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vergebenEU-weitDienstleistungen

„Evaluation Angehörigenentlastungsgesetz“

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin

Aktenzeichen ZVS-04812-5/44veröffentlicht 24.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 865 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des auszuschreibenden Forschungsprojekts ist die Untersuchung der finanziellen Auswirkungen des Angehörigenentlastungsgesetzes (AngEntlG) für den Zeitraum 2020 bis 2023 sowie eines Abgleiches mit den Kosten, die die Bundesregierung bei Verabschiedung des Gesetzes geschätzt hat.

Das AngEntlG beschränkt die Möglichkeiten der Sozialleistungsträger sich im Wege des Unterhaltsrückgriffs Kosten der Sozialhilfe bei Angehörigen erstatten zu lassen. Mit dieser Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs sind unmittelbar höhere Kosten für die Länder verbunden.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AngEntlG hat die Bundesregierung den Ländern in einer Protokollerklärung die Zusage gemacht, die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für den Zeitraum 2020 bis 2023 zu evaluieren. Die Länder hatten Bedenken geäußert, das AngEntlG könne zu deutlich höheren Mehrbelastungen führen, als von der Bundesregierung geschätzt.

Die Projektlaufzeit beträgt ab Zuschlag 18 Monate und beginnt im Jahr 2024. Mit einer Zuschlagerteilung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 gerechnet.

Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage der amtlichen Statistik als auch mittels empiri-scher Befragung von Leistungsträgern bzw. Analyse von Einzelakten.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprec … ganz lesenZur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Sämtliche nachfolgend zu Nr. 1. und Nr. 2. geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich empirische Sozialforschung inkl. qua-litativer Erhebungs- und Auswertungsmethoden; 1.2 Fachkenntnisse im Bereich des Sozialrechts und insbesondere in den Grundstruk-turen und der Funktionsweise des SGB XII 1.3 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Hilfe zur Pflege und der Sozialen Pflegeversicherung Die zu Nr. 1.1 bis 1.3 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 5 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.4 Die für Analyse eingesetzten Personen verfügen in dem jeweiligen Bereich über mehrjährige, einschlägige sozialwissenschaftliche bzw. juristische Berufserfahrung. 1.5 Die eingesetzten Mitarbeiter/-innen verfügen in jedem einzelnen Fall über einen für den jeweiligen Einsatzbereich fachlich adäquaten Studienabschluss. Die Eignungsanforderungen gelten nicht für Mitarbeiter/-innen, die ausschließlich als Interviewer/-innen eingesetzt werden. Als Nachweise zu 1.4 bis 1.5 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. 1.6 Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes Als Nachweis zu 1.6 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Fachkunde im Bereich des Datenschutzes belegt wird. Der Bewerber muss auf mindestens eine Person (z. B. Datenschutzbeauftragte/r) zurückgreifen können, die Fachwissen und eine mindestens zweijährige Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der gefor-derten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zu Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den Themen- und Aufgaben-bereichen 1.2 oder 1.3 sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei quantitativen und qualitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen. Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und …
Kriterium
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesuc … ganz lesenDie Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte … ganz lesenSchwere Verfehlung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anschrift
53123 Bonn
Kontakt
zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 733 (Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 51a67bcc-1133-49e6-9168-fd56eef73c62.