EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Lahn-Kreis
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Bad Ems, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen E71536313veröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- KampfmitteluntersuchungenVerbandsgemeindeverwaltung · 66892 Ortsteil BruchmühlbachFrist 03.12.2026
- 1H0014, Grundschule Bad Neuenahr, Los VH27 - Asbesthaltiger Bauschutt und Wiederverfüllen BaugrubeAufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler mbH · Bad Neuenahr-AhrweilerFrist 07.12.2026
- Übernahme und Verwertung von AltholzStadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) · 67227 Frankenthal (Pfalz)Frist 18.11.2026
- Lieferung und Austausch von Biofiltern im Landkreis Cochem-ZellAbfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel · OchtendungFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Ems56130, Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 31 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 31 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in vier Losen ausgeschrieben (wobei Los 1 in zwei Mengenlose unterteilt ist). - Los 1a: Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen; - Los 1b: Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen; - Los 2: Verwertung von Sperrmüll (Straßensammlung und Kleinanlieferbereich der MBA Singhofen); - Los 3: Verwertung von Baustellenmischabfall, inkl. Anteilen von Gewerbeabfall.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1a: Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen (ca. 6.800 – 8.200 Mg heizwertreiche Fraktion pro Jahr (AVV 19 12 12)). Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn (MBA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage; - Nutzung von Walking-Floor-Fahrzeugen (Schubbodenfahrzeuge) zur Übernahme und zum Transport der Abfälle; - Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 1b: Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen (ca. 6.800 – 8.200 Mg heizwertreiche Fraktion pro Jahr (AVV 19 12 12)). Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn (MBA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage; - Nutzung von Walking-Floor-Fahrzeugen (Schubbodenfahrzeuge) zur Übernahme und zum Transport der Abfälle; - Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle. | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 2: Verwertung von Sperrmüll (Straßensammlung und Kleinanlieferbereich der MBA Singhofen) Verwertung von Sperrmüll (Straßensammlung und Kleinanlieferbereich der MBA Singhofen) (ca. 3.200 – 4.000 Mg Sperrmüll mit Altholz pro Jahr (AVV 20 03 07), ca. 3.700 – 4.500 Mg Sperrmüll ohne Altholz pro Jahr (AVV 20 03 07)). Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn (MBA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage; - Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Abfälle benötigten Behälter/Container (gedeckelt oder abplanbar); - Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle. | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 3: Verwertung von Baustellenmischabfall, inkl. Anteilen von Gewerbeabfall Verwertung von Baustellenmischabfall, inkl. Anteilen von Gewerbeabfall (ca. 1.900 – 2.500 Mg Baustellenmischabfall (AVV 17 09 04)). Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: - Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn (MBA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage; - Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Abfälle benötigten Behälter/Container (gedeckelt oder abplanbar); - Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtentgelt
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 4.000 Mg Abfall (AVV 19 12 12 oder AVV 20 03 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen un … ganz lesenkürzer
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 4.000 Mg Abfall (AVV 19 12 12 oder AVV 20 03 01) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu beiden Losen 1a und 1b ist die Referenz nur einmal vorzulegen.- Kriterium
- Nutzungsnachweis für die vorgesehene Verwertungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Kriterium
Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschrift … ganz lesenkürzer
Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (ggf. Schätzwert für 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Kriterium
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023.
- Kriterium
Verpflichtungserklärung/-en für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentg … ganz lesenkürzer
Verpflichtungserklärung/-en für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 16.04.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in dieser Bekanntmachung benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zu … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in dieser Bekanntmachung benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gesamtentgelt
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 3.000 Mg Sperrmüll (AVV 20 03 07) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Kriterium
- Für die Fraktion „Sperrmüll mit Altholz“: Nutzungsnachweis für die vorgesehene (Vor-)Behandlungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Kriterium
- Für die Fraktion „Sperrmüll ohne Altholz“: Nutzungsnachweis für die vorgesehene (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Kriterium
Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschrift … ganz lesenkürzer
Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.- Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 (ggf. Schätzwert für 2023) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Kriterium
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023.
- Kriterium
Verpflichtungserklärung/-en für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentg … ganz lesenkürzer
Verpflichtungserklärung/-en für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2027), sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsablauf vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 16.04.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in dieser Bekanntmachung benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zu … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in dieser Bekanntmachung benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
- Anschrift
- Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Umschlagbaggers für den Rhein-Lahn-Kreis.22.01.2025
- EU-weite Ausschreibung der Gestellung und Abfuhr von Großcontainern für den Rhein-Lahn-Kreis24.07.2024
- EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen für den Rhein-Lahn-Kreis24.07.2024
- EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Radladers für den Rhein-Lahn-Kreis31.05.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS GmbH Region Südwest6 Zuschläge
- Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte u. Sonderabfallbeseitigung6 Zuschläge
- Zeller Recycling GmbH5 Zuschläge
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
- KNETTENBRECH + GURDULIC Recycling GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Sammlung, Beförderung, Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis GermersheimKreisverwaltung GermersheimFrist 23.11.2026
- 26E0361 (LBB NL Trier) Rahmenvertrag im Bereich des LBB Niederlassung Trier, Kampfmittelräumarbeiten DIN 18 323, DIN 18 299LBB Regionale Vergabestelle TrierFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt ZweibrückenUmwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR (UBZ)Frist 24.11.2026
- Übernahme und Verwertung von AltholzZweckverband Abfallwirtschaft Region TrierFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c1747126-2545-4561-8f28-78973720a02f.