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Ex post: Stadt Bad Fallingbostel: Thermische Klärschlammentsorgung

Stadt Bad Fallingbostel · Bad Fallingbostel, Niedersachsen

Aktenzeichen 173-24veröffentlicht 13.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 561 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate01.07.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Angebotspreis90 %
  • Länge der einfachen Fahrtstrecke zwischen Kläranlage und thermischer Verwertungsanlage10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel inkl. Abholung und Transport zur Verwertungsanlage.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Bad Fallingbostel beabsichtigt die Vergabe für die thermische Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Bad Fallingbostel als Dienstleistung für einen Zeitraum von 3,5 Jahren. Beginn der Leistung: 01.07.2025 Ende der Leistung: 31.12.2028 Auftragsgegenstand ist die thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel. Der Klärschlamm wird vom Auftraggeber auf dem Gelände der Kläranlage zwischengelagert und muss dort vom Auftragnehmer mit eigenen Geräten auf eigene Transportfahrzeuge verladen, zur Verwertungsanlage transportiert und dort entsorgt werden. Die Klärschlammentsorgung der Kläranlage Bad Fallingbostel umfasst ca. 1.900 t Originalsubstanz inkl. Kalkzugabe (OS) pro Vertragsjahr mit einer Schwankungsbandbreite der Menge von +/- 15 %. Bei Über bzw. Unterschreitungen dieser Mengen gelten die Regelungen des Vertrages über die thermische Entsorgung von Klärschlamm (Teil C der Vergabeunterlagen). Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für die hier ausgeschriebene 3,5-jährige Dienstleistung zur Klärschlammverwertung ist somit von insgesamt ca. 8.600 t (OS, +/-15%) auszugehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis90 %
Länge der einfachen Fahrtstrecke zwischen Kläranlage und thermischer Verwertungsanlage10 %
Preis
AngebotspreisAngebotspreis netto
Qualität
Länge der einfachen Fahrtstrecke zwischen Kläranlage und thermischer VerwertungsanlageGewertet wird die im Formblatt "Bietererklärung" vom Bieter eingetragene einfache Fahrtstrecke zwischen Kläranlage und thermischer Verwertungsanlage.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat in der Bietererklärung (Anlage D05) die für die Entsorgung des Klärschlamms vorgesehene thermische Verwertungsanlage zu benennen. Für den Fall, das diese Anlage vorübergehend oder dauerhaft nicht zur Verfügung steht, hat der Bieter zusätzlich einen alternativen Versorgungsweg zu benennen. Für den alternativen Versorgungsweg gelten ebenfalls die Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL5K7Q 1) Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YBL5K7Q 1) Nachunternehmer Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Anlage D02 ist auch dann ausgefüllt abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist. 2) Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen. 3) Bewerber-/Bietergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren)Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist ggf. mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Mit der Abgabe eines Erstangebotes durch den Auftraggeber wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 4) Der in der Bekanntmachung genannte Termin zum Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe entspricht der aktuellen Planung. Die Aufforderung kann auch früher oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 5) Sofern nach der Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien zur Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber eine Punktgleichheit besteht, behält sich der Auftraggeber einen Losentscheid vor (§ 75 Abs. 6 VgV).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EEW Energy from Waste GmbH, Helmstedt3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

138vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (163 Lose mit Angabe)
536.876 €Zuschlagswert im Median
345.411 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3255e720-9c8c-4bcc-a168-f04a316e2913.