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Frist abgelaufenEU-weitAbbrucharbeitenBau

Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen Neubau Psychiatrie - Abbruch

Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen PSY-P001-11veröffentlicht 04.08.2026BauleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 65 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Nordrhein-Westfalen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Wochen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45879, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 174 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen GmbH
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die geplante Abbruchmaßnahme dient der Baufeldfreimachung für einen Erweiterungsbau des ev. Klinikum Gelsenkirchen. Dies umfasst den Abbruch des ehemaligen Amtsgericht Gelsenkirchen (3- bzw. 5-geschossiger Baukörper mit Walm-/Satteldach bzw. Flachdach) sowie einem angrenzenden 2-geschossigem Anstaltsgebäude mit verschiedenen Anbauten. Des weiteren befindet sich auf dem Gelände ein ebenfalls abzubrechender unterirdischer ehem. Luftschutzraum (Bunkeranlage) aus dem 2. Weltkrieg. Das abzubrechende Bauvolumen beträgt gesamt ca. 60.000 m3 (BRI). Die Gebäudekörper des ehemaligen Amtsgerichts sind teilweise unterkellert und grenzen unmittelbar an den Straßenraum (Gehweg und Straße) der Overwegstraße an. Die Gebäude sind zu unterschiedlichen Zeiten errichtet worden, das ehem. Amtsgericht (Altbau) zur Jahrhundertwende bzw. der Anbau nach dem 2. Weltkrieg, teilweise unterkellert und in einigen Bereichen einsturzgefährdet. In einigen Bereichen der Baukörper muss der fachgerechte Ausbau und die bestimmungsgemäße Entsorgung verschiedener schadstoffhaltiger Abbruchmaterialien wie Asbest, PCB, KMF, etc. erfolgen. Der gesamte Abbruch erfolgt im innerstädtischen Umfeld mit unmittelbar angrenzender Nachbarbebauung und stellt somit hohe Anforderung an den Ablauf und die Logistik der Abbrucharbeiten.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung sind die Rückbau-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsarbeiten auf dem ehemaligen Justizgelände an der Munckelstraße 26 in Gelsenkirchen. Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau der folgenden Gebäudekomplexe einschließlich der fachgerechten Entsorgung der anfallenden Abfälle: - Ehemalige Sozialtherapeutische Anstalt mit Werkstatt - Ehemaliges Verwaltungsgebäude - Ehemaliges Amtsgericht Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: - Einrichtung und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, - Entkernung der Gebäude, - Schadstoffsanierung (u. a. Asbest, KMF, PCB) nach den einschlägigen technischen Regeln - Rückbau der Bauwerke einschließlich befestigter Außenflächen, - Demontage schadstoffhaltiger Bauteile und technischer Anlagen, - Aufbereitung mineralischer Baustoffe einschließlich Brechen und Beprobung, - Sortierung, Transport und fachgerechte Entsorgung sämtlicher anfallender Bau- und Schadstoffabfälle einschließlich Nachweisführung, - Durchführung aller erforderlichen Schutz-, Sicherungs- und Dekontaminationsmaßnahmen während der Schadstoffsanierung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
(1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die … ganz lesen(1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt; - Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden; - Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung); - Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis). Ferner ist einzureichen: (2) Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - zur Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz auch für präqualifizierte Unternehmen und zum Versicherungsschutz auch für präqualifizierte Unternhemen siehe sogleic … ganz lesenDie Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - zur Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz auch für präqualifizierte Unternehmen und zum Versicherungsschutz auch für präqualifizierte Unternhemen siehe sogleich)) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bewerbers in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren über einen Umsatz verfügt haben müssen von jeweils mind. 7 Mio. EUR (netto). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre (Mindestanforderung: Der Umsatz muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mind. 7 Mio. EUR (netto) betragen haben); - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
(2) Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen einzureichen: Eigenerklärung über Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindes-tens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr. Der Auftraggeb … ganz lesen(2) Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen einzureichen: Eigenerklärung über Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindes-tens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen eine aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, aus der sich die Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenann-ten Deckungssummen ergibt, vorlegen zu lassen; die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einrei-chung nicht älter als sechs Monate sein. Sollte der Bewerber derzeit noch nicht über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen verfügen, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung unverzüglich abschließt. Der Auftraggeber behält sich vor, sich auf gesondertes Verlangen eine aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers vorlegen zu lassen, aus der sich die Bereitschaft des Versicherungsgebers ergibt, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen; die Bescheinigung darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere … ganz lesenDie Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt der Teilnahmeantrag eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Form-blatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Ei-generklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124): - Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung)
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Sowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen sind mit dem Teil-nahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen: 1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere a … ganz lesenSowohl von präqualifizierten als auch von nicht präqualifizierten Unternehmen sind mit dem Teil-nahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen: 1. Darstellung der Referenzen über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondere a) Projektbezeichnung, Ort b) Auftragnehmer (bei Bewerbergemeinschaften das/die Unternehmen, das/die die Leistung er-bracht hat/haben) c) Referenzgeber, Branche, Anschrift, Abteilung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten d) Angabe dazu, ob die Referenz den Abbruch/Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand hat (inkl. Nennung des Gebäudes) e) Angabe der Adresse des abgebrochenen/zurückgebauten Gebäudes) f) Angaben zum Abbruch-/Rückbauvolumen g) Angaben dazu, dass das abgebrochene/rückgebaute Gebäude sich in einer Kampfmittelver-dachtsfläche befunden hat h) Angaben dazu, ob sich das abgebrochene/zurückgebaute Gebäude in innerstädtischer Lage mit enger Umfeld-/Randbebauung befunden hat i) Angaben dazu, ob das Gebäude unmittelbar und ohne Abstand an ein zu erhaltendes Gebäu-de angrenzt j) Angaben dazu, ob die Referenz neben den Abbrucharbeiten den gleichzeitigen Rückbau und die Entsorgung von einem oder mehreren der folgenden Stoffe/Anlagen umfasst hat: - Asbest gem. TRGS 519; - Künstliche Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 521; - PCB gem. PCBAbfallV; - PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe); - Lüftungsanlagen mit schadstoffhaltigen Brandschutzklappen k) Angaben dazu, wann die Abnahme der Leistung erfolgt ist l) Angaben zum Leistungszeitraum Mindestanforderungen: Bewerber müssen mindestens drei Referenzen einreichen, die jeweils sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen: a) Referenz hat den Abbruch bzw. den Rückbau eines Gebäudes zum Gegenstand; b) Das Abbruch-/Rückbauvolumen beträgt mind. 1,5 Mio. EUR (netto); c) Die Referenz ist seit 07/2021 erbracht worden. Es reicht aus, wenn die Abnahme der Leis-tung seit 07/2021 erfolgt ist. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen von mindestens einem Mitglied der Bewerberge-meinschaft vorzulegen. Wichtiger Hinweis: Soweit präqualifizierte Unternehmen keine diesen Mindestanforderungen entsprechende Referenzen im PQ-Verzeichnis hinterlegt haben, sind entsprechende Referenzangaben mit dem Teilnahmean-trag vorzulegen (siehe entsprechender Vordruck). Eine Nachforderung entsprechender Angaben ist bei einem Verweis auf die Präqualifikation nicht zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.06.2022 - VII-Verg 19/22).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
28 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYRJDQCK# 1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYRJDQCK# 1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bewerber/Bieter bzw. die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. 5. Jeder Bewerber/ jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen vorhanden). 6. Von Bewerbergemeinschaften ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.068vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (487 Lose mit Angabe)
417.797 €Zuschlagswert im Median
150.828 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 322 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 957beeec-f404-4c67-9003-3099135f6549.