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vergebenEU-weitBeratung

Evaluation zur Lagebestimmung der bayerischen Technologieförderprogramme

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · München, Bayern

Aktenzeichen 2024KHI000006veröffentlicht 17.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 848 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80538, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
    vor 29 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    101 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die seit 07/2019 gültigen bayerischen Technologieförderprogramme (Technologieorientierte Unternehmensgründungen (BayTOU), Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+), Verbundforschungsprogramm (BayVFP (DIG, MOB, LS, MW), die Programme Validierungsförderung (VAL) und FLÜGGE (FLU) sowie m4/MV-Award) sollen nach der IOOI-Methode evaluiert werden. Konkret sind dies ca. 1.600 bewilligte Vorhaben in unterschiedlichen Phasen der Projektförderung. Für die Evaluation wird ein externer Dienstleister benötigt. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
13 Monate
Verlängerung
Optionale Leistungen gem. Leistungsbeschreibung Ziffer II 1.d
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
101 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mindestanforderungen an das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal: 1. Größe des Projektteams: Das Projektteam umfasst mindestens drei Personen, davon mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung. 2. Erfahrung des Projektteams: a) Die Projektleitun … ganz lesenLeistung: Mindestanforderungen an das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal: 1. Größe des Projektteams: Das Projektteam umfasst mindestens drei Personen, davon mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung. 2. Erfahrung des Projektteams: a) Die Projektleitung hat mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung b) Die stellvertretende Projektleitung hat mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung. c) Alle Mitglieder des Projektteams, die inhaltlich mit der Auftragsausführung befasst sind (auch die Projektleitung und stellv. Projektleitung), haben an der Erstellung von jeweils mindestens zwei Gutachten im Bereich Wirkungsanalyse mitgewirkt. d) Alle Mitglieder des Projektteams (inkl. Projektleitung und stellv. Projektleitung) verfügen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mit mindestens Niveau C2 (Muttersprache) oder vergleichbar.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenDie Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung". B) Unterauftragnehmer Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die … ganz lesenA) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung". B) Unterauftragnehmer Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen. C) Fragen zu den Teilnahmeunterlagen Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 21.06.2024 um 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen. D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f014d6ef-c80e-41b3-8307-5cde259d1da5.