Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen ILB-2026-131veröffentlicht 28.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Unterstützungsleistungen Fachverfahren LernenBB auf Basis von MoodleBrandenburgischer IT-Dienstleister · PotsdamFrist 04.12.2026
- EMC Networker Renewal 2027Investitionsbank des Landes Brandenburg · 14473 PotsdamFrist 13.11.2026
- Lieferung und Migration von "Neue Systemlandschaft"Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) · Lübben (Spreewald)Frist 02.12.2026
- Technologie-Mentoring, Systemarchitektur & App-Entwicklung (Lageplaneditor)Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg · 03046 CottbusFrist 11.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 47 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Potsdam14473, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität des Leistungs- und Betreuungskonzeptes20 %
- Qualität des vorgesehenen Teams40 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Tagen
- Heute
Beschreibung
Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI (SAP Business Warehouse, SAP Datasphere, SAP Business Objects und SAP Analytics Cloud), Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit können entsprechende Einzelverträge mit den ausgewählten Bietern abgeschlossen werden. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelverträge.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität des Leistungs- und BetreuungskonzeptesGewichtung (Punkte, genau) 20Für das Zuschlagskriterium "Qualität des Leistungs- und Betreuungskonzeptes" können maximal 20 Punkte erreicht werden. Bewertet werden die Inhalte der geforderten und vorgelegten Leistungs- und Betreuungskonzepte. Dabei werden insbesondere berücksichtigt: - die Strategie der Qualitätssicherung und des Risikomanagements, - die Darstellung des Umgangs mit hybriden BI-Szenarien (SAP BW / SAP Datasphere / SAP Analytics Cloud), - die Fähigkeit zur Unterstützung eines langfristigen Transformationsvorhabens, - die Sicherstellung von Betrieb, Wissenstransfer und Kontinuität über die Vertragslaufzeit.
- Qualität
- Qualität des vorgesehenen TeamsGewichtung (Punkte, genau) 40Bewertet werden die Inhalte der geforderten und vorgelegten schriftlichen Mitarbeiter-Profile (nachfolgend "Profile" genannt). Für das Zuschlagskriterium "Qualität" können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Es werden vier Profile erwartet. Je eingereichtem Profil können maximal 10 Punkte vergeben werden. Werden weniger als vier Profile eingereicht, so kann damit auch nicht die rechnerische Höchstzahl an Punkten erreicht werden. In diesem Fall ergibt sich die rechnerische Höchstanzahl der Punkte durch die Anzahl der Profile, multipliziert mit 10 Punkten.
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Dabei wird der niedrigste durchschnittliche Brutto-Tagessatz der wertbaren Angebote zugrunde gelegt. Angebote, die ausgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt. Der niedrigste durchschnittliche Brutto-Tagessatz wird mit dem Faktor 40 multipliziert und durch den durchschnittlichen Brutto-Tagessatz des jeweiligen Bieters dividiert. Das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen Brutto-Tagessatz erhält damit 40 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu entsprechend weniger Punkte. Herangezogen wird der durchschnittliche Brutto-Tagessatz des jeweiligen Bieters gemäß seinem Angebot (Anlage 9 "Preisblatt" der Angebotsunterlagen). Der durchschnittliche Brutto-Tagessatz ermittelt sich aus der Addition der angegebenen Tagessätze je Senioritätsgrad geteilt durch die Anzahl der angegebenen Senioritätsgrade.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4 Mio. EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber ein … ganz lesenkürzer
Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4 Mio. EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem den Auftragnehmern in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber den Auftragnehmern sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen, maximal von den Auftragnehmern einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber den Auftragnehmern beauftragten Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber den Auftragnehmern keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Diese Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den Auftragnehmern unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in allseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren. Die Rahmenvereinbarung endet dann gemäß dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern Vereinbarten.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1H3W7#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Axxiome Deutschland GmbH, Unterhaching; okadis Consulting GmbH, Eschborn; PCS Beratungscontor AG, Hamburg | 16 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
- Anschrift
- Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
- Website
- ilb.de
- Kontakt
- einkauf@
ilb.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung18.06.2026 · 20 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE3 Zuschläge
- BearingPoint GmbH2 Zuschläge
- Bundesdruckerei GmbH2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
- T-SYSTEMS INTERNATIONAL GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.09.2026 auf 08.09.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.08.2026 auf 03.09.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 31.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9d3ddd3-2ce2-4a8e-93c0-03d880626aa7.