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Externe Softwareentwicklung in verschiedenen Frameworks

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-012-AEveröffentlicht 05.06.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 208 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30519, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Konzept50 %
  • Preisblatt50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 5 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Beschaffung zielt auf die Neuausschreibung der Softwareentwicklung zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit und Betriebsstabilität bei proprietärer Software im Einsatz der AOK Niedersachsen ab. Es handelt sich um eine Ergänzung der vorhandenen Inhouse-Entwicklung um weitere Entwicklungsframeworks, die punktuelle Ressourcenausweitung, das Enablement und die Umsetzung innovativer Lösungen im Umfeld der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Gegenstand nach CPV

  • 72261000Software-Unterstützung

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
.NET-Entwicklung

Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

2 Jahre–
2
APEX-Entwicklung

Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

2 Jahre–
3
ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung

Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

2 Jahre–
4
Python-Entwicklung

Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

2 Jahre–
5
Node.js-Entwicklung

Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

2 Jahre–
6
Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

Dieses Vergabeverfahren teilt sich in folgende Lose auf: Los 1: .NET-Entwicklung Los 2: APEX-Entwicklung Los 3: ABAP -Entwicklung und SAP-Fiori- / UX-Entwicklung Los 4: Python-Entwicklung Los 5: Node.js-Entwicklung Los 6: Entwicklungen und Enablement im Bereich Microservices

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept50 %
Preisblatt50 %
Qualität
KonzeptNach erfolgreicher Prüfung der Eignung zu diesem Verfahren erfolgt die Ermittlung anhand der erweiterten Richtwertmethode nach der UfAB 2018.
Preis
PreisblattNach erfolgreicher Prüfung der Eignung zu diesem Verfahren erfolgt die Ermittlung anhand der erweiterten Richtwertmethode nach der UfAB 2018.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils bis zu weitere 12 Kalendermonate zu verlängern. Die Option ist durch den Auftraggeber durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Optionen … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils bis zu weitere 12 Kalendermonate zu verlängern. Die Option ist durch den Auftraggeber durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Optionen gleichzeitig auszuüben. Die Option ist spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslauf-zeit durch den Auftraggeber auszuüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frü … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT23XW2UX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Carl Zeiss Digital Innovation GmbH, Dresden3
2Triology GmbH, Braunschweig2
3adesso SE, Dortmund1
4adesso SE, Dortmund1
5Carl Zeiss Digital Innovation GmbH, Dresden4
6Triology GmbH, Braunschweig4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Gesundheit
Anschrift
Hildesheimer Str. 273, 30519 Hannover
Kontakt
vms-vergabe@nds.aok.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

32vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 166117dc-c5be-4e00-b3ab-92fef5e43074.