EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Göppingen
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen · Göppingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen E61448224veröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am Rhein · Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. · Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Fernwärme Flächenausbau Cluster 1 Heidelberg RohrbachStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 24.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main Tauber · TauberbischofsheimFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 2: Los 2: Sammlung und Transport von Elektrogeräten (SG 1, 2, 4 und 5).bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 1: Los 1: Sammlung und Transport von Sperrmüll und Altholzin 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
- Los 3: Los 3: Sammlung von Grünschnitt.in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göppingen73033, Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den jeweiligen im Punkt 5.1 aufgeführten Einzelleistungen je Los: - Los 1: Sammlung und Transport von Sperrmüll und Altholz. - Los 2: Sammlung und Transport von Elektrogeräten (SG 1, 2, 4 und 5). - Los 3: Sammlung von Grünschnitt.
Gegenstand nach CPV
- 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen AbfällenHauptgegenstand
- 90511100Einsammeln von kommunalem Müll
- 90511200Einsammeln von Hausmüll
- 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
- 90511000Abholung von Siedlungsabfällen
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Sammlung und Transport von Sperrmüll und Altholz '- Die Sammlung von Sperrmüll und Altholz (gesondert) erfolgt auf Abruf im Holsystem und ist kostenlos. Die Abfuhr muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung erfolgt mittels Sperrmüllbestellschein oder elektronisch beim Landkreis. Pro Haushalt ist eine Anmeldung für Sperrmüll und/oder Altholz möglich. Anmeldungen werden elektronisch an den Auftragnehmer weitergeleitet und der Abfuhrtermin wird individuell festgelegt. Die Rückmeldung an die Haushalte und den AWB erfolgt durch den Auftragnehmer innerhalb von einer Woche nach Anmeldung. - Der Sperrmüllbestellschein berechtigt alternativ zur kostenfreien Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffzentren. - Pro Anmeldung ist die Abholung/Anlieferung von ca. 4 m³ Sperrmüll zulässig. - Es wird eine „Expressabfuhr“ ermöglicht (Abholung innerhalb von drei Tagen nach Anmeldung beim Auftragnehmer). Hierfür wird eine Sondergebühr erhoben. - Der gesammelte Sperrmüll ist vom Auftragnehmer direkt zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. - Das gesammelte Altholz ist vom Auftragnehmer zu verwerten. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Sammlung und Transport von Elektrogeräten (SG 1, 2, 4 und 5). '- Die Sammlung von Elektrogeräten (i. d. R. Standgeräte, wobei kleinere Geräte der SG 5 mit mind. 50 cm Kantenlänge beigestellt werden können) erfolgt auf Abruf im Holsystem. Die Abfuhr muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung erfolgen. - Die Anmeldung erfolgt online gegen Gebühr über die Bürgerdienste beim Landkreis. Anmeldungen werden elektronisch an den Auftragnehmer weitergeleitet und der Abfuhrtermin wird individuell festgelegt. Die Rückmeldung an die Haushalte und den AWB erfolgt durch den Auftragnehmer innerhalb von einer Woche nach Anmeldung. - Die gesammelten Elektrogeräte sind vom Auftragnehmer direkt zu einer Übergabestelle des Auftragnehmers gemäß ElektroG zu transportieren. | 1 Jahr | – |
| 3 | Los 3: Sammlung von Grünschnitt. '- Durchführung der Grünschnittsammlung (Straßensammlung mit drei Sammelterminen pro Abfuhrgebiet pro Jahr: Anfang März, Mitte Juli, Mitte Oktober). Die Anlieferung erfolgt an die Grüngutsammelplätze des Landkreises. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Neben dem errechneten Gesamtangebotsentgelt (brutto) (als Zuschlagskriterium 1) wird auch ein ggf. angebotener Einsatz von Sammelfahrzeugen mit einem alternativen Antrieb in Form eines Wertungsbonus bewertet (als Zuschlagskriterium 2). Nähere Informationen siehe Bewerbungs- und Angebotsbedingungen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2027), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Optionen
- Vertragsverlängerungsoption (siehe Punkt 5.1.4).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Im losspezifischen Punkt 6.1.2 (Wert des Ergebnisses) wird auf die Nennung des jeweiligen preislichen Ergebnisses verzichtet. Bei der im Punkt 6.1.4 (Anzahl der eingegangenen Angebote) zum jeweiligen Los gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2026), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Optionen
- Vertragsverlängerungsoption (siehe Punkt 5.1.4).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Im losspezifischen Punkt 6.1.2 (Wert des Ergebnisses) wird auf die Nennung des jeweiligen preislichen Ergebnisses verzichtet. Bei der im Punkt 6.1.4 (Anzahl der eingegangenen Angebote) zum jeweiligen Los gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ETG Entsorgung - Transport GmbH, Göppingen | – |
| 2 | Heilemann GmbH, Wendlingen am Neckar | – |
| 3 | Heilemann GmbH, Wendlingen am Neckar | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Hermann-Gaiser-Straße 41, 73033 Göppingen
- Website
- awb-gp.de
- Kontakt
- info@
awb-gp.de
Bei uns erfasst
- EU-weite Ausschreibung der Grüngutverwertung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen29.05.2026
- EU-weite Ausschreibung von Liefer- und Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Göppingen03.04.2026
- EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Elektroaltgeräten (SG 5) für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen21.11.2025
- EU-weite Ausschreibung Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall des Landkreises Göppingen21.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- REMONDIS Süd GmbH9 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG Region Süd6 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Süd6 Zuschläge
- AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- ALBA Neckar-Alb GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Abfallentsorgung (Straßenkehricht & Papierkorbmüll) für 2027/2028Stadtverwaltung Weil am RheinFrist 09.12.2026
- Entsorgung von Rest- und Sondermüll im Zuständigkeitsbereich BwDLZ Stetten a.k.M.Bundeswehr Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M.Frist 30.11.2026
- Vergabe Einsammlung SperrmüllAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- Vergabe Einsammlung RA BA PPKAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- Vergabe TransporteAbfallwirtschaftsbetrieb Main TauberFrist 27.11.2026
- EntsorgungsdienstleistungenUniversitätsklinikum FreiburgFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41a93ec4-995d-4360-ae21-43da22d40b82.