ESCP Building A - Generalplanung
EESC ESCP Europe · Paris
Aktenzeichen DRESO_B-2025-0002veröffentlicht 20.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 37 Monate
- 02.03.2026 – 29.03.2029
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 37 Monate02.03.2026 – 29.03.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Paris
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- A1. Entwurfsansatz und Methodologie20 %
- A2. Berufliche Qualifikation des Projektteams10 %
- A3. Organisation & Erfahrung Bieterteam25 %
- Preis45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 29.03.2029
- Heute
Beschreibung
ESCP Business School Berlin Campus - Building A - Generalplanungsleistungen
Beschreibung des Loses
ESCP Business School Berlin Campus - Building A, Generalplanungsleistungen Leistungsphasen LP H2 - 8, Leistungsbild gemäß HOAI § 34 Gebäude und Innenräume, § 39 Freianlagen, § 51 Tragwerksplanung, § 55 Technische Gebäudeausrüstung und Anlage 1 HOAI Bauphysik
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- A1. Entwurfsansatz und Methodologiesiehe Dokument "Erläuterung der Zuschlagskriterien"
- Qualität
- A2. Berufliche Qualifikation des Projektteamssiehe Dokument "Erläuterung der Zuschlagskriterien"
- Qualität
- A3. Organisation & Erfahrung Bieterteamsiehe Dokument "Erläuterung der Zuschlagskriterien"
- Preis
- Honorarangebot gemäß Honorarformblatt, auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI)
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterien: Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: REFERENZLISTE 1 Generalplanung: Vorlage einer geeigneten Referenzliste der Generalplanung vom Objektplaner über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren Projektabschluss nicht vor dem Ja … ganz lesenkürzer
Eignungskriterien: Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: REFERENZLISTE 1 Generalplanung: Vorlage einer geeigneten Referenzliste der Generalplanung vom Objektplaner über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2017 lag. Der Nachweis der Mindestanforderungen der Referenz ist als Anlage serparat zum Teilnahmeantrag abzugeben. Eine geeignete Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Eine nicht geeignete Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind und führt zu Nichtbewertung der Referenz. Es werden Punkte sowohl für die Mindestanforderungen als auch für die Auswahlkriterien vergeben. Ein Projekt darf nur einmal als Referenz abgegeben werden. Eine geeignete Referenz liegt vor, wenn folgende MINDESTANFORDERUNGEN erfüllt sind: - Abschluss der Referenz liegt nicht vor dem Jahr 2017 (Nutzungsaufnahme erfolgt) - Baukosten mindestens 15 Mio. € netto für KG 300-500 -Generalplanung der Bestandsgebäude mit folgenden Fachdisziplinen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Planung der technischen Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung, LPH 2 bis 4 der HOAI vollständig erbracht -Mindesthonorarzone III oder höher, ZUSATZPUNKTE FÜR REFERENZ: - Denkmalschutz (die Referenz ist in der Denkmalschutzliste aufgeführt) - Berücksichtigung der besonderen energetischen Standards. z.B. Zertifizierung, KFW, BEG o.ä. - LP 2-8 vollständig erbracht, inkl. Bauüberwachung - Nutzung: Bildungseinrichtung, z. B. Hochschule, Universität, Schule, Gymnasium oder vergleichbares - Die Referenz wurde vom Bewerber in derselben Bewerberkonstellation wie bei der aktuellen Bewerbung durchgeführt Anzahl derauszuwertenden Referenzprojekte: 1 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40 Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: REFERENZLISTE 2 Objektplanung Gebäude und Innenräume: Vorlage einer geeigneten Referenzliste der Objektplanung über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren Projektabschluss nicht vor dem Jahr 2017 lag. Der Nachweis der Mindestanforderungen der Referenz ist als Anlage separat zum Teilnahmeantrag abzugeben. Eine geeignete Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind. Eine nicht geeignete Referenz liegt vor, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind und führt zu Nichtbewertung der Referenz. Es werden Punkte sowohl für die Mindestanforderungen als auch für die Auswahlkriterien vergeben. Ein Projekt darf nur einmal als Referenz abgegeben werden. Eine geeignete Referenz liegt vor, wenn folgende MINDESTANFORDERUNGEN erfüllt sind: -Abschluss der Referenz liegt nicht vor dem Jahr 2017 (Nutzungsaufnahme ist erfolgt) - Baukosten mindestens 15 Mio. € netto für KG 300-500 - Denkmalschutz (die Referenz ist in der Denkmalschutzliste aufgeführt) - Mindesthonorarzone III oder höher - Nutzung: Bildungseinrichtung, z. B. Hochschule, Universität, Schule, Gymnasium oder vergleichbares - Objektplanung der Bestandsgebäude LPH 2 bis 4 der HOAI vollständig erbracht, ZUSATZPUNKTE FÜR REFERENZ: - Denkmalschutz (die Referenz ist in der Denkmalschutzliste aufgeführt) - LP 2-8 vollständig erbracht, inkl. Bauüberwachung - Nutzung: Bildungseinrichtung, z. B. Hochschule, Universität, Schule, Gymnasium oder vergleichbares - Berücksichtigung der besonderen energetischen Standards. z.B. Zertifizierung, KFW, BEG o.ä., Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 1 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40 Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: REFERENZLISTE 3 Technische Gebäudeausrüstung: Vorlage einer geeigneten Referenzliste der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleist …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.03.2026
- Vertragsende
- 29.03.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Das Projekt umfasst im Auftrag der ESCP Paris die Modernisierung und Umnutzung des Gebäude A auf dem Campus der ESCP Business School, Heubnerweg 8-10 in 14059 Berlin-Charlottenburg. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde im … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Das Projekt umfasst im Auftrag der ESCP Paris die Modernisierung und Umnutzung des Gebäude A auf dem Campus der ESCP Business School, Heubnerweg 8-10 in 14059 Berlin-Charlottenburg. Das denkmalgeschützte Gebäude wurde im Jahre 1909 errichtet, und wurde bis zum Jahre 2007 als Laborgebäude genutzt. Das seitdem nicht benutze und weitesten leere Objekt befindet sich auf dem aktiven Hochschulcampus und soll ab dem Wintersemester 2028 in den Hochschulbetrieb neu integriert werden. EIne Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 17 Abs. 7 VgV wird vereinbart (14 Tage). Die Angebotsfrist gilt ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Ange-botsabgabe. Sie wird nur für diejenigen Bewerber/Bieter relevant, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich bestanden haben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Gründe für Verkürzung der Angebotsfrist bei regulären Vergabeverfahren: Sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen werden mit der Bekanntmachung zur ersten Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) veröffentlicht. Dadurch erhalten die Bewerber/Bieter bis zur Angebotsabgabe in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens ausreichend Zeit sich mit den Unterlagen vertraut zu machen.- Hinweis
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der … ganz lesenkürzer
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- EESC ESCP Europe
- Anschrift
- 3, rue Armand Moisant, 75015 Paris
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a59eb408-33b1-4476-8c23-d0971c57c223.