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Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen ILB-2026-131veröffentlicht 28.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 60 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 47 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität des Leistungs- und Betreuungskonzeptes20 %
  • Qualität des vorgesehenen Teams40 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI (SAP Business Warehouse, SAP Datasphere, SAP Business Objects und SAP Analytics Cloud), Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit können entsprechende Einzelverträge mit den ausgewählten Bietern abgeschlossen werden. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelverträge.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Qualität des Leistungs- und BetreuungskonzeptesGewichtung (Punkte, genau) 20Für das Zuschlagskriterium "Qualität des Leistungs- und Betreuungskonzeptes" können maximal 20 Punkte erreicht werden. Bewertet werden die Inhalte der geforderten und vorgelegten Leistungs- und Betreuungskonzepte. Dabei werden insbesondere berücksichtigt: - die Strategie der Qualitätssicherung und des Risikomanagements, - die Darstellung des Umgangs mit hybriden BI-Szenarien (SAP BW / SAP Datasphere / SAP Analytics Cloud), - die Fähigkeit zur Unterstützung eines langfristigen Transformationsvorhabens, - die Sicherstellung von Betrieb, Wissenstransfer und Kontinuität über die Vertragslaufzeit.
Qualität
Qualität des vorgesehenen TeamsGewichtung (Punkte, genau) 40Bewertet werden die Inhalte der geforderten und vorgelegten schriftlichen Mitarbeiter-Profile (nachfolgend "Profile" genannt). Für das Zuschlagskriterium "Qualität" können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Es werden vier Profile erwartet. Je eingereichtem Profil können maximal 10 Punkte vergeben werden. Werden weniger als vier Profile eingereicht, so kann damit auch nicht die rechnerische Höchstzahl an Punkten erreicht werden. In diesem Fall ergibt sich die rechnerische Höchstanzahl der Punkte durch die Anzahl der Profile, multipliziert mit 10 Punkten.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden. Dabei wird der niedrigste durchschnittliche Brutto-Tagessatz der wertbaren Angebote zugrunde gelegt. Angebote, die ausgeschlossen wurden, werden nicht berücksichtigt. Der niedrigste durchschnittliche Brutto-Tagessatz wird mit dem Faktor 40 multipliziert und durch den durchschnittlichen Brutto-Tagessatz des jeweiligen Bieters dividiert. Das Angebot mit dem niedrigsten durchschnittlichen Brutto-Tagessatz erhält damit 40 Punkte, die übrigen Angebote erhalten im Verhältnis dazu entsprechend weniger Punkte. Herangezogen wird der durchschnittliche Brutto-Tagessatz des jeweiligen Bieters gemäß seinem Angebot (Anlage 9 "Preisblatt" der Angebotsunterlagen). Der durchschnittliche Brutto-Tagessatz ermittelt sich aus der Addition der angegebenen Tagessätze je Senioritätsgrad geteilt durch die Anzahl der angegebenen Senioritätsgrade.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4 Mio. EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber ein … ganz lesenErgänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4 Mio. EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem den Auftragnehmern in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber den Auftragnehmern sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen, maximal von den Auftragnehmern einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber den Auftragnehmern beauftragten Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber den Auftragnehmern keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Diese Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den Auftragnehmern unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in allseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren. Die Rahmenvereinbarung endet dann gemäß dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern Vereinbarten.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1H3W7#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Axxiome Deutschland GmbH, Unterhaching; okadis Consulting GmbH, Eschborn; PCS Beratungscontor AG, Hamburg16

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
Anschrift
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Website
ilb.de
Kontakt
einkauf@ilb.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.09.2026 auf 08.09.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.08.2026 auf 03.09.2026 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 31.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9d3ddd3-2ce2-4a8e-93c0-03d880626aa7.