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vergebenEU-weitBau

Ex-Post: Deponie Eiterköpfe - Neubau einer Umschlaghalle

Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel · Ochtendung, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen AZV 01/2025 - Los 2 Hochbauveröffentlicht 06.01.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 355 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (nachfolgend kurz: AZV) betreibt nahe der Ortsgemeinden Ochtendung, Plaidt und Saffig die Zentraldeponie Eiterköpfe. Auf der Zentraldeponie wurden seit 1983 bis zum Jahr 2005 unvorbehandelte Siedlungsabfälle und hausmüllähnliche Abfälle deponiert. Infolge des Ablagerungsverbots für unbehandelte Siedlungsabfälle erfolgt seit Mitte 2005 die Ablagerung von vorwiegend mineralischen und inerten Reststoffen. Die im Ver-bandsgebiet gesammelten Siedlungsabfälle und andere getrennt erfasste Fraktionen werden seitdem auf dem Gelände der Deponie aus den Sammelfahrzeugen in LKW umgeladen und an-schließend konzentriert in die jeweiligen Anlagen zur weiteren Abfallbehandlung transportiert. Der Abfallumschlag für den Restabfall, den Sperrabfall, Bioabfall und den Bau- und Abbruchabfall aus dem Verbandsgebiet des AZV findet derzeit auf offenen Umschlaganlagen auf dem Deponiekörper im Bereich der DA 4.1, 5 und 6 statt. Aufgrund der anstehenden Verfüllung dieser Deponieabschnitte infolge ausgehender alternativer Ablagerungsflächen müssen diese Anlagen jedoch verlagert werden. Der Abfallumschlag soll außerdem zukünftig nicht mehr im Freien, sondern eingehaust stattfinden. Hierdurch wird eine weitestgehende Reduzierung der entstehenden Emissionen gewährleistet.

Beschreibung des Loses

In Rahmen die Veränderungen in 0.A, ist eine Umschlaghalle teilweise auf dem alten Deponiekörper zu errichten. Die Umschlaghalle wird mit einem Stahlbetonunterbau ausgeführt, wobei Bodenplatte und Außenwände statisch voneinander entkoppelt sind. Die Bodenplatte wird hierbei aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt. Die Gründung erfolgt auf dem vorhandenen Deponiekörper, der in dem Bereich hauptsächlich aus mineralischen Abfällen besteht. Zur Gründungsbeurteilung wurden bereits zahlreiche Voruntersuchungen durchgeführt, die bei der weiteren Planung und dem Antrag berücksichtigt werden. Umlaufend werden 5 m hohe Sockelwände aus Stahlbeton als Anschubwände mit einem zusätzlichen Verschleißschutz im unteren Wandbereich her-gestellt. Oberhalb der Sockelwände besteht das Tragwerk aus Leimholzstützen mit aufgesetzten Leimholzbindern. Als äußere Wandverkleidung werden hier horizontale, auf Abstand gesetzte Rhomboid Lamellen aus Lärchenholz verwendet, welche vor einer Schicht aus Sandwichelementen angeordnet werden. Ab einer Höhe von 12,60 m entfallen die Sandwichelemente, so dass die Öffnungen zwischen den Lamellen eine natürliche Belüftung des Halleninneren gewährleisten. Das leicht geneigte Satteldach besteht aus Sandwichelementen auf Pfetten aus Brettsperrholz, welche den Zwischenraum zwischen den Leimholzbindern überbrücken. Die Tragkonstruktion ist so ausgelegt, dass eine PV-Anlage auf dem Dach installiert werden kann (vgl. Abschnitt Baukonstruktion). In der Umschlaghalle sollen folgende Abfallfraktionen getrennt umgeschlagen werden: - Hausmüll; - Sperrmüll; - Bioabfall; - Baumischabfälle; - weitere Optionalflächen für zukünftige abfallwirtschaftliche Entwicklungen; - separate Box mit Container für Krankenhausabfälle. Der gesamte Bereich der Umschlaghalle mit den zugehörigen Betriebsflächen soll an das Oberflächenabdichtungssystem angeschlossen werden. Weitere Einzelheiten können dem Leistungsprogramm entnommen werden. Insgesamt sind es in diesen Baumaßnahmen 4 Lose, die parallel ausgeschrieben werden. Diese sind wie folgend geteilt: Los 1: Tiefbau & Kanalisation inkl. Waage + Becken Los 2: Hochbau (von Gründung bis Verschließungen der Halle und angrenzenden Bauteile) - Auf der Baustelle für Koordinierung der Baumaßnahmen verantwortlich Los 3: TGA Elektro exkl. Versorgungskabel Los 5: Löschanlage Das Los 4 (PV-Anlage) wird zu einem späteren Zeitpunkt gem. § 3 Abs. 9 VgV ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist eine funktionale Ausschreibung mit vorgegebenen Teilmengen. Dabei ist eine Grundleistung, die Ausführungsplanung von der Entwurfsplanung zu umsetzen. Die Mengen in der Leistungsverzeichnis sind nachträglich mit in den Positionen angegebene Einheitspreisen zu regeln. Größere Abweichungen von den Entwurfsplanung müssen frühzeitig mit dem Bauherrn kommuniziert werden. Kontaktperson für Fragen oder Ortsbegehung ist: Herr Bernd Winter, Fachbereichsleiter Deponie Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel Deponie Eiterköpfe Fachbereich 1 - Deponie An der L 117 56299 Ochtendung Telefon: +49 (0) 26 25 96 96 - 50 Mobil: +49 (0) 170 5 52 66 28 E-Mail: bernd.winter@azv-rme.de

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
HINWEIS: Im Leistungsprogramm ist folgendes geregelt: "Die, in die folgende teilfunktionale Ausschreibung, eingebundenen Positionen und Massen stellen nur einen Teil des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs dar. Die Positionen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese dienen nur der Unterstützung des Bieters zur Preisfindung. Die Verantwortung zur Preisfindung des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs liegt beim Bieter. Dieser muss eigenverantwortlich Mengen und Massen ermitteln und einen Preis für die komplette Leistung kalkulieren. Leistungen, die in den Pos. nicht beschrieben sind, jedoch not-wendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, müssen vom Bieter kalkuliert und berücksichtigt werden und werden nicht gesondert vergütet. Dieses hat auch dann Gültigkeit, wenn in einzelnen Textpassagen der Positionen auf eine zusätzliche Vergütung hingewiesen wird." Das bedeutet, dass die Positionspreise in der funktionalen Leistungsbeschreibung, so wie dort beschrieben einzutragen sind. Diese Eintragungen dienen dem Auftraggeber im Wesentlichen zur Prüfung der Plausibilität der Angaben des Bieters zum Gesamtpreis. Dies bedeutet weiterhin, dass wenn der Bieter Leistungen, die in den Positionen nicht beschrieben sind, jedoch notwendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, diese nicht in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einkalkuliert, sondern bei der Berechnung des in dem Preisblatt anzugebenen Gesamtpauschalfestpreises einzubeziehen hat. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die verbindliche Gesamtsumme aus dem Preisblatt die Abrechnungsgrundlage darstellt; die in dem Preisblatt eingetragenen Preise müssen daher nicht notwendigerweise den Summen der eingetragenen Einheitspreise in dem Leistungsprogramm entsprechen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. … ganz lesen1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Mit der Auftragserteilung hat der AN die vollständige und nachvollziehbare Urkalkulation, auf deren Grundlage das Angebot erstellt wurde, beim Auftraggeber in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Sie muss detaillierte Kalkulationsansätze, Preisbestandteile und sonstige für die Preisermit … ganz lesenA) Mit der Auftragserteilung hat der AN die vollständige und nachvollziehbare Urkalkulation, auf deren Grundlage das Angebot erstellt wurde, beim Auftraggeber in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Sie muss detaillierte Kalkulationsansätze, Preisbestandteile und sonstige für die Preisermittlung relevanten Unterlagen enthalten. Dazu gehören insbesondere - Einzelkosten der Teilleistungen (Lohnkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Hilfsmittelkosten, Transportkosten und Kosten für Nachunternehmerleistungen). - Zuschlagssätze für Gemeinkosten: Aufschlüsselung der Baustellengemeinkosten (BGK) sowie der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). - Wagnis und Gewinn (W&G): Berücksichtigung von Gewinn sowie betriebs- und leistungsbezogenem Wagnis. Alle Angaben sind von den Vertragsparteien vertraulich zu behandeln. Das Öffnen der Urkalkulation durch die AG erfolgt in Anwesenheit des AN und lediglich im Bedarfsfall zu besonderen Anlässen. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die Prüfung von Mehrkostenforderungen (z.B. Nachträgen) durch den AN infolge von Mengenabweichungen, Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen. B) Die, in die folgende teilfunktionale Ausschreibung, eingebundenen Positionen und Massen stellt nur einen Teil des gesamten Liefer- und Leistungsumfang da. Die Positionen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese dienen nur der Unterstützung des Bieters zur Preisfindung. Die Verantwortung zur Preisfindung des gesamten Liefer- und Leistungsumfangs liegt beim Bieter. Dieser muss eigenverantwortlich Mengen und Massen ermitteln und einen Preis für die komplette Leistung kalkulieren. Leistungen, die in den Pos. nicht beschrieben sind, jedoch notwendiger Bestandteil des Liefer- und Leistungsumfanges sind, müssen vom Bieter kalkuliert und berücksichtigt werden und werden nicht gesondert vergütet. Dieses hat auch dann Gültigkeit, wenn in einzelnen Textpassagen der Positionen auf eine zusätzliche Vergütung hingewiesen wird. C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. D) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. E) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen. F) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. G) Das Formblatt Eignung (124) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 6 d EU VOB/A), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (124) abg …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMM53J# A) Nutzung der Vergabeplattform: Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Platt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMM53J# A) Nutzung der Vergabeplattform: Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig. B) Rügeerfordernis: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Angebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deisen GmbH, Boppard-Buchholz3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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392vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (227 Lose mit Angabe)
355.173 €Zuschlagswert im Median
139.938 € – 855.408 €mittlere Hälfte, 249 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ac7c7d69-c5f5-4249-8e48-1bc6c9135be3.