Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten
Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau
Aktenzeichen 204046_10 233/00069veröffentlicht 13.10.2025Öffentliche Ausschreibung
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- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungnational
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- Dessau-Roßlau
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- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 12 Monaten
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Beschreibung
Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstal-tungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie u.a. in unserem Hintergrundpapier. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionsein-sparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maß-nahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der frei-willigen Kompensation von Treibhausgasemissionen. Für Emissionen ab dem Jahr 2021 erwirbt die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr, da diese nicht die qualitativen Anforderungen des Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) erfüllen und somit aus klimapolitischer Sicht nicht unterstützenswert sind. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz. Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Be-standteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsminderungsgutschriften beschafft werden. . Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden: I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes II. Klimaneutrales BMUKN III. Klimaneutrales BMZ IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank VI. Klimaneutrales BASE VII. Klimaneutrales BfS VIII. Klimaneutrales BfN IX. Klimaneutrales BMVg X. Klimaneutrales AA . Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 795.408 Minderungsgutschriften zu erwerben. . Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
- Anschrift
- 06844 Dessau-Roßlau
- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7c964eb-8512-4123-9ee1-b2e05cc2a284.