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vergebenEU-weitLieferleistungen

Erwerb und Lieferung von Mäh- und Anbaugeräten (11 Lose)

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 23/N/0243/MDveröffentlicht 28.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1173 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 11 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate05.10.2023 – 29.12.2023
Lose
11
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (97 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Nachweis über Servicewerkstätten im Umkreis von 100 km mit Zertifikatsangabe20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2023
    vor 37 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erwerb von Mäh- und Anbaugeräten zur Damm-, Deich- und Gewässerpflege. Lieferung beinhaltet vier zweiachsige Mähgeräte mit Leistung von ca. 55 kW und niedrigem Maschinenschwerpunkt zur Arbeit an extremen Böschungsneigungen, einem vergleichbaren Mähtraktor mit Leistung von ca. 85 kW, einer automatischen Mähraupe mit Arbeitsbreite von ca. 1.200 mm sowie Anbaugeräten an vorhandene Maschinen Stubbenfräse, Auslegermähwerk, Wildkrautbürste, Mägutladewagen und Anhänger Schredder mit Eigenantrieb.

Lose11 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
selbstfahrendes Mähgerät für FB Genthin

Lieferung von jeweils 1 zweiachsigen Mähgerät mit Leistung von ca. 55 kW und niedrigem Maschinenschwerpunkt zur Arbeit an extremen Böschungsneigungen, Hydrostat für Front- und Heckanbaugeräte.

3 Monate–
2
selbstfahrendes Mähgerät für FB Schönebeck

Lieferung von jeweils 1 zweiachsigen Mähgerät mit Leistung von ca. 55 kW und niedrigem Maschinenschwerpunkt zur Arbeit an extremen Böschungsneigungen, Hydrostat für Front- und Heckanbaugeräte.

3 Monate–
3
selbstfahrendes Mähgerät für FB Osterburg

Lieferung von jeweils 1 zweiachsigen Mähgerät mit Leistung von ca. 55 kW und niedrigem Maschinenschwerpunkt zur Arbeit an extremen Böschungsneigungen, Hydrostat für Front- und Heckanbaugeräte.

3 Monate–
4
selbstfahrendes Mähgerät für FB Schönebeck

Lieferung von jeweils 1 zweiachsigen Mähgerät mit Leistung von ca. 55 kW und niedrigem Maschinenschwerpunkt zur Arbeit an extremen Böschungsneigungen, Hydrostat für Front- und Heckanbaugeräte.

3 Monate–
5
Mähtraktor für FB Osterburg

Mähtraktor mit Leistung von ca. 85 kW und zul. Gesamtgewicht von mind. 7.200 kg incl. Frontlader, Hubgabel und Erdschaufel

3 Monate–
6
Anbaugerät an Mähtechnik Stubbenfräse für FB Schönebeck

Anbaugerät Stubbenfräse mit Durchmesser Fräsrad ca. 470 mm, Fräshöhe/-tiefe ca. 400 mm Gewicht ca. 430 kg als Anbaugerät an Mähgerär Reform Metrac H7RX

3 Monate–
7
Anbaugerät an Mähtechnik Wildkrautbürste für FB Schönebeck

Wildkrautbürste als Frontanbaugerät an Reform Metrak H7RX mit Arbeitsbereich von ca.1.100 mm und Bürstenteller ca. 800 mm

3 Monate–
8
Anbaugerät an Mähtechnik Auslegermähwerk für FB Osterburg

Auslegermähwerk mit waagerechter Auslage von ca.3.500 mm für Schleppergewicht von mind. 1.750 kg incl. Astschere mit Arbeitsbreite von ca. 1.500 mm und Mulchkopf mit Arbeitsbr. von ca. 850 mm

3 Monate–
9
Anhänger Ballenpresse für FB Wittenberg

Anhänger Ballenpresse, Fettkammerpresse mit Leistungsbedarf von ca. 34 PS, Ballendurchmesser ca. 1.200 mm

3 Monate–
10
Mähraupe für FB Wittenberg

Böschungsmähraupe mit Arbeitsbreite von ca. 1.200 mm, Gewicht von max. 500 kg und Hochgrassichelmulchwerk, Einsatz an Böschungen bis Neigung 50 Grad

3 Monate–
11
Anhänger Schredder für FB Halberstadt

Anhänger Schredder mit Eigenantrieb, Einachsfahrgestell 80 km/h und für Stammdurchmesser mit mind. 140 mm

3 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Nachweis über Servicewerkstätten im Umkreis von 100 km mit Zertifikatsangabe20 %
Preis80 %
Qualität
Nachweis über Servicewerkstätten im Umkreis von 100 km mit Zertifikatsangabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.10.2023
Vertragsende
29.12.2023
Verlängerung
Lieferaufträge mit Lieferdatum 29.12.2023 oder bei Abgabe einer Vorauszahlungsbürgschaft im Jahr 2023 Lieferung bis 31.03.2024
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: . 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: . 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. . 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden. . 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. . 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
. . 1) Kommunikation: Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos … ganz lesen. . 1) Kommunikation: Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos) registrieren, werden nicht automatisch informiert (bspw. über Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen). Diese haben sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig zu informieren (Holpflicht). . 2) Rechtzeitige Anfragen und Anforderung von Informationen: Interessenten/Bewerber/Teilnehmer/Bieter (Beteiligte) haben sich unmittelbar über die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu vergewissern. Bestehen in den Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig und vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß § 20 (3) Satz 3 VgV bzw. § 10a (6) VOB(EU) bzw. § 13 (4) UVgO) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Unterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anfrage / Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. . 3) Infokatalog: Anfragen und Hinweise werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Beteiligten per Infokatalog zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/Bewerbern/Teilnehmern/Bietern, Antworten des AG, neue Informationen zum Verfahren sowie zu Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen. Der Inhalt des Infokatalogs und dessen Anlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots ist dieser zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot wird der Inhalt Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Vergabeunterlagen und dem Infokatalog gelten die Informationen des Infokatalogs. . 4) Vergabeunterlagen (VGU): Informationen und Unterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden. Der Bereich der Vergabeunterlagen enthält u.a. die einzureichenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen. . 5) Form der Nachweise: Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen. Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen. . 6) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt. . 7) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. . 8) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet. . 9) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. . 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung .

Lose 6, 7, 8, 9, 10, 11

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.10.2023
Vertragsende
29.12.2023
Verlängerung
Lieferaufträge mit Lieferdatum 29.12.2023 oder bei Abgabe einer Vorauszahlungsbürgschaft im Jahr 2023 Lieferung bis 31.03.2024
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: . 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: . 1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. . 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden. . 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. . 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
. . 1) Kommunikation: Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos … ganz lesen. . 1) Kommunikation: Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos) registrieren, werden nicht automatisch informiert (bspw. über Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen). Diese haben sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig zu informieren (Holpflicht). . 2) Rechtzeitige Anfragen und Anforderung von Informationen: Interessenten/Bewerber/Teilnehmer/Bieter (Beteiligte) haben sich unmittelbar über die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu vergewissern. Bestehen in den Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig und vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß § 20 (3) Satz 3 VgV bzw. § 10a (6) VOB(EU) bzw. § 13 (4) UVgO) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Unterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anfrage / Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. . 3) Infokatalog: Anfragen und Hinweise werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Beteiligten per Infokatalog zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/Bewerbern/Teilnehmern/Bietern, Antworten des AG, neue Informationen zum Verfahren sowie zu Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen. Der Inhalt des Infokatalogs und dessen Anlagen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots ist dieser zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot wird der Inhalt Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Vergabeunterlagen und dem Infokatalog gelten die Informationen des Infokatalogs. . 4) Vergabeunterlagen (VGU): Informationen und Unterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden. Der Bereich der Vergabeunterlagen enthält u.a. die einzureichenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen. . 5) Form der Nachweise: Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen. Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem TVergG LSA vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen. . 6) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt. . 7) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. . 8) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet. . 9) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. . 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1F.X.S. Sauerburger Traktoren und Gerätebau GmbH, Ihringen–
2F.X.S. Sauerburger Traktoren und Gerätebau GmbH, Ihringen–
3F.X.S. Sauerburger Traktoren und Gerätebau GmbH, Ihringen–
4F.X.S. Sauerburger Traktoren und Gerätebau GmbH, Ihringen–
5Vehling Motorgeräte GmbH, Meerbeck–
6Einzelperson (nicht veröffentlicht)–
7Worch Landtechnik GmbH Schora, Zerbst / Anhalt–
8Einzelperson (nicht veröffentlicht)–
9Worch Landtechnik GmbH Schora, Zerbst / Anhalt–
10Worch Landtechnik GmbH Schora, Zerbst / Anhalt–
11Worch Landtechnik GmbH Schora, Zerbst / Anhalt–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 160 (Landwirtschaftsmaschinen) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. MeldungFrist 22.08.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a014e9bd-cf05-42cd-8784-f84202b000c5.