Ex Post: Lieferung von Erdgas für die Stadtverwaltung Bornheim ab dem 01.07.2026 - 31.12.2029 (mit einmaliger Verlängerungsoption)
Stadt Bornheim · Bornheim, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 001-2026-O-GWBveröffentlicht 03.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 42 Monate
- 01.07.2026 – 31.12.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- StromlieferungJobcenter Dortmund · DortmundFrist 03.12.2026
- ErdgasRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3 · BonnFrist 24.11.2026
- Erdgaslieferung an Folkwang Universität der Künste LZ 01.01.27 bis 01.01.30Folkwang Universität der Künste vertreten durch EMP Energie GmbH · EssenFrist 23.11.2026
- BLB /Z / Standardhandelsprodukte ErdgasBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 42 Monate01.07.2026 – 31.12.2029, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bornheim53332, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bornheim benötigt Erdgas für den Betrieb ihrer Liegenschaften und sonstigen Betriebsstätten. Die Abnahmestellen gehören zum Marktgebiet THE und liegen im Verteilnetz der Gasnetz Bornheim GmbH & Co. KG. Der Jahresverbrauch über alle Abnahmestellen beträgt ca. 8,0 Mio. kWh in 2027 an ca. 50 Abnahmestellen. Der bestehende Liefervertrag läuft zum Gastag 01.07.2026 06:00 Uhr aus und ab diesem Zeitpunkt sind alle Abnahmestellen neu zu versorgen. Die Preisbildung soll in Form eines Tranchenmodells mit mehreren Tranchen erfolgen und ist an die Settlement-Notierungen der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) am virtuellen Handelspunkt THE Natural Gas Futures (Year/Quarter) gekoppelt. Die Tranchen werden ab dem Zeitpunkt des bestätigten Zuschlagsschreibens gekauft. Die Erdgaslieferung wird in einem Los ausgeschrieben. Die Abnahmestellen werden energiewirtschaftlich in die Typen registrierende Leistungsmessung (RLM) und Standardlastprofil (SLP) unterschieden. Das Angebot kann für Erdgas ohne vorgegebene ökologische Herkunft abgegeben werden. Unter Erdgas sind die Gase der zweiten Gasfamilie nach den jeweiligen DVGW-Richtlinien für die Gasbeschaffenheit gemäß Arbeitsblatt G260 zu verstehen.
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tage des Zuschlags (für den Energieeinkauf) und endet am Gastag 31. Dezember 2029. Die Lieferung beginnt am 01.07.2026, 6:00 Uhr. Die Laufzeit verlängert sich einmal um ein Jahr, wenn keine der Parteien zwölf Monate vor dem Lieferende kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet auch ohne Kündigung spätestens am Gastag 31.12.2030 (01.01.2031 um 06:00 Uhr).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt am Tage des Zuschlags (für den Energieeinkauf) und endet am Gastag 31. Dezember 2029. Die Lieferung beginnt am 01.07.2026, 6:00 Uhr. Die Laufzeit verlängert sich einmal um ein Jahr, wenn keine der Parteien zwölf Monate vor dem Lieferende kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet auch ohne Kündigung spätestens am Gastag 31.12.2030 (01.01.2031 um 06:00 Uhr).
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDUX6# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den K … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDYDUX6# Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| LogoEnergie GmbH, Euskirchen | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Bornheim
- Anschrift
- Rathausstraße 2, 53332 Bornheim
- Website
- bornheim.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt-bornheim.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- enercity AG10 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH6 Zuschläge
- ZVO Energie GmbH6 Zuschläge
- Christian Ohrem GmbH5 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH5 Zuschläge
- BeSte Stadtwerke GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14a527da-a637-488f-8ebb-29274df14dae.