EU90/2024
Landesamt für Zentrale Dienste · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen Winterdienste Z.2 neuveröffentlicht 24.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 04.11.2024 – 30.04.2025
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate04.11.2024 – 30.04.2025
- Lose
- 10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66119, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatenüber saarvpsl.vmstart.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 25 MonatenSaarbrücken
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 30.04.2025
- Heute
Beschreibung
Durchführung der dem Grundstückseigentümer obliegenden nachstehenden Reinigungspflicht an den vorgenannten Grundstücken nach der Straßenreinigungssatzung der für das Anwesen jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde (z. B. Landeshauptstadt Saarbücken) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Leistung umfasst
1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung.
2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen.
3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | LOS 1 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 2 | LOS 2 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 3 | LOS 3 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 4 | LOS 4 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 5 | LOS 5 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 6 | LOS 6 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 7 | LOS 7 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 8 | LOS 8 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 9 | LOS 9 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
| 10 | LOS 10 Das Los beinhaltet 1.Freihalten der Bürgersteige von Eis- und Schneeglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. 2.Freihalten der Verkehrswege, Durchfahrten und Flächen für Kraftfahrzeuge und der Fußwege innerhalb der Liegenschaft von Eis- und Schneeglätte während der Tageszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sooft es die Sicherheitslage erfordert, sind die Arbeiten tagsüber bis 20:00 Uhr zu wiederholen. 3.Die auf den Bereichen eingesetzten Streumittel oder Restbestände sind nach Ende der Streuperiode restlos zu beseitigen. | 6 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus d … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein.- Kriterium
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mi … ganz lesenkürzer
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.11.2024
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- saarvpsl.vmstart.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 16.10.2024, 10:00 Uhr. Saarbrücken
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken
- Website
- saarland.de
- Kontakt
- vergabe@
lzd.saarland.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3df4b188-fdc5-468c-9b12-4fad697605ba.