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ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3

Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25FEI79948veröffentlicht 11.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 563 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 9-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate09.07.2025 – 31.12.2026, bis zu 9 Verlängerungen
Lose
3
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3

ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3 (Los 1: Oberbau und Konstruktiver Ingenieurbau)

18 Monate–
2
ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3

ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3 (Los 2: Oberleitungsanlagen)

18 Monate–
3
ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3

ESTW/ETCS Bonn Hbf/GSH Hürth/Kalscheuren–Remagen Planung Lph 1-3+Opt. 4-7 u. 9, Lose 1-3 (Los 3 - Weichenheizungsanlagen)

18 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 9-mal
Optionen
OP VA Oberbau Weichen V-Erh. ESTW, optional Lph 4-7, 9 OP VA Oberbau W 1:1 BÜ, Gleise GSH, optional Lph 1-7, 9 OP VA Oberbau Weichen Neubauten Layout GSH, optional Lph 1-7, 9 OP VA Oberbau Weichen Neubauten TRILA, optional Lph 1-7, 9 OP VA Oberbau Weichen V-Erh. KM, optional Lph 1-7, 9 OP KIB EÜ Bür … ganz lesenOP VA Oberbau Weichen V-Erh. ESTW, optional Lph 4-7, 9 OP VA Oberbau W 1:1 BÜ, Gleise GSH, optional Lph 1-7, 9 OP VA Oberbau Weichen Neubauten Layout GSH, optional Lph 1-7, 9 OP VA Oberbau Weichen Neubauten TRILA, optional Lph 1-7, 9 OP VA Oberbau Weichen V-Erh. KM, optional Lph 1-7, 9 OP KIB EÜ Bürgerstraße, optional Lph 1-7, 9 TWP KIB EÜ Bürgerstraße, optional Lph 2-6 OP KIB Stützwand, optional Lph 1-7, 9 TWP KIB Stützwand, optional Lph 2-6 OP KIB Verfüllung Luftschutzräume, optional Lph 1-7, 9 TWP KIB Verfüllung Luftschutzräume, Lph 2-6
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bindefrist des Angebots: 08.07.2025

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 9-mal
Optionen
FP OLA Äquivalenter Teil V-Erh. ESTW, optional Lph 4-7, 9 FP OLA Äquivalenter Teil Weichen 1:1 GSH, optional Lph 1-7, 9 FP OLA Äquivalenter Teil Weichen Neubau Layout GSH, optional Lph 1-7, 9 FP OLA Äquivalenter Teil Weichen Neubau TRILA, optional Lph 1-7, 9 FP OLA Äquivalenter Teil V-Erh. KM, optional Lph 1-7, 9
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.07.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 9-mal
Optionen
FP WHZA Äquivalenter Teil V-Erh. ESTW, optional Lph 4-7, 9 FP Weichenheizungsanlagen 8 Stk. GSH, optional Lph 1-7, 9 FP WHZA Äquivalenter Teil Weichenneubau Layout GSH, optional Lph 1-7, 9 FP WHZA Äquivalenter Teil Weichenneubau TRILA, optional Lph 1-7, 9 FP WHZA Äquivalenter Teil V-Erh. KM, optional Lph 1-7, 9
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben0
2kein Zuschlag angegeben1
3kein Zuschlag angegeben1

Auftraggeber

Name
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c04e5ab9-87f2-45d3-9ccb-bb0998ab5a09.