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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

EU-weite Ausschreibung der PPK-Verwertung für den Landkreis Tübingen

Landratsamt Tübingen Abfallwirtschaftsbetrieb · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/46.01veröffentlicht 28.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 942 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate01.01.2025 – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 31 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Tübingen hat zum 01.01.2025 die Übernahme und Verwertung von PPK neu zu vergeben. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.

Beschreibung des Loses

'- Übernahme von PPK-Mengen aus der behältergestützten Sammlung und vom Containerstandort an der Umschlagstelle Dußlingen. - Übernahme von Altpapiermengen aus Vereinssammlungen an der Umschlagstelle Dußlingen. - Verwertung des an der Umschlagstelle Dußlingen übergebenen PPK/Altpapier (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste und Störstoffe).

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Bezeichnung: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. - Ggf. Forderung einer Bankerklärung, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Au … ganz lesenBezeichnung: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. - Ggf. Forderung einer Bankerklärung, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird. Beschreibung: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung, Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) anzufordern, welche die Solvenz des Bieters nachweisen. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern. - Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftragsfall bestätigt wird. Kriterium: Art: Sonstiges Bezeichnung: - Inklusive Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Beschreibung: - Inklusive Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Kriterium
Bezeichnung: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von Altpapier/PPK. Beschreibung: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mind. 5.000 Mg pro Jahr Altpapier/PPK. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in … ganz lesenBezeichnung: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von Altpapier/PPK. Beschreibung: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von insgesamt mind. 5.000 Mg pro Jahr Altpapier/PPK. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Leistung, der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 30.06.2028), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
09.04.2024, 10:00 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wir … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabe24". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. … ganz lesenDie Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabe24". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.vergabe24.de abrufbar. - Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform "Vergabe24" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform "Vergabe24" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. - Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landratsamt Tübingen Abfallwirtschaftsbetrieb
Anschrift
Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbd407ff-e93f-4b83-aef0-9884b91781cd.