Externe Qualitätskontrolle GIZ
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen Z33 O4080-3007/007veröffentlicht 17.04.2025erstmals 17.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistung70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 19 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 19 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 16 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind stichprobenartige Untersuchungen von Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), die von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) im Auftrag der Auftraggeberin (AG) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin untersucht dabei die Qualität der Vorgabenerfüllung der GIZ gegenüber ihrer AG im Rahmen einer achtzehnmonatigen externen Qualitätskontrolle und unterstützt anschließend über sechs Monate Maßnahmen zu Qualitätsentwicklung und Umsetzungsmonitoring. Es sollen gleichzeitig der AG Verbesserungsbedarfe zu Maßstäben der internen Qualitätssicherung und Management-Tools der GIZ aufgezeigt werden hinsichtlich Eindeutigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Bitte geben Sie in Ihrem Angebot die abgefragten Tageshonorare (netto) an. Bitte nutzen Sie dabei ausschließlich das Preisblatt (Anlage 4) und richten sich dabei nach dessen Vorgaben. Fehlende Tageshonorare (netto) führen zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Bitte geben Sie jeweils Nettopreise an. Nebenkosten wie beispielsweise allgemeine Geschäftskosten, Material-, Personal- oder Transportkosten, die im Preisblatt nicht gesondert ausgewiesen werden, sind in die Tageshonorare (netto) einzukalkulieren. Reisekosten werden entsprechend den Vorgaben des Vertrags (Anlage 3a) von der Auftraggeberin erstattet. Für Reisekosten steht ein Budget von max. 65.000,00 Euro über die Vertragslaufzeit gem. Anlage 3a (Vertrag) zur Verfügung. Die Auftraggeberin bewertet die netto Gesamtsumme (=Wertungssumme) mittels folgender Bewertungsmethode: Jedes von Ihnen im Preisblatt angegebene Tageshonorar (netto) wird mit dem jeweiligen geschätzten Mengenansatz in Standard-Arbeitstage multipliziert und bildet so die jeweilige Gesamtvergütung pro Jahr in Euro netto je Tageshonorar. Diese Gesamtvergütung pro Jahr in Euro netto pro Tageshonorar wird zu einer Gesamtsumme addiert. Die Gesamtsumme ist die Wertungssumme. Die ermittelte Gesamtsumme (Wertungssumme) wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Die niedrigste Gesamtsumme erhält den maximal möglichen, Punktwert. Für eine fiktive Gesamtsumme in Höhe des Zweifachen der niedrigsten Gesamtsumme oder darüber werden null Punkte vergeben. Alle zwischen diesen Beträgen liegenden angebotenen Gesamtsummen werden mit diesen Eckwerten mittels linearer Interpolation bewertet. Die Ergebnisse der Interpolation werden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma gerundet, und zwar gem. den Grundsätzen des kaufmännischen Rundens. Die ermittelten Preispunkte der Gesamtsumme werden in der Wertung des Angebotes berücksichtigt.
- Qualität
- LeistungGewichtung (Punkte, Mittelwert) 70Beschreibung siehe Teilnahmebedingungen Ziff. 9.2 (Anlage 1a) und Bewertungsmatrix (Anlage 1b)
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der/des erfolgreichen Bieterin/Bieters fordert die AG nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde u … ganz lesenkürzer
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister der/des erfolgreichen Bieterin/Bieters fordert die AG nach Abschluss der Prüfung und Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen), bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auch für eventuelle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft ist diese abzugeben.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die AG ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen,ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 übe … ganz lesenkürzer
Die AG ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu verlangen,ob und inwiefern Bieterinnen/Bieter einen Bezug zu Russland im Sinne folgender Vorschrift aufweisen: Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2012 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Bitte geben Sie die Eigenerklärung (Anlage 11) mit dem Angebot ab. Bitte geben Sie die Erklärung auch für alle Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft ab.- Allgemeiner Jahresumsatz
Bei der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz und Personalstand handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (KO-Kriterium). Beachten Sie dabei die angegebenen Anforderungen zum Mindestumsatz und zum Mindestpersonalstand. Bestätigen Sie bitte, dass Ihr Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossene … ganz lesenkürzer
Bei der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz und Personalstand handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (KO-Kriterium). Beachten Sie dabei die angegebenen Anforderungen zum Mindestumsatz und zum Mindestpersonalstand. Bestätigen Sie bitte, dass Ihr Nettojahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen gem. Anlage 3b (Leistungsbeschreibung) jeweils mindestens 200.000,00 Euro betragen hat und der Mindestpersonalstand zehn Personen beträgt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt Anlage 14) mit allen dort geforderten Angaben. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die die Bieterin/der Bieter für Auftraggeberinnen/Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend Umsatzvolumen, Komplexität und inhaltlichen Anforderungen mit … ganz lesenkürzer
Eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt Anlage 14) mit allen dort geforderten Angaben. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die die Bieterin/der Bieter für Auftraggeberinnen/Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend Umsatzvolumen, Komplexität und inhaltlichen Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten drei Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1) liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen. Unter diesen Referenzaufträgen müssen - mindestens zwei Referenzaufträge Evaluierungen oder Qualitätskontrollen zum Hauptgegenstand gehabt haben und - mindestens zwei Referenzaufträge Rückschlüsse auf Kenntnisse des Auftragsverfahrens der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zulassen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle o. a. inhaltlichen Anforderungen nachgewiesen sind. Bitte verwenden Sie dafür Formblatt Anlage 14 (Referenzliste). Gerne dürfen Sie erforderlichenfalls die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von Ihnen benannte Referenzkunden zu kontaktieren und diese nach Einzelheiten der Auftragsausführung zu befragen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Vertrag tritt mit Zugang des Zuschlagsschreibens für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. Er enthält eine konsekutive Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre. Zur Wahrnehmung der Option setzt die Auftraggeberin (AG) den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (AN) spätestens einen Monat vor dem Vert … ganz lesenkürzer
Der Vertrag tritt mit Zugang des Zuschlagsschreibens für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. Er enthält eine konsekutive Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre. Zur Wahrnehmung der Option setzt die Auftraggeberin (AG) den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin (AN) spätestens einen Monat vor dem Vertragsende davon in Kenntnis. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des/der AN auf Weiterführung des Vertrages.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.05.2025, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Rechtsbehelfsbelehrung: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rech … ganz lesenkürzer
Rechtsbehelfsbelehrung: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) beim Auftraggeber zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt hiervon unberührt. Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf Nachprüfung schriftlich bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich im Umfang der §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Satz 2 GWB begründen (§ 161 Abs. 1 Satz 1 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist zu richten an folgende Anschrift: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0)228 94 99-163 Nach Angaben des Bundeskartellamtes können alternativ Nachprüfungsanträge an die Vergabekammern des Bundes per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E Mail Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de gerichtet werden. Die Vergabekammern des Bundes sind darüber hinaus auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar: „Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes“. Bitte beachten Sie die derzeit maximal zulässige Sendungsgröße von 200 MB. Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf gem. § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz GWB. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 Abs. 1 VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53113 Bonn
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
bmz.bund.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 717 (Kontroll- und Überwachungsleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.05.2025 auf 22.05.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 20.05.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.05.2025 auf 02.06.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung def0cbfc-afd6-47cf-b817-9b73a06d997d.