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Frist abgelaufenEU-weitWinterdienstDienstleistungen

EU90/2024

Landesamt für Zentrale Dienste · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen Winterdienste Z.2 neuveröffentlicht 24.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 753 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate04.11.2024 – 30.04.2025
Lose
10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über saarvpsl.vmstart.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Saarbrücken
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2025
    vor 24 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Leistung umfasst

1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.

2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen.

3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

Gegenstand nach CPV

Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter

Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
2
LOS 2

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
3
LOS 3

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
4
LOS 4

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
5
LOS 5

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
6
LOS 6

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
7
LOS 7

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
8
LOS 8

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
9
LOS 9

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–
10
LOS 10

Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.

6 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus d … ganz lesen1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.
Kriterium
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mi … ganz lesen1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.11.2024
Vertragsende
30.04.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
16.10.2024, 10:00 Uhr. Saarbrücken
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3df4b188-fdc5-468c-9b12-4fad697605ba.