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Essenversorgung Schulmittagessen und eine Kita

Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf · Fredersdorf-Vogelsdorf, Brandenburg

Aktenzeichen V/001/01/2024veröffentlicht 11.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 940 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Brandenburg (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf
    vor 31 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Fredersdorf-Vogelsdorf
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Lieferung und Zubereitung von Essen an Schulen, Horten und einer Kita in der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Lieferung und Zubereitung von (Mittag-)Essen an zwei Schulen und einen Hort

Das Los 1 umfasst die Versorgung der Oberschule Fredersdorf und der Grundschule Vier-Jahreszeiten mit Mittagessen und des Hortes Vier-Jahreszeiten mit Vesper.

––
3
Lieferung und Zubereitung von (Mittag-)Essen an jeweils eine Schule, Hort und Kita Sonnenschein

Das Los 2 umfasst die Versorgung der Fred Vogel Grundschule und der Kita Sonnenschein mit Mittagessen und des Horten IKB mit Vesper.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Bonitätserklärung einer Bank (nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsfrist). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finan … ganz lesena) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Bonitätserklärung einer Bank (nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsfrist). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, ist die Bonitätserklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das oder die eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen a) Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsfrist). b) Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsfrist), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von … ganz lesenFolgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen a) Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsfrist). b) Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Angebotsfrist), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abga-ben ordnungsgemäß erfüllt sind und Erklärung des Be-werbers, dass diese Aussage auch noch zur Zeit des Angebotes gilt. c) Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehr-zahl der Beschäftigten (nicht älter als zwölf Monate, ge-rechnet ab dem Tag der Angebotsfrist), dass die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bewerbers, dass diese Aussage nach wie vor zutrifft. d) Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. e) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklä-rung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben. f) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht. g) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet. Die Eigenerklärungen a) bis d) sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen.
Kriterium
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu … ganz lesena) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte. Geforderte Mindeststandards: a) Die Vergabestelle fordert für die personelle Ausstattung als Mindeststandard (Mindestbedingung) mindestens 2 Mitarbeiter*innen, die über eine Ausbildung als Koch / Köchin oder für die Durchführung des Auftrages vergleichbare Ausbildung verfügen. Mindestens eine/r dieser Miterabei-ter*innen muss Erfahrungen von mindestens drei Jahren bei der Zusammenstellung und Zubereitung von abwechslungsreichen Mahlzeiten für Schulen, Horte und / oder Kitas nach DGE-Standards glaubhaft nachweisen können. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis der folgenden vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen mit folgenden Eigenschaften; bei Bewerbergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachauftragnehmern (Eignungsleihe) können die Mindeststandards durch Addition erfüllt werden: Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens 2 Referenzprojekte, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme hinsichtlich der Mittagsverpflegung vergleichbar sind mit einem Volumen von jeweils mindestens 350 versorgten Kindern. Jede Referenz muss jeweils über einen Zeitraum von wenigstens einem Jahr in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein.
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre. Die Gemeinde hat das Recht, den Vertrag durch einseitigen Abruf um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Optionen
Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre. Die Gemeinde hat das Recht, den Vertrag durch einseitigen Abruf um zwei weitere Jahre zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
11.04.2024, 13:00 Uhr. Fredersdorf-Vogelsdorf
Sicherheiten
verlangt: Mietkaution

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den weiteren Vergabeunterlagen Teile A bis E samt Anlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach Auffassung der Vergabestelle handelt es sich um eine Ausschreibung einer Konzession im Unterschwellenbereich. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Konzession im Unterschwellenbereich und außerhalb der KonzVgV) für zuständig erklären wird, kann d … ganz lesenNach Auffassung der Vergabestelle handelt es sich um eine Ausschreibung einer Konzession im Unterschwellenbereich. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Konzession im Unterschwellenbereich und außerhalb der KonzVgV) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Die Gemeinde als Vergabestelle steht auf dem Standpunkt, dass der relevante Schwellenwert gemäß Konzessionsvergabeverordnung von aktuell 5.538.000 EUR nicht erreicht ist, so dass die Vergabekammer unzuständig ist. Rechtsschutz gemäß §§ 155 ff. GWB ist daher nicht einschlägig. Die Vergabestelle führt daher ein Ausschreibungsverfahren lediglich in Anlehnung an die Konzessionsvergabeverordnung und die VgV durch. Die Entscheidung obliegt jedoch ausschließlich der Vergabekammer, weshalb die Vergabestelle die Anschrift benennt. Für einen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer sind folgende Rechtsmittelfristen zu beachten: Der Nachprüfungsantrag ist gemmäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Es steht den Bietern frei, Angebote für ein oder für zwei Lose abzugeben. Das Angebot ist elektronisch in Textform ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergab … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Es steht den Bietern frei, Angebote für ein oder für zwei Lose abzugeben. Das Angebot ist elektronisch in Textform ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Die Bieter reichen innerhalb der Angebotsfrist die für den Nachweis der Eignung und das Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen ein. Die Vergabestelle überprüft die eingegangenen Unterlagen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Die Vergabestelle prüft, ob die Bieter die für den Nachweis der Eignung geforderten Mindest-standards einhalten und wertet die Angebote anhand der Zu-schlagsmatrix. Bieter, die die für die Eignung geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Die Ausschreibung erfolgt einstufig in Anlehnung an die Vorgaben der KonzVgV (§§ 12 ff.) und des offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Da es sich bei dem hiesigen Auftrag nach Auffassung der Vergabestelle um eine Konzession handelt, findet die VgV keine direkte Anwendung. Da der Auftrag nach den Berechnungen der Verga-bestelle den Schwellenwert von 5.538.000,00 EUR netto nicht erreicht, findet auch die KonzVgV keine direkte Anwendung. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Insbesondere der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 155 GWB ist demnach nicht eröffnet. Die Teilnehmer an der Ausschreibung haben nach Auffassung der Vergabestelle keine Möglichkeit, ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Konzession im Unterschwellenbereich und außerhalb der KonzVgV) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle aber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Angaben zum Ablauf des Verfahrens, entnehmen Sie bitte auch den Vergabeunterlagen (Teil A - Verfahrensbedingungen, Teil B - Leistungsbeschreibung, Teil C - Vertrag, Teil D - Preisblatt und Teil E - Angebotsvordruck). Vorzulegende Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitglied-staaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfah-rens ausschließlich über die Vergabeplattform. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig. Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUFYYDY1SDFBKLT Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Es steht den Bietern frei, Angebote für ein oder für zwei Lose abzugeben. Das Angebot ist elektronisch in Textform ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der V … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUFYYDY1SDFBKLT Die Konzession wird in zwei Losen vergeben. Es steht den Bietern frei, Angebote für ein oder für zwei Lose abzugeben. Das Angebot ist elektronisch in Textform ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Die Bieter reichen innerhalb der Angebotsfrist die für den Nachweis der Eignung und das Angebot geforderten Nachweise und Erklärungen ein. Die Vergabestelle überprüft die eingegangenen Unterlagen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Die Vergabestelle prüft, ob die Bieter die für den Nachweis der Eignung geforderten Mindest-standards einhalten und wertet die Angebote anhand der Zuschlagsmatrix. Bieter, die die für die Eignung geforderten Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Die Ausschreibung erfolgt einstufig in Anlehnung an die Vorgaben der KonzVgV (§§ 12 ff.) und des offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Da es sich bei dem hiesigen Auftrag nach Auffassung der Vergabestelle um eine Konzession handelt, findet die VgV keine direkte Anwendung. Da der Auftrag nach den Berechnungen der Vergabestelle den Schwellenwert von 5.538.000,00 EUR netto nicht erreicht, findet auch die KonzVgV keine direkte Anwendung. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Insbesondere der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 155 GWB ist demnach nicht eröffnet. Die Teilnehmer an der Ausschreibung haben nach Auffassung der Vergabestelle keine Möglichkeit, ein Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einzuleiten. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Konzession im Unterschwellenbereich und außerhalb der KonzVgV) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle aber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für Dienstleis-tungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV. Angaben zum Ablauf des Verfahrens, entnehmen Sie bitte auch den Vergabeunterlagen (Teil A - Verfahrensbedingungen, Teil B - Leistungsbeschreibung, Teil C - Vertrag, Teil D - Preisblatt und Teil E - Angebotsvordruck). Vorzulegende Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig. Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lindenallee 3, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Kontakt
vergabestelle@fredersdorf-vogelsdorf.de
Auskünfte
Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorfvergabestelle@fredersdorf-vogelsdorf.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
962.185 €Zuschlagswert im Median
608.055 € – 2,14 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57fb3898-79c5-47f0-94a5-14551de2f917.