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EU-Vergabe "OT-Fernzugriff"

DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEA74858veröffentlicht 03.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 824 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60329, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 162 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44)
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die DB AG plant die Beschaffung und den Einsatz einer Lösung für den sicheren Fernzugriff, um künftige Fernzugriffe auf Fernwartungsobjekte durchzuführen. Die anzubindenden Fernwartungsobjekte befinden sich dabei überwiegend im DB-WAN, können aber auch in Inselsystemen auftreten. Die Hauptanwendungsfälle sind die Durchführung von Fernwartung durch beauftrage Dritte (bspw. der Hersteller des Geräts) oder interne Mitarbeitende. Die Verbindungen zu den Fernwartungsobjekten müssen zum einen von den Anlagenverantwortlichen freigegeben und zum anderen überwacht bzw. aufgezeichnet werden. Bei der Aufzeichnung müssen allerdings, auf Grund von rechtlichen Themen, verschiedene Gruppen (wie interne und externe Mitarbeitende – aber auch verschiedene OT-Anlagentypen) unterschieden werden. Diese Maßnahmen dienen der Nachvollziehbarkeit der Wartungsmaßnahmen, die auf den OT-Systemen der DB durchgeführt werden.

Ziel der DB AG ist es, eine standardisierte, zeitgemäße und zukunftsfähige Softwarelösung für den sicheren Fernzugriff einzuführen und für eine länder- und geschäftsfeldüber-greifende Nutzung in unterschiedlichen Organisationen zu implementieren. Ziel ist es, alle Fernzugriffe auf OT und OT nahe IT über eine einheitliche, konzernweite Lösung abzubil-den und zu verwalten.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalogsiehe beigefügte Vergabeunterlagen

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlag … ganz lesenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen. Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-18 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (KO-Kriterien): Erklärungen 1) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. 2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 3) Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann. 4) Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. 5) Erklärung zur Sanktionsliste, Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften und EU-Blocking Verordnung. 6) Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat 7) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat. 8) Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention 9) Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde. 10) Erklärung zu §§122-124 GWB 11) Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens 12) Erklärung zu schweren Verfehlungen 13) Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen 14) Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner 15) Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn 16) Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1-16 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt. 17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate (KO-Kriterium - EK_17 gemäß Eignungsmatrix) 18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages (KO-Kriterium - EK_18 gemäß Eignungsmatrix) 19. Bietereigenerklärung zum Datenschutz: Bitte stellen Sie die aufgeführten Bestätigungen unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beiliegenden und referenzierten Antwortvorlagen sowie die erforderlichen Nachweise zur Verfügung .
Kriterium
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 19 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. 20. Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments "Lieferantenselbstauskunft“ - KO-Kriterium - EK_19 gemäß Eignungsmatrix
Kriterium
Aufgrund einer Zeichenbeschränkung ist die vollständige Darlegung der Eignungskriterien durch den Auftraggeber nicht möglich. Genaue Details zu den Eignungskriterien, deren Bewertung und die zu verwendenden Antwortformate finden Sie in den Vergabeunterlagen – insbesondere in Anhang B1 Eignungsmatrix … ganz lesenAufgrund einer Zeichenbeschränkung ist die vollständige Darlegung der Eignungskriterien durch den Auftraggeber nicht möglich. Genaue Details zu den Eignungskriterien, deren Bewertung und die zu verwendenden Antwortformate finden Sie in den Vergabeunterlagen – insbesondere in Anhang B1 Eignungsmatrix und Anhang A Bewerbungsbedingungen. Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 20-22 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. 21. Der Bewerber verfügt über ein Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001:2013 oder neuer. Entsprechende Prozesse und Standards sind vorhanden, dokumentiert und implementiert. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) gemäß ISO 27001:2013 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats nach. Das Zertifikat ist auf den Bewerber ausgestellt und gilt min. für die, für den Ausschreibungsgegenstand (inkl. Entwicklung, Betrieb, Support) relevanten Teile des Unternehmens. Eine Ausnahme bildet die Eignungsleihe. 22. Der Bewerber verfügt über ein Qualitäts-Managementsystems (QMS) gemäß ISO 9001. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines durch Dritte (bspw. Zertifizierungsstelle) zertifizierten Qualitäts-Managementsystems (QMS) gemäß ISO 9001 oder neuer durch Vorlage des Zertifikats nach. BEWERTUNGSKRITERIEN MIT MINDESTANFORDERUNG Bei dem nachfolgenden Eignungskriterium (Nr. 23 handelt es sich um ein Bewertungskriterium mit Mindestanforderung. Wenn die Mindestanforderung von einem Bieter nicht erfüllt wird, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Sofern mehr als 5 Teilnehmer die voranstehenden Ausschlusskriterien (Nr. 1-22) sowie die Mindestanforderungen in des Eignungskriteriums (Nr. 23) erfüllen, erfolgt die Auswahl der für die Angebotsphase zugelassenen Anbieter auf Grundlage der Bewertungskriterien Nr. 23 --27. Nachstehend werden ausschließlich die Mindestanforderungen genannt. Die genaue Bewertung ist abhängig vom Zielerreichungsgrad auf Basis des Bewertungsschemas, das der Anlage „Eignungsmatrix“ entnommen werden kann. Gibt der Bieter die geforderten Angaben, Dokumente und Erklärungen unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies unter Umständen zur Herabsetzung der Bewertung bzw. zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 23. Referenzen für Fernzugriffslösung für maschinentechnische Anlagen (OT) – Allgemein Mindestanforderung: Bitte stellen Sie mindestens eine Ihrer Top-Referenzen der vergangenen 4 Jahre (=Leistung muss zwischen 01.06.2020 und aktuellem Datum erbracht worden sein) zu folgendem Thema zur Verfügung: Bereitstellung einer Fernzugriffslösung für einen Kunden in einem mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungsinhalt bzw. Leistungsumfang (vgl. Abschnitt 2.1 der Bekanntmachung) Grundanforderung an jede einzelne Referenz: - Leistungszeitraum beträgt mindestens 12 Monate innerhalb der vergangenen 4 Jahre (=Leistung muss zwischen 01.10.2019 und aktuellem Datum erbracht worden sein). Die Leistungserbringung der Referenz kann vorher begonnen haben und auch noch laufen. - Alle Referenzen setzen Funktionalitäten aus dem Bereich Fernwartung (Patchen von Fernwartungsobjekten über das Internet) ein. - In der Referenz werden gleichzeitig mindestens 1000 Fernwartungsobjekte in der Fernzugriffslösung verwaltet - In der Referenz erfolgen durchschnittlich mindestens 25 gleichzeitige Sitzungen / Concurrent Sessions in der Fernwartungslösung innerhalb eines Tages. - Der jeweilige Referenz-Kunde des Bewerbers hat seinen Unternehmenssitz innerhalb der EU, EWR oder Schweiz. Der Auftraggeber selbst darf als Referenz-Kunde angefügt werden. - Die Umsetzung der Projekte ist innerhalb der EU, EWR oder Schweiz erfolgt BEWERTUNGSKRITERIEN OHNE MINDESTANFORDERUNG Fernzugriffs …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
0 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: 2-malige Verlängerungsoption um jeweils 24 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: x
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung derBekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind– bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n)Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabe … ganz lesen1) Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n)Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technische oder methodische Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+498002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftragserforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagenverpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 4) Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO(EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 5) Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Angebotsverhandlungen (virtuelle Verhandlungsverfahren) durchzuführen. Die Vergabestelle wird dem Bieterkreis hierzu rechtzeitig nähere Informationen zur Verfügung stellen. 6) Angaben zu Schätz- und Höchstmengen: Die Angabe der Schätz- und Höchstmengen für diesen Auftrag können der Ziffer 1.3 der Bewerbungsbedingungen (Teil der Vergabeunterlagen) entnommen werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Jürgen-Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main
Kontakt
evergabe@deutschebahn.com

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
408.550 €Zuschlagswert im Median
232.996 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (24 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.08.2024
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 282de522-debd-481c-a00b-18efb549a0cf.