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EuCF und Plaza, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen

Stadt Euskirchen, Fachbereich 5 - Kultur, Freizeit, Sport · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 05-01-24veröffentlicht 23.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5 Mio. €
Laufzeit
16 Monate10.06.2025 – 01.10.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge)45 %
  • Umgang mit Überarbeitungshinweisen5 %
  • Angebotsvergleichspreis30 %
  • Erfahrungen der vorgesehenen Projektleiter20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.10.2026
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume - Objektplanung, Leistungsbild Freianlagen/Verkehrsanlagen

Beschreibung des Loses

Die Stadt Euskirchen hat im Jahr 2024 einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau des City Forums durchgeführt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 14.500 m² und liegt in der City Süd, die als Innenstadterweiterung südlich der Bahnhofsunterführung ein Leuchtturmprojekt für die Stadtentwicklung der Kreisstadt Euskirchen darstellt. Gegenstand des Wettbewerbs war die Planung des neuen City-Forums der Stadt Euskirchen als Veranstaltungsstätte mit 1.200 Sitzplätzen sowie eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung der öffentlichen Grün- und Freifläche im Umfeld des Forums (Objektplanung in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen). Der Realisierungswettbwerb endete mit der Beurteilung und Prämierung von Planungsvorschlägen durch ein Preisgericht. Die Preisgerichtssitzung zum Planungswettbewerb "City Forum & Plaza" fand am 21.06.2024 statt. In Anschluss an den Realisierungswettbwerb soll nunmehr die Vergabe der Planungsleistungen (Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen/Verkehrsanlagen) in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV erfolgen. Wie in Ziffer 4.13 der Auslobung bereits im Planungswettbewerb mitgeteilt, wird in diesem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb zunächst ausschließlich der 1. Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Sollte mit dem 1. Preisträger allerdings keine Einigung über eine Auftragserteilung erzielt werden können, hat sich der Auftraggeber ebenfalls bereits in der Auslobung vorbehalten, sodann die weiteren Preisträger zur Abgabe eines Angebots auffordern. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe der weiteren Preisträger ebenfalls auf der Grundlage dieser Bewerbungsbedingungen einschließlich ihrer Anlagen erfolgen. Nachdem am 22.01.2025 ein Verhandlungsgespräch geführt wurde ist die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots Gegenstand dieses Verfahrensschrittes.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge)45 %
Umgang mit Überarbeitungshinweisen5 %
Angebotsvergleichspreis30 %
Erfahrungen der vorgesehenen Projektleiter20 %
Qualität
Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge)In Ziffer 4.13 der Auslobung des Planungswettbewerbs wurde festgelegt, dass das Wettbewerbsergebnis mit einer Gewichtung von 45 % berücksichtigt und die Preisträger folgende Punktzahlen erhalten: 1. Preis: 45 Punkte 2. Preis: 25 Punkte 3. Preis: 15 Punkte Die maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses" sind damit 45 Punkte.
Qualität
Umgang mit ÜberarbeitungshinweisenIn Ziffer 4.13 der Auslobung des Planungswettbewerbs wurde festgelegt, dass der Umgang mit den Überarbeitungshinweisen des Preisgerichts mit einer Gewichtung von 5 % berücksichtigt wird. Die von den Bietern mit dem Angebot vorgelegte Überarbeitung des Entwurfs aus dem Planungswettbewerb wird wie folgt bewertet: 1. Vollständige Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 Punkte 2. Teilweise Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 3 Punkte 3. Keine Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 1 Punkt Die maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium "Umgang mit Überarbeitungshinweisen" sind damit 5 Punkte.
Preis
AngebotsvergleichspreisFür die Bewertung des Angebotsvergleichspreises werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und inhaltlichen Anforderungen vollständig entspricht. Der Angebotsvergleichspreis ergibt sich aus der Addition der im Honorarblatt aufgeführten Einzelpreise unter Berücksichtigung eines etwaig im Angebotsschreiben gewährten Preisnachlasses. Der niedrigste AVP erhält 1 Punkt. Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren AVP innerhalb der vorgenannten Spanne liegt, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotsvergleichspreis ermittelte Punktezahl wird mit der vorgesehenen Gewichtung (30) multipliziert. Maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotsvergleichspreis sind damit 30 Punkte.
Qualität
Erfahrungen der vorgesehenen ProjektleiterDie Bewertung der Erfahrungen der vorgesehenen Projektleiter in den Leistungsbildern "Gebäude und Innenräume" sowie "Freianlagen" erfolgt auf Grundlage der für diese im Angebot benannten persönlichen Referenzaufträge im Hinblick auf die Anzahl wertbarer Referenzen. Wertbar sind solche Referenzen, welche hinsichtlich der Größe und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Der Projektleiter muss in den benannten Referenzprojekten entweder als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter nachweislich tätig gewesen sein. Es kommen als Projektleiter nur Personen in Betracht, die über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Ingenieur oder Architekt verfügen (Mindestanforderung). Bewertet wird die Anzahl der nach den vorstehenden Maßstäben wertbaren Referenzen wie folgt: 0 Punkte: Keine wertbare Referenz 5 Punkte: jeweils 1 wertbare Referenz in beiden Leistungsbildern 10 Punkte: jeweils 2 wertbare Referenzen in beiden Leistungsbildern 15 Punkte: jeweils 3 wertbare Referenzen in beiden Leistungsbildern 20 Punkte: jeweils 4 wertbare Referenzen in beiden Leistungsbildern Die für dieses Kriterium maximal erreichbare Punktzahl beträgt demnach 20 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.06.2025
Vertragsende
01.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesen- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Termine und Fristen sind unter § 5 des Vertrags über Planerleistungen (Anlage Teil B 01_Vertrag über Planerleistungen) geregelt. Gemäß 5.3 erarbeitet der Auftragnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss einen detaillierten Terminplan betreffend die von ihm zu erbringenden Leistungen und legt die … ganz lesenDie Termine und Fristen sind unter § 5 des Vertrags über Planerleistungen (Anlage Teil B 01_Vertrag über Planerleistungen) geregelt. Gemäß 5.3 erarbeitet der Auftragnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss einen detaillierten Terminplan betreffend die von ihm zu erbringenden Leistungen und legt diesen Terminplan dem Auftraggeber zur Prüfung, Abstimmung und Freigabe vor. Nach Freigabe durch den Auftraggeber wird der Planungsterminplan Vertragsbestandteil. In dem detaillierten Terminplan hat der Auftragnehmer auch zu vermerken, wann die Unterlagen, welche er zur Erbringung seiner Leistung benötigt, seitens des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen sind. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Terminplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert haben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken. Unter 5.1 werden folgende Termine vereinbart: a) Fertigstellung der Leistungen Stufe 1: 07.08.2026
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYV1M

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Riehle Koeth, Reutlingen; Levin Monsigny, Berlin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b587c9c-0b9c-402d-bb08-7b7537694f0d.