entwicklung des allgemeinen Mietenniveaus und der Verbraucherpreise angepasst. Für die Bewertung dieser Maßnahmen ist eine geeignete wissenschaftliche und empirische Fundierung erforderlich, die mit diesem Projekt abgedeckt werden soll. Die Forschungsergebnisse sind damit eine zentrale Information- und Entscheidungsgrundlage für den Bund. Zentraler Bestandteil des Forschungsvorhabens sind strukturelle Analysen, konzeptionelle Vorschläge und daran angelehnte Mikrosimulationsanalysen, um das BMWSB bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Wohngeldes zu unterstützen. Zudem ist eine Abschätzung von Kosten und Wirkungen der Dynamisierung des Wohngeldes sowie gegebenenfalls weiterer zukünftiger Anpassungsmaßnahmen im Wohngeldsystem erforderlich. Zu analysierende Aspekte sind beispielsweise die Entlastungswirkung des Wohngeldes bei den Wohnkosten, Unterschiede nach Haushaltstypen oder regionalem Mietenniveau. Bei rechtlichen Änderungen im Wohngeld oder angrenzenden sozialen Sicherungssystemen ist insbesondere die Wirkung auf die Zahl der Empfänger, die Höhe des Wohngeldes und auf die Wohngeldausgaben zu beziffern. Für das Projekt werden seitens des Auftragnehmers eigenständige konzeptionelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wohngeldes erwartet, die mit dem Auftraggeber, dem BMWSB und ggf. weiteren Teilnehmern im Rahmen von Fachgesprächen diskutiert werden. Hierfür sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Fachgebiet des Wohngeldsystems und der angrenzenden sozialen Sicherungssysteme (insbesondere der Grundsicherung nach SGB II / SGB XII und der vorrangigen Sozialleistungen wie Kinderzuschlag sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe bzw. der zukünftigen Kindergrundsicherung) erforderlich und seitens des Auftragnehmers nachzuweisen.

Beschreibung des Loses

siehe "Leistungsbeschreibung"

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2023
Vertragsende
31.07.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe "Leistungsbeschreibung"
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe"

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

260vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
288.600 €Zuschlagswert im Median
179.803 € – 637.356 €mittlere Hälfte, 159 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.09.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 61838582-308d-4292-842d-69d73c182359.