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Ex-ante-Transparenzbekanntmachung: Beschaffung eines integrierten Entgeltabrechnungssystems für das bestehende HR-System

(NUTS) DE134 Ortenaukreis Ortenau Klinikum gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR) · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Frau Huberveröffentlicht 12.08.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Ortenau Klinikum gKAöR beabsichtigt, den Auftrag zur Bereitstellung, lizenzrechtlichen Freischaltung und zum Betrieb eines integrierten Entgeltabrechnungsmoduls (P&I LogaHR Payroll) an die P&I Personal & Informatik AG im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV zu vergeben. Mit dieser Bekanntmachung informiert der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 GWB über seine Absicht, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung zu vergeben. Der Vertrag wird frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen. Das Ortenau Klinikum betreibt als führendes HR-System P&I LogaHR des Herstellers P&I Personal & Informatik AG, das nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren beschafft wurde. Die Entgeltabrechnung wird derzeit durch ein separates System (Fidelis von SDWorx) erbracht, das über Schnittstellen an das noch in Funktion befindliche System Personal Office von Krammer & Partner angebunden ist. Beschaffungsgegenstand ist die Aktivierung der Entgeltabrechnung durch lizenzrechtliche Freischaltung zur Vervollständigung von P&I LogaHR einschließlich Betrieb, Wartung und laufender gesetzlicher Aktualisierung als SaaS-Lösung. Das Alleinstellungsmerkmal der P&I Personal & Informatik AG ergibt sich aus zwei kumulativ vorliegenden Gründen: Erstens ist das Modul P&I LogaHR Payroll urheberrechtlich geschützter integraler Bestandteil der Plattform und ausschließlich durch P&I mittels lizenzrechtlicher Freischaltung aktivierbar; Drittlizenzen wurden nicht vergeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV). Zweitens ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden, da die Häufung folgender Anforderungen kumulativ nur durch P&I erfüllt werden kann: jährlich zu erneuernde ITSG-/GKV-Systemzertifizierung als gesetzliche Zulassungsvoraussetzung; kumulative KRITIS-/NIS-2-Sicherheitsanforderungen (Private Cloud, BSI ISO 27001, BSI C5 Typ 2, deutsches Rechenzentrum, eigener Rechenzentrumsbetrieb); systemarchitektonisch ausgeschlossene bidirektionale Stammdatenschnittstellen zu externen Systemen; Anforderung einer einheitlichen, redundanzfreien Datenbankarchitektur; latenzfreie IAM-Konsistenz (Imprivata Unimate); tarifkomplexe Zeitwirtschaft-/Payroll-Konsistenz (TVöD, AVR) sowie gesetzliche Meldepflichten im Single-Point-of-Change-Prinzip (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV). Der Auftraggeber hat zur Vorbereitung eine europaweite Markterkundung nach § 28 VgV durchgeführt (Bekanntmachungs-ID CXP4YEMMXQ9, veröffentlicht 30.06.2026, Frist 30.07.2026). Auf die Markterkundung, die alle Anforderungen vollständig kommuniziert hat, hat ausschließlich P&I eine substanzielle Interessenbekundung eingereicht. Kein anderer Marktteilnehmer hat dargelegt, die kumulativen Anforderungen erfüllen zu können. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht vorhanden (§ 14 Abs. 6 VgV). Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Folge der bestehenden, wettbewerblich beschafften Systemarchitektur sowie der gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitswesen. Die vollständige Begründung ist in Abschnitt 6.1 dargestellt.

Beschreibung des Loses

Beschaffung eines integrierten Entgeltabrechnungssystems (Payroll) für das bestehende führende HR-System P&I LogaHR

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fortsetzung von Abschnitt 6 "Begründung der Direktvergabe": 6 – Zeitwirtschaft-/Payroll-Konsistenz bei komplexen Tarifstrukturen: Das Ortenau Klinikum wendet komplexe Tarifstrukturen an (TVöD, AVR, Bereitschaftsdienste, Nacht- und Wochenendzuschläge). Zeitwirtschaftliche Daten bilden die wesentlich … ganz lesenFortsetzung von Abschnitt 6 "Begründung der Direktvergabe": 6 – Zeitwirtschaft-/Payroll-Konsistenz bei komplexen Tarifstrukturen: Das Ortenau Klinikum wendet komplexe Tarifstrukturen an (TVöD, AVR, Bereitschaftsdienste, Nacht- und Wochenendzuschläge). Zeitwirtschaftliche Daten bilden die wesentliche Grundlage für abrechnungsrelevante Prozesse. Externe Schnittstellenlösungen erhöhen das Inkonsistenzrisiko bei zuschlagsrelevanten Abrechnungsdaten. Rückrechnungen müssen in unbegrenzter Tiefe möglich sein; Änderungen in der Zeitwirtschaft müssen sofort in die Entgeltabrechnung einfließen. Fehler in diesen Bereichen führen unmittelbar zu fehlerhaften Lohnabrechnungen mit gravierenden rechtlichen und finanziellen Folgen. 7 – Gesetzliche Meldepflichten / Single Point of Change: Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeverfahren (DEÜV, EEL, ELStAM, eAU) erfordern eine Echtzeit-Rückmeldungsintegration in die Entgeltabrechnung. Bei getrennter Systemarchitektur entstehen Haftungslücken, da kein Hersteller die Gewährleistung für die gesetzeskonforme Interaktion zweier isolierter Systeme übernehmen kann, während laufend aufgrund gesetzlicher Anpassungen Änderungen an den Schnittstellen vorzunehmen sind. III. Ergebnis der Markterkundung Die europaweite Markterkundung nach § 28 VgV (Bekanntmachungs-ID CXP4YEMMXQ9, veröffentlicht 30.06.2026, Frist 30.07.2026) wurde offen an alle Marktteilnehmer gerichtet und hat alle kumulativen Anforderungen vollständig kommuniziert. Auf die Markterkundung hat ausschließlich die P&I Personal & Informatik AG eine substanzielle Interessenbekundung eingereicht. Kein anderes Unternehmen hat dargelegt, in der Lage zu sein, die kumulativen technischen und lizenzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Ergebnis der Markterkundung bestätigt damit, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV vorliegen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht vorhanden (§ 14 Abs. 6 VgV). Der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern Folge der bestehenden, nach einem wettbewerblichen Vergabeverfahren beschafften Systemarchitektur sowie der gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitswesen. IV. Weiteres Vorgehen Der Auftraggeber wird daher den Auftrag an den o.g. Auftragnehmer erteilen, und nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Ein etwaiger Nachprüfungsantrag muss ggfls. vor Ablauf dieser Frist bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
(NUTS) DE134 Ortenaukreis Ortenau Klinikum gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR)
Anschrift
Ebertplatz 12, 77654 Offenburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d75664b-456a-45f8-926f-5ad2f0393f53.