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EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Göppingen

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen · Göppingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E61448224veröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 806 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: Los 2: Sammlung und Transport von Elektrogeräten (SG 1, 2, 4 und 5).bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: Los 1: Sammlung und Transport von Sperrmüll und Altholzin 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 3: Los 3: Sammlung von Grünschnitt.in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den jeweiligen im Punkt 5.1 aufgeführten Einzelleistungen je Los: - Los 1: Sammlung und Transport von Sperrmüll und Altholz. - Los 2: Sammlung und Transport von Elektrogeräten (SG 1, 2, 4 und 5). - Los 3: Sammlung von Grünschnitt.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Sammlung und Transport von Sperrmüll und Altholz

'- Die Sammlung von Sperrmüll und Altholz (gesondert) erfolgt auf Abruf im Holsystem und ist kostenlos. Die Abfuhr muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung erfolgt mittels Sperrmüllbestellschein oder elektronisch beim Landkreis. Pro Haushalt ist eine Anmeldung für Sperrmüll und/oder Altholz möglich. Anmeldungen werden elektronisch an den Auftragnehmer weitergeleitet und der Abfuhrtermin wird individuell festgelegt. Die Rückmeldung an die Haushalte und den AWB erfolgt durch den Auftragnehmer innerhalb von einer Woche nach Anmeldung. - Der Sperrmüllbestellschein berechtigt alternativ zur kostenfreien Anlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffzentren. - Pro Anmeldung ist die Abholung/Anlieferung von ca. 4 m³ Sperrmüll zulässig. - Es wird eine „Expressabfuhr“ ermöglicht (Abholung innerhalb von drei Tagen nach Anmeldung beim Auftragnehmer). Hierfür wird eine Sondergebühr erhoben. - Der gesammelte Sperrmüll ist vom Auftragnehmer direkt zur vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle zu transportieren. - Das gesammelte Altholz ist vom Auftragnehmer zu verwerten.

2 Jahre–
2
Los 2: Sammlung und Transport von Elektrogeräten (SG 1, 2, 4 und 5).

'- Die Sammlung von Elektrogeräten (i. d. R. Standgeräte, wobei kleinere Geräte der SG 5 mit mind. 50 cm Kantenlänge beigestellt werden können) erfolgt auf Abruf im Holsystem. Die Abfuhr muss spätestens innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung erfolgen. - Die Anmeldung erfolgt online gegen Gebühr über die Bürgerdienste beim Landkreis. Anmeldungen werden elektronisch an den Auftragnehmer weitergeleitet und der Abfuhrtermin wird individuell festgelegt. Die Rückmeldung an die Haushalte und den AWB erfolgt durch den Auftragnehmer innerhalb von einer Woche nach Anmeldung. - Die gesammelten Elektrogeräte sind vom Auftragnehmer direkt zu einer Übergabestelle des Auftragnehmers gemäß ElektroG zu transportieren.

1 Jahr–
3
Los 3: Sammlung von Grünschnitt.

'- Durchführung der Grünschnittsammlung (Straßensammlung mit drei Sammelterminen pro Abfuhrgebiet pro Jahr: Anfang März, Mitte Juli, Mitte Oktober). Die Anlieferung erfolgt an die Grüngutsammelplätze des Landkreises.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Neben dem errechneten Gesamtangebotsentgelt (brutto) (als Zuschlagskriterium 1) wird auch ein ggf. angebotener Einsatz von Sammelfahrzeugen mit einem alternativen Antrieb in Form eines Wertungsbonus bewertet (als Zuschlagskriterium 2). Nähere Informationen siehe Bewerbungs- und Angebotsbedingungen. Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2027), wenn er nicht spätestens ein Jahr vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Optionen
Vertragsverlängerungsoption (siehe Punkt 5.1.4).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im losspezifischen Punkt 6.1.2 (Wert des Ergebnisses) wird auf die Nennung des jeweiligen preislichen Ergebnisses verzichtet. Bei der im Punkt 6.1.4 (Anzahl der eingegangenen Angebote) zum jeweiligen Los gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2026), wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Optionen
Vertragsverlängerungsoption (siehe Punkt 5.1.4).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im losspezifischen Punkt 6.1.2 (Wert des Ergebnisses) wird auf die Nennung des jeweiligen preislichen Ergebnisses verzichtet. Bei der im Punkt 6.1.4 (Anzahl der eingegangenen Angebote) zum jeweiligen Los gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ETG Entsorgung - Transport GmbH, Göppingen–
2Heilemann GmbH, Wendlingen am Neckar–
3Heilemann GmbH, Wendlingen am Neckar–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41a93ec4-995d-4360-ae21-43da22d40b82.