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Evaluation über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 35a und 130b und der Neuregelung des § 130e durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 7. November 2022 auf die Versorgung mit Arzneimitteln

Bundesministerium für Gesundheit · Bonn

Aktenzeichen 17400#00002veröffentlicht 22.04.2024

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
de-comp-wo-callCode der Quelle, national
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist eine Evaluation über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 35a und 130b SGB V sowie der Neuregelung des § 130e SGB V durch das GKV-FinStG vom 7. November 2022 auf die Versorgung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Grundlage ist der bereits veröffentlichte Evaluationsbericht. Darüber hinaus sollen Datenauswertungen auf Basis von öffentlichen Datenquellen durchgeführt werden. Hierbei sind gemäß § 130b Absatz 11 SGB V insbesondere die Auswirkungen auf die Sicherheit der Versorgung mit innovativen und wirtschaftlichen Arzneimitteln insbesondere auch für Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen sowie auf Produktionsstandorte in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu bewerten. Diese Evaluation ist sowohl getrennt nach den jeweiligen Änderungen der §§ 35a und 130b und der Neuregelung des § 130e SGB V, als auch im Rahmen einer Gesamtbewertung durchzuführen. Weitere Informationen gehen aus der Leistungsbeschreibung hervor.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IGES Institut GmbH–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d12bc27-131f-448d-b7fc-3872d181aa51.