Ex-ante-Transparenzbekanntmachung: Beschaffung eines integrierten Entgeltabrechnungssystems für das bestehende HR-System
(NUTS) DE134 Ortenaukreis Ortenau Klinikum gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR) · Offenburg, Baden-Württemberg
Aktenzeichen Frau Huberveröffentlicht 12.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, VgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Offenburg77654, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Ortenau Klinikum gKAöR beabsichtigt, den Auftrag zur Bereitstellung, lizenzrechtlichen Freischaltung und zum Betrieb eines integrierten Entgeltabrechnungsmoduls (P&I LogaHR Payroll) an die P&I Personal & Informatik AG im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV zu vergeben. Mit dieser Bekanntmachung informiert der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 GWB über seine Absicht, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung zu vergeben. Der Vertrag wird frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Das Ortenau Klinikum betreibt als führendes HR-System P&I LogaHR des Herstellers P&I Personal & Informatik AG, das nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren beschafft wurde. Die Entgeltabrechnung wird derzeit durch ein separates System (Fidelis von SDWorx) erbracht, das über Schnittstellen an das noch in Funktion befindliche System Personal Office von Krammer & Partner angebunden ist. Beschaffungsgegenstand ist die Aktivierung der Entgeltabrechnung durch lizenzrechtliche Freischaltung zur Vervollständigung von P&I LogaHR einschließlich Betrieb, Wartung und laufender gesetzlicher Aktualisierung als SaaS-Lösung. Das Alleinstellungsmerkmal der P&I Personal & Informatik AG ergibt sich aus zwei kumulativ vorliegenden Gründen: Erstens ist das Modul P&I LogaHR Payroll urheberrechtlich geschützter integraler Bestandteil der Plattform und ausschließlich durch P&I mittels lizenzrechtlicher Freischaltung aktivierbar; Drittlizenzen wurden nicht vergeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV). Zweitens ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden, da die Häufung folgender Anforderungen kumulativ nur durch P&I erfüllt werden kann: jährlich zu erneuernde ITSG-/GKV-Systemzertifizierung als gesetzliche Zulassungsvoraussetzung; kumulative KRITIS-/NIS-2-Sicherheitsanforderungen (Private Cloud, BSI ISO 27001, BSI C5 Typ 2, deutsches Rechenzentrum, eigener Rechenzentrumsbetrieb); systemarchitektonisch ausgeschlossene bidirektionale Stammdatenschnittstellen zu externen Systemen; Anforderung einer einheitlichen, redundanzfreien Datenbankarchitektur; latenzfreie IAM-Konsistenz (Imprivata Unimate); tarifkomplexe Zeitwirtschaft-/Payroll-Konsistenz (TVöD, AVR) sowie gesetzliche Meldepflichten im Single-Point-of-Change-Prinzip (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV). Der Auftraggeber hat zur Vorbereitung eine europaweite Markterkundung nach § 28 VgV durchgeführt (Bekanntmachungs-ID CXP4YEMMXQ9, veröffentlicht 30.06.2026, Frist 30.07.2026). Auf die Markterkundung, die alle Anforderungen vollständig kommuniziert hat, hat ausschließlich P&I eine substanzielle Interessenbekundung eingereicht. Kein anderer Marktteilnehmer hat dargelegt, die kumulativen Anforderungen erfüllen zu können. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht vorhanden (§ 14 Abs. 6 VgV). Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Folge der bestehenden, wettbewerblich beschafften Systemarchitektur sowie der gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitswesen. Die vollständige Begründung ist in Abschnitt 6.1 dargestellt.
Beschreibung des Loses
Beschaffung eines integrierten Entgeltabrechnungssystems (Payroll) für das bestehende führende HR-System P&I LogaHR
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Fortsetzung von Abschnitt 6 "Begründung der Direktvergabe": 6 – Zeitwirtschaft-/Payroll-Konsistenz bei komplexen Tarifstrukturen: Das Ortenau Klinikum wendet komplexe Tarifstrukturen an (TVöD, AVR, Bereitschaftsdienste, Nacht- und Wochenendzuschläge). Zeitwirtschaftliche Daten bilden die wesentlich … ganz lesenkürzer
Fortsetzung von Abschnitt 6 "Begründung der Direktvergabe": 6 – Zeitwirtschaft-/Payroll-Konsistenz bei komplexen Tarifstrukturen: Das Ortenau Klinikum wendet komplexe Tarifstrukturen an (TVöD, AVR, Bereitschaftsdienste, Nacht- und Wochenendzuschläge). Zeitwirtschaftliche Daten bilden die wesentliche Grundlage für abrechnungsrelevante Prozesse. Externe Schnittstellenlösungen erhöhen das Inkonsistenzrisiko bei zuschlagsrelevanten Abrechnungsdaten. Rückrechnungen müssen in unbegrenzter Tiefe möglich sein; Änderungen in der Zeitwirtschaft müssen sofort in die Entgeltabrechnung einfließen. Fehler in diesen Bereichen führen unmittelbar zu fehlerhaften Lohnabrechnungen mit gravierenden rechtlichen und finanziellen Folgen. 7 – Gesetzliche Meldepflichten / Single Point of Change: Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeverfahren (DEÜV, EEL, ELStAM, eAU) erfordern eine Echtzeit-Rückmeldungsintegration in die Entgeltabrechnung. Bei getrennter Systemarchitektur entstehen Haftungslücken, da kein Hersteller die Gewährleistung für die gesetzeskonforme Interaktion zweier isolierter Systeme übernehmen kann, während laufend aufgrund gesetzlicher Anpassungen Änderungen an den Schnittstellen vorzunehmen sind. III. Ergebnis der Markterkundung Die europaweite Markterkundung nach § 28 VgV (Bekanntmachungs-ID CXP4YEMMXQ9, veröffentlicht 30.06.2026, Frist 30.07.2026) wurde offen an alle Marktteilnehmer gerichtet und hat alle kumulativen Anforderungen vollständig kommuniziert. Auf die Markterkundung hat ausschließlich die P&I Personal & Informatik AG eine substanzielle Interessenbekundung eingereicht. Kein anderes Unternehmen hat dargelegt, in der Lage zu sein, die kumulativen technischen und lizenzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Ergebnis der Markterkundung bestätigt damit, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV vorliegen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht vorhanden (§ 14 Abs. 6 VgV). Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Folge der bestehenden, nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren beschafften Systemarchitektur sowie der gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitswesen. IV. Weiteres Vorgehen Der Auftraggeber wird daher den Auftrag an den o.g. Auftragnehmer erteilen, und nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Ein etwaiger Nachprüfungsantrag muss ggfls. vor Ablauf dieser Frist bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- (NUTS) DE134 Ortenaukreis Ortenau Klinikum gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR)
- Anschrift
- Ebertplatz 12, 77654 Offenburg
- Website
- ortenau-klinikum.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Micro Focus/OpenText Fulfillment AgentGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d75664b-456a-45f8-926f-5ad2f0393f53.