Externe Softwareentwicklung in verschiedenen Frameworks
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2026-012-AEveröffentlicht 05.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30519, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Konzept50 %
- Preisblatt50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2028
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Beschaffung zielt auf die Neuausschreibung der Softwareentwicklung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und Betriebsstabilität bei proprietärer Software im Einsatz der AOK Niedersachsen ab. Es handelt sich um eine Ergänzung der vorhandenen Inhouse-Entwicklung um weitere Entwicklungsframeworks, die punktuelle Ressourcenausweitung, das Enablement und die Umsetzung innovativer Lösungen im Umfeld der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Gegenstand nach CPV
- 72261000Software-UnterstützungHauptgegenstand
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | .NET-Entwicklung Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices | 2 Jahre | – |
| 2 | APEX-Entwicklung Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices | 2 Jahre | – |
| 3 | ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices | 2 Jahre | – |
| 4 | Python-Entwicklung Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices | 2 Jahre | – |
| 5 | Node.js-Entwicklung Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices | 2 Jahre | – |
| 6 | Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- KonzeptNach erfolgreicher Prüfung der Eignung zu diesem Verfahren erfolgt die Ermittlung anhand der erweiterten Richtwertmethode nach der UfAB 2018.
- Preis
- PreisblattNach erfolgreicher Prüfung der Eignung zu diesem Verfahren erfolgt die Ermittlung anhand der erweiterten Richtwertmethode nach der UfAB 2018.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils bis zu weitere 12 Kalendermonate zu verlängern. Die Option ist durch den Auftraggeber durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Optionen … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils bis zu weitere 12 Kalendermonate zu verlängern. Die Option ist durch den Auftraggeber durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Optionen gleichzeitig auszuüben. Die Option ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslauf-zeit durch den Auftraggeber auszuüben.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT23XW2UX#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Carl Zeiss Digital Innovation GmbH, Dresden | 3 |
| 2 | Triology GmbH, Braunschweig | 2 |
| 3 | adesso SE, Dortmund | 1 |
| 4 | adesso SE, Dortmund | 1 |
| 5 | Carl Zeiss Digital Innovation GmbH, Dresden | 4 |
| 6 | Triology GmbH, Braunschweig | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
- Website
- aok-niedersachsen.de
- Kontakt
- vms-vergabe@
nds.aok.de
Bei uns erfasst
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- Stackfield Cloud / Premium23.07.2026 · 1 Angebot
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- Vertrag über eine besondere Versorgung gemäß § 140a Abs. 1 SGB V zur gerätegestützten telemedizinischen Versorgung von Pflegeheimbewohnenden in Niedersachsen11.06.2026 · 9 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 166117dc-c5be-4e00-b3ab-92fef5e43074.