Evaluation des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie · Erfurt
Aktenzeichen 1060-23-6435/257veröffentlicht 31.07.2023Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
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- 1
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungnational
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- Erfurt
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- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
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Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Monaten
- Fragen bis 06:00 Uhrvor 38 Monaten
- Angebotsfrist 06:00 Uhrvor 38 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Mit der Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu realisieren. Insbesondere ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wobei den spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Die UN-BRK stellt Bund, Länder und Kommunen vor die Aufgabe, die Ziele und Grundsätze umzusetzen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Ein Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung dieser Ziele im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Gemäß § 26 Abs. 2 ThürGIG soll die Wirkung des Gesetzes regelmäßig untersucht werden. Die Untersuchung soll auch Angaben zum Stand der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude nach § 10 Abs. 2 ThürGIG und Angaben zu den Kostenfolgen des ThürGIG für die Kommunen enthalten. Leistungsbeschreibung: Das TMASGFF vergibt den Auftrag einer Evaluation des Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 26 Abs. 2 ThürGIG. Das TMASGFF erwartet: a) eine Evaluierung und Bewertung des ThürGIG hinsichtlich der Durchsetzungskraft zur Umsetzung der Artikel der UN-BRK und Empfehlungen zur stärkeren Umsetzung der menschenrechtsbasierten Vorgaben der UN-BRK in Thüringen, b) eine Auswertung der vorliegenden Datenlage hinsichtlich der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude nach § 10 Abs. 2 ThürGIG und Empfehlungen zur Verbesserung der aktuellen Situation, c) eine Untersuchung der Kostenfolgen des ThürGIG für die Kommunen. Weitergehende Informationen zu den einzelnen Punkten und den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
- Anschrift
- 99096 Erfurt
- Kontakt
- ?keine Angabe
Bei uns erfasst
- Erarbeitung e. betriebsspezifischen, tierindividuell adaptierten Konzepts zum prophylaktischen Klauengesundheitsmanag. u. zur Optimierung des Tiergesundheitsmanag. für Milchviehbetriebe in Thüringen01.08.2024
- Entwicklung, Implementation, Ausbau, Wartung und Pflege einer Thüringer Familien-App26.06.2023
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e105a2e6-e7f2-440f-9a21-639d988c7225.