Erwerb von Lizenzen für Standardsoftware zur Erstellung und Bearbeitung von Foto-/Bild-Dateien (produktneutrale Ausschreibung)
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 15.04 - 9983/20/VV : 4veröffentlicht 25.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,76 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,76 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,76 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 26 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 26 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über den Erwerb von Lizenzen für Standardsoftware zur Erstellung und Bearbeitung von Foto-/Bild-Dateien (produktneutrale Ausschreibung)
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der "Erwerb von Lizenzen für Standardsoftware zur Erstellung und Bearbeitung von Foto-/Bild-Dateien (produktneutrale Ausschreibung)". Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen in diesem Vergabeverfahren wurde ein Schätzwert in Höhe von 3.763.080,00 Euro (netto) bezogen auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren, ermittelt. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtleistung bildet ein Los. Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.
- Kriterium
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Dokument "Anlage Unteraufträge" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunte … ganz lesenkürzer
Sollten Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) zur Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Dokument "Anlage Unteraufträge" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Dokument "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen". Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument "Unternehmenszahlen" auszufüllen. Bietergemeinschaften und Bieter, die eignungsleihende Unterauftragnehmer einbinden, legen für sich und jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft bzw. jeden eignungsleihenden Unterauftragnehmer die Anlage "Unternehmenszahlen" seperat vor. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen. Umsatz: Bitte geben Sie die Höhe des Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr an. Geben Sie außerdem den Jahresumsatz im Geschäftsbereich "Verkauf von Software" in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 500.000 Euro (netto) pro abgeschlossenem Geschäftsjahr in diesem Geschäftsbereich gefordert. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.- Kriterium
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"), wobei mindestens eine der drei Referenzen einen Auftrag eines öf … ganz lesenkürzer
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei (3) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"), wobei mindestens eine der drei Referenzen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers im Sinne von § 100 GWB umfassen muss. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu allen Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Die Referenzprojekte müssen in dem Bereich "Verkauf von Software" stattgefunden haben sowie jeweils mindestens eine der folgenden Leistungen seitens des Bieters aufweisen: - Lieferung von mindestens 500 Lizenzen, - mindestens 50 Personentage im Bereich "Hotline und Support", - mindestens 5 Personentage im Bereich "Schulungen". Die eingereichten Referenzen müssen in Summe alle zuvor genannten Leistungen abdecken. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Mitarbeiterzahlen: Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei (3) Geschäftsjahren an. Geben Sie außerdem die durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den Geschäftsbereichen "Hotline und Support" und "Schulungen" pro Jahr in den letzten drei (3) Geschäftsjahren an. Die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter/innen im einschlägigen Geschäftsbereich muss folgender Mindestanforderung entsprechen: - 3 Mitarbeiter/innen aus dem Bereich "Hotline und Support" - 2 Mitarbeiter/innen aus dem Bereich "Schulungen" Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmer werden die Zahlen addiert. Füllen Sie dazu bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bi …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um zweimal je ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.763.080 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 29.08.2024, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die Gesamtleistung bildet ein Los. Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werd … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Die Gesamtleistung bildet ein Los. Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträger: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: Akademie der Künste Alexander von Humboldt-Stiftung Auswärtiges Amt Bund der Vertriebenen Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesamt für Güterverkehr Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesamt für Naturschutz Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesamt für Strahlenschutz Bundesamt für Verfassungsschutz Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Geowissenschaften Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bundesfinanzhof München Bundesinstitut für Risikobewertung Bundeskartellamt Bundeskriminalamt Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesnachrichtendienst Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundespolizei Bundesrat Bundesrechnungshof Bundessortenamt Bundessozialgericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesverwaltungsgericht Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz DBH e.V. - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Deutsche Nationalbibliothek Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Deutscher Weinfonds AdöR Deutscher Wetterdienst Deutsches Institut für Entwicklungspolitik Deutsches Jugendinstitut e.V. Deutsches Maritimes Zentrum e.V. Die Autobahn GmbH des Bundes DRK Suchdienst Eisenbahn-Bundesamt Erdölbevorratungsverband Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. Fernstraßen-Bundesamt Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Magdeburg Generalzolldirektion - Zollkriminalmamt Georg-Speyer-Haus Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Informationstechnikzentrum Bund Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH Nationale Anti Doping Agentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Robert-Koch-Institut Rosa Luxemburg Stiftung Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Stiftung Forum Recht Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Stiftung Preußischer Kulturbesitz Umweltbundesamt Unfallversicherung Bund und Bahn VBG - Verwaltungs Berufsgenossenschaft Verbaucherzentrale Bundesverband e.V. Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich- Hinweis
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richti … ganz lesenkürzer
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Anlage Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 29.08.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d3ee5d3-5ce1-4544-9615-dc9d1dec88bf.