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European XFEL: Objekt- und Tragwerksplanung für das Projekt "Fusion"

European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH · Schenefeld, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen P20-CT31531veröffentlicht 06.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 292 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • „Angebotssumme Gesamt“ gemäß Honorarblatt (netto; Gesamthonorar Gebäude und Innenräume plus Gesamthonorar Tragwerk)50 %
  • Personaleinsatzkonzept und Projektteam mit persönlichen Referenzen, Qualifikationen und Erfahrungen50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der European XFEL in der Metropolregion Hamburg ist eine Forschungsanlage der Superlative: Er erzeugt ultrakurze Laserlichtblitze im Röntgenbereich – 27 000-mal in der Sekunde und mit einer Leuchtstärke, die milliardenfach höher ist als die der besten Röntgenstrahlungsquellen herkömmlicher Art. Mit ihm erschließen sich Forschungsfelder, von denen Wissenschaftler bisher nur träumten: atomare Details von Viren und Zellen entschlüsseln, dreidimensionale Aufnahmen aus dem Nanokosmos machen, chemische Reaktionen filmen und Vorgänge wie die im Inneren von Planeten untersuchen.

Zukünftige Experimente am European XFEL werden detailliertere Einblicke in die Prozesse liefern, die auftreten, wenn Materie sich Fusionsbedingungen nähert. Dies erfordert Innovationen, die kürzlich realisiert wurden, wie die Entwicklung einer neuen Elektronenquelle, supraleitende Undulatoren und verbesserte Detektionsgeräte. Für die kommenden Jahre sind weitere Entwicklungen geplant, darunter der Bau einer neuen Experimentierstation, die mit noch leistungsstärkeren Lasern ausgestattet ist. Diese Modernisierung der Anlage wird Forschenden weltweit beispiellose Bedingungen für die Weiterentwicklung der Fusionsforschung in Wissenschaft und Industrie bieten.

Gegenstand dieser Ausschreibung Planungsleistungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für das Projekt "Fusion".

Beschreibung des Loses

Das Herzstück der XFEL-Forschungsanlage ist die unter dem Hauptgebäude XHQ liegende unterirdische Experimentierhalle, in die alle 5 vorhandenen Forschungstunnel münden. In dieser ca. 10 m tiefen Experimentierhalle sind verschiedene Experimentierhütten die sog. SASEN aufgebaut. In diesen SASEN erfolgt die eigentliche Spitzenforschung.

Mitten zwischen den bestehenden SASEN 1-3 soll nun im laufenden Forschungsbetrieb eine neue SASE für die Unterbringung der neuen Hochleistungslaser für das Fusion Projekt erstellt werden. Dabei darf der laufende Forschungsbetrieb auf keinen Fall gestört werden. Diese ca. 400 m² große neue SASE soll um mindestens zwei Kontrollräume, ca. zwei Rackräume, ca. zwei sog. Pulserräume und einem Übergangsbauwerk zur Tunnelanlage ergänzt werden. Weiter werden Leitungstrassen als Stahlbaukonstruktion, Wartungsgänge, Treppen und Laufgänge benötigt, die in den Bestand einzupassen sind.

Bei der Erstellung der Hütte sind die besonderen Standortbedingungen wie besonders erschütterungsarmes Bauen, extrem staub- und lärmminimiertes Arbeiten, hohe Reinraumanforderungen bis ISO 5, anspruchsvolle Transport- und Einbaubedingungen in der unterirdischen Halle, sehr hohe Sicherheitsanforderungen, sowie Zutrittskontrollsysteme zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die technische Gebäudeausstattung (bauseits geplant- Raumlufttechnik, Sanitärtechnik, Kältetechnik, Elektro- und Nachrichtentechnik, Brandmeldeanlage, DDC-MSR Anlagentechnik, Datentechnik sowie Medienversorgungsanlagen (Gase)) sind sehr hoch. Die enge Abstimmung mit der TGA Planung ist Grundvoraussetzung. Das Arbeiten in einem gemeinsamen 3 D- Modell in Anlehnung an BIM ist dabei genauso Grundvoraussetzung wie vertiefte Kenntnisse in der Planung von Forschungsanlagen. Ein extrem enger Terminplan fordert ein konzentriertes Arbeiten des Planungsteams an dem Projekt. Da aufgrund des extrem hohen Zeitdruckes in dem Projekt die Objektplanung parallel zu der Planung der Laserinfrastruktur erfolgt, sind möglichst flexible Raumkonzepte zu erarbeiten und mehrere Iterationsschritte in der Planungsphase einzukalkulieren.

Das Planungsteam muss mehrere betriebsinterne Sicherheitsschulungen durchlaufen, bei denen entsprechenden Tests bestanden werden müssen.

Neben der Objektplanung soll auch die Tragwerksplanung als Paket vergeben werden. Aufgrund der sehr anspruchsvollen Einbaubedingungen ist in der Planungsphase eine sehr enge Vor-Ort Abstimmung mit häufigen örtlichen Abstimmungen unabdingbar. EuXFEL geht davon aus, dass hierfür eine dreitägige Anwesenheit erforderlich ist.

Wegen der zeitlichen Brisanz ist es EuXFEL sehr wichtig, dass bei Ausfall einzelner Personen aus dem Planungsteam eine ausreichende Redundanz vorhanden ist, um die entsprechende Person unverzüglich ersetzten zu können.

Da dieses Fusion-Projekt mit einem Fördermittelbescheid behaftet ist, werden zunächst nur die Leistungsphasen 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt werden. Die Leistungsphasen 4 bis 8 (Objektplanung) bzw. 4 bis 6 (Tragwerksplanung) werden stufenweise optional beauftragt; ein Anspruch auf Abruf dieser Leistungen besteht nicht (siehe auch Abschnitt Optionen). Dies gilt insbesondere auch deswegen, weil es sich um ein aus Fördermitteln finanziertes Projekt handelt. Planungsbeginn ist der 02.03.2026.

Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

„Angebotssumme Gesamt“ gemäß Honorarblatt (netto; Gesamthonorar Gebäude und Innenräume plus Gesamthonorar Tragwerk)50 %
Personaleinsatzkonzept und Projektteam mit persönlichen Referenzen, Qualifikationen und Erfahrungen50 %
Preis
„Angebotssumme Gesamt“ gemäß Honorarblatt (netto; Gesamthonorar Gebäude und Innenräume plus Gesamthonorar Tragwerk)
Qualität
Personaleinsatzkonzept und Projektteam mit persönlichen Referenzen, Qualifikationen und Erfahrungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 und 3 (Stufe 1). Ein Anspruch auf die Beauftragung mit den weiteren optional ausgeschriebenen Leistungsphasen (Leistungsphasen 4 bis 7 = Stufe 2; Leistungsphase 8 = Stufe 3) wird nic … ganz lesen1. Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 und 3 (Stufe 1). Ein Anspruch auf die Beauftragung mit den weiteren optional ausgeschriebenen Leistungsphasen (Leistungsphasen 4 bis 7 = Stufe 2; Leistungsphase 8 = Stufe 3) wird nicht begründet. Einzelheiten enthält das Vertragswerk, das mit den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 2. Die Beauftragung der Tragwerksplanung erfolgt ebenfalls stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 2 und 3 (Stufe 1). Ein Anspruch auf die Beauftragung mit den weiteren optional ausgeschriebenen Leistungsphasen (Leistungsphasen 4 bis 6 = Stufe 2) wird nicht begründet. Einzelheiten enthält das Vertragswerk, das mit den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. 3. Stundenlohnarbeiten sind in Honorarformblättern anzubieten. Sie werden optional bei Bedarf beauftragt. Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. 4. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Regelungen über eine Verlängerung des Vertrags, insbesondere in Fällen von nicht vorhersehbaren Verlängerungen von Planungs- und Bauzeiten. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Leistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
(1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens EuXFEL erforderlich werden sollten, werden diese … ganz lesen(1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens EuXFEL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. (2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum Ablauf der auf der Vergabeplattform genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. EuXFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. (3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. (4) Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass EuXFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. (5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. (6) EuXFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, insbesondere bei einem Wegfall der Förderung des Projekts, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu. (7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Vorgaben und Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. (8) Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden – sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird und nach Wahl von EuXFEL - in Schenefeld oder als Videokonferenz stattfinden. (9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. EuXFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. (10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von EuXFEL zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. (11) EuXFEL behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzur …
Hinweis
EuXFEL wird die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote auffordern, einer einvernehmlichen Verkürzung der Angebotsfrist im Sinne des § 17 Abs. 7 VgV zuzustimmen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WTM Engineers GmbH, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

142vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
295.187 €Zuschlagswert im Median
108.186 € – 503.083 €mittlere Hälfte, 48 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 839fbdea-bfee-4ff6-8bc9-74b3b3b2ac90.