Evaluation des Persönlichen Budgets
Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Aktenzeichen ZVS-04812-5/43veröffentlicht 14.05.2024
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- ?keine Angabe
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- de-comp-w-callCode der Quelle, national
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bonn
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 29 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 27 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen (im Folgenden: „Menschen mit Beeinträchtigungen“) sind dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein wichtiges Mittel, um Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen, stellt die Leistungsform des Persönlichen Budgets dar, welche auch trägerübergreifend und für alle in Betracht kommenden Leistungen bewilligt werden kann. Das Persönliche Budget wurde mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum 1. Juli 2001 eingeführt (§ 29 SGB IX). Dabei werden Menschen mit Beeinträchtigungen auf Antrag anstelle von Sachleistungen regelmäßige oder einmalige Geldzahlungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie benötigte Leistungen selbst organisieren und mit ihrem Persönlichen Budget bezahlen können. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Leistungserbringung, d. h. alle Rehabilitationsträger und weitere Sozialleistungsträger müssen auf Antrag die erforderlichen Leistungen grundsätzlich in Form eines Persönlichen Budgets zur Verfügung stellen. Mit dieser Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsberechtigten und Leistungserbringer aufgelöst; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Zielvereinbarungen, die gemeinsam mit dem Menschen mit Beeinträchtigungen festgelegt werden, bestimmen die Einzelheiten der Budgetverwendung. So wird u. a. die Qualität der Leistung gesichert. Obwohl seit mehr als 15 Jahren Verpflichtungen zur Information, Beratung und Prüfung von Persönlichen Budgets bestehen und seitens der Politik, Verwaltung und Verbänden verschiedene Maßnahmen zur Aufklärung, Stärkung und Öffentlichkeitsarbeit für das Persönliche Budget geleistet wurden, stagnieren die Antrags- und Bewilligungszahlen im Vergleich zu den Antragszahlen auf sehr niedrigen Niveau. Im Jahr 2022 wurden bei einer Gesamtzahl von 3 Mio. Anträgen nur 4.714 trägerspezifische und 321 trägerübergreifende Persönliche Budgets bewilligt (Teilhabeverfahrensbericht 2023, S. 142 ff., 151 ff.). II. Ziele der Evaluation: Das BMAS beabsichtigt das Persönliche Budget zu evaluieren. Der Auftrag zur Evaluation ist im Lichte des aktuellen Koalitionsvertrags zu sehen, in dem die Regierungsparteien Folgendes vereinbart haben: „Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.“ Die Evaluation soll mithin verlässliche Erkenntnisse liefern, 1. ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen; 2. welche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen. Um dem Evaluationsauftrag gerecht zu werden, sollen mit Blick auf die Ziele der Evaluation die einzelnen Ebenen beleuchtet werden: a) Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschrift, b) übergreifende Handlungsempfehlungen, c) operative Umsetzung durch die Verwaltungen bzw. einzelne Reha-Träger. Um die Ziele der Evaluation zu erreichen sind die verschiedenen Perspektiven auf das Persönliche Budget von besonderer Bedeutung. Vorteile, Nachteile, Hemmnisse oder Verbesserungsvorschläge werden ggf. von den einzelnen Akteuren (z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen und ausführenden Verwaltungen) unterschiedlich bewertet. Die unterschiedlichen Perspektiven auf das Persönliche Budget sollen im Rahmen der Evaluation herausgearbeitet und prononciert dargestellt werden. III. Gegenstand der Evaluation: Zu diesem Zweck sollen folgende forschungsleitende Fragen beantwortet werden: 1.Was sind die größten Vorteile des Persönlichen Budgets? Welche Teilhabegewinne lassen sich mit Persönlichen Budgets erzielen? 2.Was sind die größten Nachteile des Persönlichen Budgets? Welche Teilhabegewinnen lassen sich (noch) nicht mit Persönlichen Budgets erzielen und warum? 3.Welche Umsetzungshemmnisse bestehen beim Persönlichen Budget a.mit Blick auf § 29 SGB IX (Zweckmäßigkeit, Zielsetzung, Klarheit und Anwendungsbereich der Vorschrift) b.im Bereich übergreifender Handlungsempfehlungen (z.B. Handlungsempfehlungen BAR, Empfehlungen Spitzenverbände) c.im Bereich der operativen Umsetzung durch die Verwaltung 4.Bestehen aus Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen ausreichend Möglichkeiten, sich über das Persönliche Budget zu informieren (Information)? 5.Sind die Verwaltungsbeschäftigten ausreichend über das Persönliche Budget aufgeklärt und können entsprechend informieren und beraten (Beratung)? 6.Was sind die größten Vorbehalte gegen das Persönliche Budget und auf welcher Haltung beruhen diese Vorbehalte? 7.Welche Aufklärung- und Beratungsmöglichkeiten werden/wurden seitens der Betroffenen genutzt, die ein Budget beziehen bzw. sich bewusst dagegen entschieden haben? 8.Wie groß ist der Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets? 9.Welche Best-Practice-Beispiele sind mit Blick auf das Persönliche Budget zu konstatieren? a.im Bereich übergreifender Handlungsempfehlungen b.im Bereich der operativen Umsetzung durch die Verwaltung 10.Welche Leistungen eignen sich besonders gut zum Budgetieren? Welche Leistungen eignen sich ggf. nicht zum Budgetieren? 11.Ist das Potenzial an Budgetnutzer*innen bereits ausgefüllt oder gibt es Personengruppen mit Behinderungen, die bislang noch unterrepräsentiert sind? 12.Welche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsansätze lassen sich konstatieren, insbesondere zu den unter 2. genannten Nachteilen? Zur Beantwortung der vorab aufgeführten Fragestellungen erscheint unter Beachtung des Untersuchungsgegenstands der schwerpunktmäßige Einsatz qualitativer Methoden (z.B. teilstrukturierte (Leitfaden-)Interviews mit Verwaltungsfachkräften, die operativ bei den Reha- und Leistungsträgern das Persönliche Budget ausführen (z. B. Reha-Berater, Reha-Manager, Sachbearbeiter, Teamleiter) sowie Einzelinterviews mit Menschen mit Beeinträchtigungen (bzw. ihren Verbänden)) unter Einbeziehung bereits vorliegender Berichte, Studien und Daten angemessen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.
Gegenstand nach CPV
- 73300000Planung und Ausführung von Forschung und EntwicklungHauptgegenstand
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53123 Bonn
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c80dc0cd-e142-460b-a509-e52e1d6dd5b0.