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Essensversorgung Schloßparkschule

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen ABS 2026.01veröffentlicht 09.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 239 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate01.05.2026 – 31.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (123 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Quailtät30 %
  • Organisations- und Umsetzungskonzept20 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 8 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Pforzheim
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Mittagsverpflegung an der Schlossparkschule ab dem 01.05.2026

Beschreibung des Loses

Mittagsverpflegung an der Schlossparkschule. Die Ausschreibung umfasst als Vertragszeitraum das Schuljahr 2025/2026 ab dem 01.05.2026 sowie das Schuljahr 2026/2027 (01.05.2026 bis 31.07.2027). Der Auftraggeber behält sich eine einmalige Option auf Verlängerung für das Schuljahr 2027/2028 vor.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Quailtät30 %
Organisations- und Umsetzungskonzept20 %
Preis50 %
Qualität
QuailtätWertung des Testessens
Qualität
Organisations- und UmsetzungskonzeptDarstellung des Qualitäts- und Beschwerdemanagements und Nennung fester Ansprechpartner und -zeiten
Preis
Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung

Eignung18 von 18 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Umgestaltungskonzept (räumliche Abänderungen, zu ergänzende Gerätschaften und Zeitplan für Umrüstung) nur im Falle einer gewünschten Umstellung der aktuell für Warmanlieferung geeigneten Küchenausstattung auf ein anderes Verpflegungssystem.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Für die Verpflegungssysteme sind die jeweils aktuell gültigen DIN-Normen einzuhalten. Betriebliches Hygienekonzept (HACCP)
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Für die Leitung der Speisenzubereitung muss mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein. Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in de … ganz lesenFür die Leitung der Speisenzubereitung muss mindestens ein/e MitarbeiterIn mit einschlägiger berufsfachlicher Qualifikation wie beispielsweise Koch/Köchin, KüchenmeisterIn oder vergleichbare Qualifikation zuständig sein. Die Anzahl der dafür zuständigen MitarbeiterInnen nebst Qualifikation ist in der Firmenvorstellung (Anlage 3) aufzuführen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Ausgabepersonal -freundlich ist, kommunikative Fähigkeiten in deutscher Sprache besitzt und sich auf Kinder einstellen kann. -darüber informiert ist und Auskunft geben kann, welche Komponenten bei bestimmten Nahrungsmittelunverträglichkeiten nicht verzehrt werden dürfen. -nach den rechtlichen Vorgaben im Bereich Hygiene geschult ist und nach dem Infektionsschutzgesetz belehrt wurde. -Arbeitsschutzkleidung und Namensschilder trägt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Auftraggeber, Leistungszeitraum und Wert sind hier zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Auftraggeber, Leistungszeitraum und Wert sind hier zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Auftraggeber, Leistungszeitraum und Wert sind hier zu benennen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er ist verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, abzuschließen.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Umsetzungskonzept mit Benennung der festen Ansprechpartner und -zeiten sowie der ausführlichen Darstellung des Qualitäts- und Be-schwerdemanagements.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Versorgungssicherheit
Der Auftragnehmer übernimmt alle Aufgaben mit eigenem Personal und die gesamte Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehören: Einstellung, Einarbeitung, Qualifikationen und Schulung der MitarbeiterInnen. •Bereitstellung von Ersatzkräften bei Personalausfällen. •Wareneinkauf. •Essenszubereitung. •Anlief … ganz lesenDer Auftragnehmer übernimmt alle Aufgaben mit eigenem Personal und die gesamte Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehören: Einstellung, Einarbeitung, Qualifikationen und Schulung der MitarbeiterInnen. •Bereitstellung von Ersatzkräften bei Personalausfällen. •Wareneinkauf. •Essenszubereitung. •Anlieferung. •Zu- und Aufbereitung. •Essensausgabe (die ovo-lacto-vegetabilen Gerichte bzw. sonstige Al-ernativgerichte müssen einzeln ausgegeben werden). •Eindecken für Schicht 1 und 2. •Reinigung/Desinfektion der Tische zwischen den Essensschichten. •Auf- und Abstuhlen. •Spülen des Frühstückgeschirrs des Schulkindergartens (ca. 20 Gede-cke). •Bereitstellung und Reinigung der Thermoporte inkl. GN-Behälter. •Spülen des Mittagessen-Geschirrs. •Reinigung der Arbeitsflächen. •Reinigung der Küchengeräte. •Reinigung der Küchenzone inkl. Boden. •Reinigung des Essenssaals (Tische und Stühle) nach Beendigung des Essens. •Während des laufenden Betriebs die Beseitigung von Akutverschmutzungen der Böden auch im Speisesaal. Die grundsätzliche Bodenreinigung des Speisesaals erfolgt durch eine externe Reinigungsfirma, die vom Auftraggeber beauftragt wird. •Die Reinigung des Speisesaals hat innerhalb einer Stunde nach Beendi-gung des Mittagessens zu erfolgen, die Reinigung der übrigen o. g. Be-reiche ist ebenfalls ohne Verzögerung durchzuführen. •Tägliche fachgerechte Entsorgung von Speiseresten, nicht verbrauch-ten Menüs und Verpackungsmaterial. Hinweise: In Pforzheim gilt das Mehrweggebot. Mülltonnen für die Entsorgung werden seitens des Auftraggebers nicht zur Verfügung ge-stellt. •Bereitstellung von Servietten, Hygieneartikeln, Spülmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Arbeitskleidung, etc.. •Regelmäßige Überprüfung der Kundenzufriedenheit in Form einer Umfrage unter den SchülerInnen mind. 1x pro Schuljahr anhand standardisierter Fragebögen. Die Umfrage wird im Vorfeld mit der Schulleitung abgestimmt und das Ergebnis dem Schulträger vorgelegt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue
Durchschnittlicher Jahresumsatz
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben aaus den letzten 3 Geschäftsjahren
Allgemeiner Jahresumsatz
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Spezifischer Jahresumsatz
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.
Eintragung in das Handelsregister
aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Ausschreibung umfasst als Vertragszeitraum das Schuljahr 2025/2026 ab dem 01.05.2026 sowie das Schuljahr 2026/2027 (01.05.2026 bis 31.07.2027). Der Auftraggeber behält sich eine einmalige Option auf Verlängerung für das Schuljahr 2027/2028 vor.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
12.03.2026, 10:00 Uhr. Pforzheim
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: in Abstimmung mit dem Amt für Bildung und Sport
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenweg 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es wird ein Testessen gwünscht. Der Zeitraum hiefür 18. und/oder 19.03.2026. Das Testessen fließt als Kriterium (Qualität) in die Wertung der Ausschreibung. Bieterfragen können bis 02.03.2026 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Vera … ganz lesenEs wird ein Testessen gwünscht. Der Zeitraum hiefür 18. und/oder 19.03.2026. Das Testessen fließt als Kriterium (Qualität) in die Wertung der Ausschreibung. Bieterfragen können bis 02.03.2026 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Hinweis
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elekt … ganz lesen- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 02.03.2026, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

72vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
557.978 €Zuschlagswert im Median
172.463 € – 1,39 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0f2e75ed-ff9e-45e8-aae3-93d52c5da5b1.