Evaluierung stationär
Vertragsparteien nach § 113 Abs. 1 SGB XI, vertreten durch den Verein Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e.V. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen EU_2024_2veröffentlicht 19.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wertung des fiktiven Gesamtpreises30 %
- Qualität des Angebotskonzepts70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 31 Monatenan Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 31 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Gesetzgeber sieht eine wissenschaftliche Evaluierung zur Umsetzung der entwickelten Verfahren zur Qualitätsmessung und Qualitätsdarstellung nach § 113b Absatz 4 Satz 2 SGB XI vor. Hierbei ist gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 5 und Absatz 4a SGB XI ein Auftrag zu vergeben für die Unterbreitung von Vorschlägen zur Anpassung der Verfahren im stationären Bereich an den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Gegenstand und Zielstellung des Auftrags ist die wissenschaftliche Evaluierung der Verfahren zur Qualitätsmessung und Qualitätsdarstellung für die stationäre Pflege nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB XI, dies sind insbesondere: - die Instrumente und Verfahren zur Erhebung der Ergebnisqualität im Rahmen des Indikatorenverfahrens, - die Aspekte der Prozess- und Strukturqualität, - die Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen, - Verfahren zur Qualitätsdarstellung, - die Verfahren mit der Datenauswertungsstelle Pflege nach § 113 Absatz 1b SGB XI. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der NUR ZUR INFORMATION_II.3_Evaluierung stationär_Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Leistungsgegenstand ist die wissenschaftliche Evaluierung der Verfahren zur Qualitätsmessung und Qualitätsdarstellung für die stationäre Pflege nach § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB XI, dies sind insbesondere: - die Instrumente und Verfahren zur Erhebung der Ergebnisqualität im Rahmen des Indikatorenverfahrens, - die Aspekte der Prozess- und Strukturqualität, - die Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen, - Verfahren zur Qualitätsdarstellung, - die Verfahren mit der Datenauswertungsstelle Pflege nach § 113 Absatz 1b SGB XI. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der NUR ZUR INFORMATION_II.3_Evaluierung stationär_Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertung des fiktiven GesamtpreisesZu den Einzelheiten wird auf die NUR ZUR INFORMATION_II.2_Evaluierung stationär_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
- Qualität
- Qualität des AngebotskonzeptsGrundlage der Bewertung ist die nach dem schriftlichen Angebotskonzept. Zu den Einzelheiten wird auf die NUR ZUR INFORMATION_II.2_Evaluierung stationär_Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, de … ganz lesenkürzer
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Evaluierung stationär_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.- Kriterium
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2022, 2021), - Spezifischer Umsatz: Jahresum … ganz lesenkürzer
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2022, 2021), - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Evaluationsprojekte oder Forschungsprojekte im pflege-, gesundheits- oder sozialwissenschaftlichen Bereich) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2022, 2021), - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 3.000.000,00 Sofern ein Bewerber noch nicht über einen Versicherungsschutz verfügt oder die Mindestanforderungen an die Deckungssummen nicht vollständig erfüllt, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen bzw. den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (2) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Evaluierung stationär_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: (1) Referenzen - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentli … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: (1) Referenzen - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Beschreibung der erbrachten Leistungen, - Auftragswert in EUR (netto), - Leistungszeitraum, - Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft und - Kontaktdaten des Auftraggebers. Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und vier Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter (5) genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Werden weniger als vier Referenzen eingereicht, werden nur diese bewertet; die fehlenden Referenzen werden mit 0 Punkten bewertet. Mindestanforderung: Es sind zwei Referenzen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sie - wissenschaftliche Leistungen im Zusammenhang mit der Evaluation von Maßnahmen oder Instrumenten der Qualitätssicherung bevorzugt im Bereich der Langzeitpflege und - ein Studiendesign mit der Untersuchung in mehreren Bundesländern zum Gegenstand hat. (es müssen alle beiden Erfahrungsbereiche durch jede der beiden Referenzen abgedeckt sein). Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden. (2) Qualifikation der für die Projektleitung vorgesehenen Person: Bewerber weisen in Hinblick auf die für die Projektleitung vorgesehene Person deren qualifikatorische Eignung nach. Dies bezieht sich sowohl auf formale Qualifikationsabschlüsse als auch auf Berufs- und Forschungserfahrung. Die erforderlichen Nachweise werden jeweils in Form eines kurzen Lebenslaufs erbracht, ergänzt ggf. durch eine Liste einschlägiger Publikationen innerhalb der letzten 5 Jahre. Mindestanforderung: Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss über Projektleitungserfahrung von mindestens 2 Jahren verfügen. Projektleitungszeiten in mehreren Projekten können aufsummiert werden. Die Projektleitungszeiten sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Für die als Projektleitung vorgesehene Person ist eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben, mit der der Bewerber erklärt, dass die für die Projektleitung vorgesehene Person im Auftragsfall verfügbar ist und dauerhaft als Projektleitung eingesetzt wird. (3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2023, 2022, 2021) ersichtlich ist. (4) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Unteraufträge der Bewerber zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (5) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus: Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unterkriterium: Referenz 1 Referenz 2 Referenz 3 Referenz 4 Jede Referenz wird hinsichtlich der nachgewiesenen Erfahrungen anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe der nachfolgenden Punkteskala bewertet. Dabei werden folgende Punkte vergeben: (5.1) Wissenschaftliche Studie zur Evaluation von Maßnahmen oder Instrumenten der Qualitätssicherung: - im Bereich der Langzeitpflege: 3 Punkte - in einem anderen pflegerischen Bereich: 2 Punkte - in einem anderen Bereich: 1 Punkt - keine Erfahrungen / keine Anga …- Kriterium
(1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitne … ganz lesenkürzer
(1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG, § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG sowie § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG,§ 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LKG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich nach der Grundlaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor dem Ende des laufenden Vertragsjahres den Vertrag kündigt ("Verlängerungsoption"). Für die Kündigung bedarf es keines Grundes. Sollte der Vertrag wegen Kündigung nicht verlängert werden, stehen dem Auftragnehmer keinerlei Ersatzansprüche zu.
- Optionen
- Ein Abrufkontingent für zusätzliche Leistungen ist auftragsgegenständlich. Zu den Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten F … ganz lesenkürzer
(1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MHEU3
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Vertragsparteien nach § 113 Abs. 1 SGB XI, vertreten durch den Verein Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege e.V.
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Kontakt
- info@
gs-qsa-pflege.de - Auskünfte
- Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflegeinfo@
gs-qsa-pflege.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Prognos AG4 Zuschläge
- Öko-Institut Consult GmbH3 Zuschläge
- CSG Clinische Studien Gesellschaft mbH2 Zuschläge
- Gesundheitsforen Leipzig2 Zuschläge
- IGES Institut GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.04.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 97097ab9-9880-499a-b2c7-37052b66dfbf.