EU-weite Ausschreibung von Leistungen der Abfallsammlung und der Lieferung von Abfallbehältern für den Landkreis Heilbronn
Landkreis Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E84925934veröffentlicht 22.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am Rhein · Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. · Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Fernwärme Flächenausbau Cluster 1 Heidelberg RohrbachStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 24.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber · TauberbischofsheimFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Heilbronn74072, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in vier unterschiedlichen Fach- und Gebietslosen vergeben. Los 1: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (inkl. Transpondern) Los 2: Rest- und Bioabfallsammlung im gesamten Kreisgebiet Los 3: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Nord/Ost“ (inkl. Verwertung von Metallschrott) Los 4: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Süd/West“ (inkl. Verwertung von Metallschrott)
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 44613700Abfallsammelbehälter
- 90511000Abholung von Siedlungsabfällen
- 90511200Einsammeln von Hausmüll
- 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfallbehältern (inkl. Transpondern) Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Restabfall- und Bioabfallbehälter (inkl. Transponder) an eine vom Landkreis vorgegebene Anlieferstelle ab dem 22.09.2025 (inkl. Nachlieferungen bis zum 31.12.2026). | – | – |
| 2 | Los 2: Rest- und Bioabfallsammlung im gesamten Kreisgebiet Behälterverteilung, Behälteränderungsdienst und -bestandspflege: - Stellung einer Anlieferstelle für die Behälter aus Los 1 sowie Zusammenbau und Verteilung der Behälter für die Rest- und Bioabfallsammlung. Die Verteilung muss bis zum 19.12.2025 abgeschlossen sein. (Optional: Stellung einer Service-Hotline im Rahmen der Behälterverteilung). - Einsatz eines Identsystems für Rest- und Bioabfallbehälter mit Erfassung der Leerungshäufigkeit bei der Sammlung. - Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. Vorhaltung und Führung eines Behälterpools). Sammlung von Rest- und Bioabfall: - Für die Sammlung von Restabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l, 240 l und 1.100 l sowie 50-l-Säcke eingesetzt. - Die Restabfallbehälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Behälter mit einem Volumen von 1.100 l sind 14-täglich, wöchentlich und vierwöchentlich zu leeren. Einsatz eines Identsystems zur gebührenrelevanten Erfassung der Leerungshäufigkeit. - Für die Sammlung von Bioabfall werden Müllgroßbehälter (MGB) in den Größen 60 l, 120 l und 240 l sowie 60-l-Säcke für Gartenabfall eingesetzt. - Die Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l sind 14-täglich zu leeren. Von Mitte Juni bis Mitte August erfolgt die Abfuhr wöchentlich. Insgesamt ca. 30,5 Leerungen pro Jahr. Einsatz eines Identsystems zur Erfassung der Leerungshäufigkeit (derzeit ohne Gebührenrelevanz) sowie eines Detektionssystems zur Störstofferkennung. - Optional: Durchführung einer zusätzlichen Sommerleerung bei der Bioabfallsammlung pro Kalenderjahr. - Die gesammelten Abfälle sind vom Auftragnehmer zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren. | 7 Jahre | – |
| 3 | Los 3: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Nord/Ost“ (inkl. Verwertung von Metallschrott) '- Bei der Sperrmüllsammlung werden die Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz) sowie Metallschrott und Elektroaltgeräte getrennt erfasst. - Die Sammlung erfolgt auf Abruf innerhalb von maximal vier Wochen. - Sperrmüll (inkl. Altholz) ist vom Auftragnehmer zu einer von ihm zu stellenden Anlieferstelle/Umschlagstelle zu transportieren und dort (zur nachfolgenden Entsorgung/Verwertung durch einen Dritten) umzuschlagen. - Der Metallschrott ist vom Auftragnehmer an eine von ihm zu stellende Anlieferstelle zu transportieren und nachfolgend zu verwerten. - Die Elektroaltgeräte (insb. SG 1, 2 und 4) sind vom Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben des aktuell gültigen Elektrogesetzes zu sortieren und dem von den Geräteherstellern einzurichtenden Rücknahmesystem zur Abholung an einer Übergabestelle gemäß ElektroG bereitzustellen und zu übergeben (ggf. erfolgt während der Vertragslaufzeit eine Eigenvermarktung bestimmter Gerätegruppen durch den Auftraggeber). | 3 Jahre | – |
| 4 | Los 4: Sperrmüllsammlung im Gebietslos „Süd/West“ (inkl. Verwertung von Metallschrott). '- Bei der Sperrmüllsammlung werden die Fraktionen Sperrmüll (inkl. Altholz) sowie Metallschrott und Elektroaltgeräte getrennt erfasst. - Die Sammlung erfolgt auf Abruf innerhalb von maximal vier Wochen - Sperrmüll (inkl. Altholz) ist vom Auftragnehmer zu einer von ihm zu stellenden Anlieferstelle/Umschlagstelle zu transportieren und dort (zur nachfolgenden Entsorgung/Verwertung durch einen Dritten) umzuschlagen. - Der Metallschrott ist vom Auftragnehmer an eine von ihm zu stellende Anlieferstelle zu transportieren und nachfolgend zu verwerten. - Die Elektroaltgeräte (insb. SG 1, 2 und 4) sind vom Auftragnehmer entsprechend den Vorgaben des aktuell gültigen Elektrogesetzes zu sortieren und dem von den Geräteherstellern einzurichtenden Rücknahmesystem zur Abholung an einer Übergabestelle gemäß ElektroG bereitzustellen und zu übergeben (ggf. erfolgt während der Vertragslaufzeit eine Eigenvermarktung bestimmter Gerätegruppen durch den Auftraggeber). | 3 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Herstellung oder Lieferung von insgesamt mindestens 30.000 Abfallbehältern (60 l – 1.100 l) pro Jahr. Die Referenz ist für die Jahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Liefermengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Kriterium
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.02.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand … ganz lesenkürzer
- Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber un … ganz lesenkürzer
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder PPK in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 24 Monate in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen hinsichtlich des Zeitraums und der Einwohnerzahl). - In mindestens einem der als Referenz angegebenen Abfuhrgebiete muss ein elektronisches Identsystem zum Einsatz gekommen sein (unabhängig von der Einwohnerzahl, Einsatzdauer mind. zwölf Monate).- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Kriterium
- Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2034), wenn er von einem der beiden Vertragspartner nicht spätestens bis zum 31.01.2032 schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
- Optionen
- Die Sammelleistungen in Los 2 werden für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2032 (sieben Jahre) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis 31.12.2033), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.02.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand … ganz lesenkürzer
- Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrmüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträum … ganz lesenkürzer
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Sammlung von Sperrmüll in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 50.000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen. Alternativ: Referenzen gemäß Los 2. - Nutzungsnachweis/-e für den jeweils vorgesehenen Standort der Anlieferstelle/Umschlagstelle für Sperrmüll (inkl. Altholz). Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlieferstelle/Umschlagstelle ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Soweit die Anlage an den/dem vorgesehenen Standort/-en zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht betriebsbereit ist, ist vom Bieter die Sicherstellung der Nutzungsfähigkeit zum Leistungsbeginn darzulegen. Die Standortanforderungen der Vergabeunterlagen sind einzuhalten.- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Kriterium
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2029), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.02.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand … ganz lesenkürzer
- Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Heilbronn
- Anschrift
- Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
- Website
- landkreis-heilbronn.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- Sicherheitsdienstleistungen für Geflüchtetenunterkünfte des Landkreises Heilbronn29.10.2024 · 16 Angebote
- Verkehrsleistungen im Linienbündel 5 "Schozach-Bottwartal" des Landkreises Heilbronn28.08.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf8f5746-5d8a-4a95-a12f-094922b83276.