Ex post - Stadt Bad Rappenau - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen auf Basis von Microsoft-Konditionenverträgen und korrespondierenden Dienstleistungen
Stadt Bad Rappenau · Bad Rappenau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025/534veröffentlicht 22.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lizenzen Jira und ConfluenceAbrechnungszentrum Emmendingen · EmmendingenFrist 02.12.2026
- StorageserverKarlsruher Institut für Technologie · 76344 Eggenstein-LeopoldshafenFrist 10.11.2026
- Beschaffung Server für K10Plus ZentralUniversität Konstanz · KonstanzFrist 10.11.2026
- Verlängerung Veeam Backup Lizenzen (Subskription 5 Jahre)Universitätsklinikum Tübingen - Abt. D4 · TübingenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bad Rappenau74906, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Konzept Herangehensweise20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen auf Basis von Microsoft-Konditionenverträgen und korrespondierenden Dienstleistungen
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber sucht einen zertifizierten Lizenzhändler für Microsoftlizenzen aller Art. Schwerpunktmäßig soll die Beschaffung dabei auf Basis der Microsoft-Konditionenverträge (Enterprise Agreement / Select Plus-Vertrag) des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bzw. deren Nachfolgerverträge erfolgen. Zudem soll eine Beschaffung auf Basis der Microsoftlizenzverträge für Schulen (Microsoft Education-Lizenzierung) erfolgen. Auch sollen für andere Einrichtungen Kauf oder Mietlizenzen beschafft werden. Bei dem Auftragnehmer muss es sich demnach um einen zertifizierten Händler für Micro-soft-Produkte handeln bzw. er muss über einen umfassenden Partnerstatus mit der Berechtigung zum Handel von Microsoft-Produkten verfügen. Basis dafür ist eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmemenge mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab Zuschlagserteilung. Das geschätzte Lizenzvolumen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung bemisst sich in Anlehnung an bestehende Lizenzzahlungen auf ca. 262.185 EUR netto. Dies entspricht 312.000 Euro brutto. Der Gesamtbetrag setzt sich wie folgt zusammen: EA-Lizenzen: 240.000 Euro brutto Schullizenzen: 64.000 Euro brutto Sonstiger Microsoftlizenzkauf: 8.000 Euro brutto Damit die Stadt Bad Rappenau während der Laufzeit des Rahmenvertrages optimal lizensiert ist, erbringt der Auftragnehmer zusätzlich folgende Dienstleistungen: - Lizenzaudit und Beratung mit dem Ziel der Optimierung vor Erneuerung des Enterprise Agreement oder des Nachfolgeproduktes für die Stadt Bad Rappenau Aufwandsschätzung: 2 Personentage oder 16 Stunden (einmalig) - Jährlicher Jour fixe zur Abstimmung und Beratung der anstehenden Lizenzbeschaffungen, -meldungen oder -verlängerungen. Aufwandsschätzung: 1 Personentag oder 8 Stunden (jährlich). Der Auftraggeber legt dabei Wert auf umfassende kompetente Beratung und Betreuung während der Vertragslaufzeit. Die Dienst- und Beratungsleistungen müssen durchgängig in deutscher Sprache erbracht werden.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 80Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamtangebotspreis ("Gesamtsumme Ausschreibung" in EUR brutto gemäß Preisblatt) die höchste Punktzahl. Angebote, deren zu wertender Preis mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Punktebewertung für die Angebots-preise, die zwischen dem günstigsten Angebot und einem (fiktiven) Angebot mit einem doppelt so hohen Preis liegen, erfolgt über eine lineare Interpolation. Es erfolgt eine kauf-männische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
- Qualität
- Konzept HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 20In dem Lösungskonzept ist darzustellen, wie der Bieter gedenkt, die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen bestmöglich zu erbringen. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5SWS
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Bechtle GmbH & Co. KG, Neckarsulm | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 74906 Bad Rappenau
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Metall- und Verglasungsarbeiten Außen - RappSoDie05.11.2026 · 8 Angebote
- Wärmeversorgungsanlagen - RappSoDie05.11.2026 · 4 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Micro Focus/OpenText Fulfillment AgentGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f7f2f32-b2af-4101-9a4f-a6c409f661e2.