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EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Landkreis Heilbronn

Landkreis Heilbronn · Heilbronn, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E62761883veröffentlicht 10.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 996 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.01.2026 – 31.12.2033, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heilbronn74072, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 33 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 33 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Es wird die Übernahme, der Transport und die Verwertung/Entsorgung einer Gesamtmenge von jährlich ca. 35.000 – 47.000 Mg/a Restabfall (ASN 20 03 01) sowie einer Jahresmenge von ca. 6.700 – 9.400 Mg/a Sperrmüll (ASN 20 03 07) ausgeschrieben.

Die im vorliegenden Vergabeverfahren ausgeschriebene Restabfallmenge wird in zwei (Mengen-)Lose und ein weiteres Los aufgeteilt. Ergänzend werden zwei Fachlose für die Sperrmüllentsorgung ausgeschrieben.

Mengenlos 1: Entsorgung von Restabfall Mengenspannbreite: 13.700 – 18.300 Mg/a (Auswertungsmenge: 16.000 Mg/a)

Mengenlos 2: Entsorgung von Restabfall Mengenspannbreite: 13.700 – 18.300 Mg/a (Auswertungsmenge: 16.000 Mg/a)

Los 3: Entsorgung von Restabfall Mengenspannbreite: 7.600 – 10.400 Mg/a (Auswertungsmenge: 9.000 Mg/a)

Los 4: Verwertung von Sperrmüll Mengenspannbreite: 1.400 – 2.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 1.700 Mg/a)

Los 5: Verwertung von Sperrmüll Mengenspannbreite: 5.300 – 7.400 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.300 Mg/a)

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Mengenlos 1: Entsorgung von Restabfall

'- Mengenspannbreite: 13.700 – 18.300 Mg/a (Auswertungsmenge: 16.000 Mg/a). - Übernahme der Restabfälle an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlage und Transport zur genutzten (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage. - (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder direkte Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit nach der Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle rechtlich zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe erfolgen.

8 Jahre–
2
Mengenlos 2: Entsorgung von Restabfall

'- Mengenspannbreite: 13.700 – 18.300 Mg/a (Auswertungsmenge: 16.000 Mg/a). - Übernahme der Restabfälle an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlage und Transport zur genutzten (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage. - (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder direkte Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit nach der Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle rechtlich zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe erfolgen.

8 Jahre–
3
Los 3: Entsorgung von Restabfall

Mengenspannbreite: 7.600 – 10.400 Mg/a (Auswertungsmenge: 9.000 Mg/a). - Übernahme der Restabfälle an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlaganlage und Transport zur genutzten (Vor-)Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage. - (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder direkte Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit nach der Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle rechtlich zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe erfolgen.

4 Jahre–
4
Los 4: Verwertung von Sperrmüll

'- Mengenspannbreite: 1.400 – 2.000 Mg/a (Auswertungsmenge: 1.700 Mg/a). - Übernahme des Sperrmülls am Standort der vom Sammelunternehmen angebotenen Umschlagstelle im Landkreis Heilbronn. - Transport des Sperrmülls zu einer Behandlungsanlage. - Aufbereitung des Sperrmülls in einer mechanischen Behandlungsanlage und Verwertung der anfallenden Stoffströme (inkl. Entsorgung der nicht verwertbaren Stoffe).

3 Jahre–
5
Los 5: Verwertung von Sperrmüll

'- Mengenspannbreite: 5.300 – 7.400 Mg/a (Auswertungsmenge: 6.300 Mg/a). - Übernahme des Sperrmülls am Standort der vom Sammelunternehmen angebotenen Umschlagstelle im Landkreis Heilbronn. - Transport des Sperrmülls zu einer Behandlungsanlage. - Aufbereitung des Sperrmülls in einer mechanischen Behandlungsanlage und Verwertung der anfallenden Stoffströme (inkl. Entsorgung der nicht verwertbaren Stoffe).

3 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium 1: Gesamtangebotsentgelt (brutto) für die Vertragslaufzeit, ohne Verlängerungsoption.
Kosten
Zuschlagskriterium 2: Wertungszuschlag für die Transportentfernung (Näheprinzip, als ökologisches Kriterium).

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 15.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01) in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung, M … ganz lesen- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 15.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01) in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung, Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot zu mehreren Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen. - Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der Behandlungsanlage und der ggf. genutzten nachfolgenden Entsorgungsanlage/-n (MVA). Die Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) oder die Entsorgungsanlage muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Entsorgung/Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein und sich im Regelbetrieb befinden. - Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage außerhalb von Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung gem. „Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle vom 22.08.2015“ durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland in geeigneter Form nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung die Vorlage des Versicherungsscheins vom Bieter ergänzend zu fordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Jahr (bis max. zum 31.12.2035), sofern der Vertrag nicht zwölf Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
14.02.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Lose 4, 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium 1: Gesamtangebotsentgelt (brutto) für die Vertragslaufzeit, ohne Verlängerungsoption.
Kosten
Zuschlagskriterium 2: Wertungszuschlag für die Transportentfernung (Näheprinzip, als ökologisches Kriterium).

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 5.000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07) in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Be … ganz lesen- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 5.000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07) in den Jahren 2020, 2021 und 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). - Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungsanlage. Die Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein und sich im Regelbetrieb befinden. Die Verwertung des Sperrmülls ist zwingend vorgegeben. Deshalb bestehen keine Benutzungspflichten nach § 1 der Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle in Verbindung mit Nummer 2.3.4.3 des Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle. - Bei der Nutzung einer Behandlungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Kriterium
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung die Vorlage des Versicherungsscheins vom Bieter ergänzend zu fordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), sofern der Vertrag nicht zwölf Monate vor dem Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
14.02.2024, 23:59 Uhr. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, s … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28eac84b-a2ac-4cb0-b567-e4e7f6941abb.