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Frist unbekanntEU-weitSoftwareIT und Software

Erwerb und Einrichtung einer Finanz-Software

Landkreis Hildesheim · Hildesheim, Niedersachsen

Aktenzeichen 2026-300Averöffentlicht 01.04.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer neuen Finanzsoftware für die Gemeinde Diekholzen. Seit Einführung der Doppik 2009 befindet sich das Finanzprogramm MPS NF (ehemals Fa. MPS Public Solutions GmbH, inzwischen Fa. MACH mps, Hauptsitz in Lübeck) im Einsatz. Mittels dieser Software werden sowohl die Tagesgeschäfte (Haushaltsplanung, Finanzbuchhaltung, Steuern/Abgaben, Anlagenbuchhaltung, Mittelbewirtschaftung, Mahnwesen und Weitere) der Gemeinde abgewickelt und abgebildet. Die Gemeinde Diekholzen beabsichtigt die Ablösung des bestehenden Systems mps-NF durch eine moderne, zukunftsfähige Softwarelösung. Das Altsystem basiert auf einer veralteten technologischen Architektur, die den heutigen Anforderungen an digitale Verwaltungsprozesse, IT-Sicherheit und Interoperabilität nicht mehr gerecht wird. Eine Weiterentwicklung ist seitens des Herstellers nicht mehr vorgesehen, was zu einem erheblichen Investitionsstau und betrieblichen Risiken führt. Außerdem bildet die aktuelle Software nicht alle Prozesse in der Finanzverwaltung ab, sodass weitere Software notwendig und im Einsatz ist. Ziel ist daher die vollständige Digitalisierung der Finanzprozesse auf einer zukunftssicheren Plattform. Die Kernanforderungen sind dabei: - die lückenlose Abbildung aller relevanten Fachprozesse in einer integrierten Lösung - sowie die vollständige, revisionssichere und verlustfreie Migration der gesamten historischen Datenbasis, um die Kontinuität der Haushaltsführung und die gesetzlichen Nachweispflichten zu gewährleisten. Wesentliche funktionale Anforderungen (Module): Das neue Finanzverfahren muss zwingend alle nachstehenden Module und Funktionalitäten integriert (ohne Schnittstellen zwischen den Kernmodulen) abbilden, um einen medienbruchfreien und effizienten Arbeitsablauf zu garantieren: 1. Haushaltsplan Der Haushaltsplan soll gemäß den für Niedersachsen geltenden, haushaltsrechtlichen Vorgaben geplant werden. Diverse Importfunktionalitäten sollen dabei unterstützen und die Planerstellung vereinfachen. Neben Einzelauswertungen nach Mustervorgaben oder individuellen Berichtsdefinitionen ist auch eine Gesamtdruckfunktion einschließlich der Haushaltssatzung notwendig. Zur umfassenden Haushaltsplanung gehören mithin die mittelfristige Finanzplanung sowie die Haushaltssystematik und -bewirtschaftung (inkl. Haushaltsüberwachungslisten). Bei der Erfassung von Planansätzen sollen diese zeitgleich der Planüberwachung übermittelt werden. Ebenso wird eine integrierte Verknüpfung zur Kostenrechnung benötigt, in der die Veranschlagung auf Kostenstellen- und Kostenartenebene in der Plankostenrechnung dargestellt werden kann. Somit sind laufende Plan-/lst-Vergleiche gewährleistet.

Beschreibung des Loses

2. Buchhaltung Die Buchhaltung umfasst die Teilbereiche Finanzbuchhaltung, Anordnungsmanagement, die Kasse und die Kostenrechnung, welche insgesamt die zahlungswirksamen und zahlungsneutralen Buchungen abbilden. Die Finanzbuchhaltung folgt den doppischen Grundsätzen. Im Anordnungsmanagement sollen Geschäftsvorfälle durch digitale Unterschrift unmittelbar in die Finanzbuchhaltung übergeben werden. Zeitgleich sollen die Anordnungen zur Aktivierung in der Personenbuchhaltung/Kasse vorgemerkt werden. Das Kassengeschäft soll maßgeblich durch eine automatisierte, SEPA-Mandatsreferenzierte Verbuchung der Kontoauszüge unterstützt werden. Alle Kassenbuchungen können unmittelbar per Tagesabschluss in die Finanzbuchhaltung übergeben werden, damit in der Finanzbuchhaltung jederzeit über tagesaktuelle Zahlen verfügt werden kann. Insgesamt soll eine anordnungsbasierte Buchführung mit einem vollständig digitalen Rechnungsworkflow (inkl. GoBD-konformen Rechnungseingangsbuch), automatisiertes Einlesen und Verarbeiten von elektronischen Kontoauszügen sowie eine sichere EBICS-Anbindung für den gesamten Banken-Zahlungsverkehr zur Verfügung stehen. Die Buchungsvorgänge sollen in Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie den üblichen Berichten ausgewertet werden. Auch die Steueranmeldungen sollten mittels integrierter ELSTER-Funktionalität direkt aus der Finanzbuchhaltung vorgenommen werden können. Für den Jahresabschluss sind in der Finanzbuchhaltung diverse Abstimmungs- und Prüffunktionen notwendig. Der Abschluss sollte systemunterstützt durchgeführt werden können. Im Bereich der Kredite und Ausleihungen sollen Kreditangebote kalkuliert und verglichen, Zins- und Tilgungspläne geprüft bzw. erstellt werden. Gleichzeitig sollen Planungsdaten für den kameralen und doppischen Haushalt bereitgestellt und Anordnungen bzw. Anweisungen von Zahlungen unmittelbar im Rechnungswesen gebucht werden. Die automatisierte Bestandsveränderung soll in der Eröffnungsbilanz hervorgehen. Durch eine automatisierte, intelligente Personenkonten-Zusammenführung soll die Adressverwaltung von Dubletten bereinigt und künftig vermieden werden. Hier ist eine vorab Zusammenführung notwendig. Die Erzeugung und der Empfang von E-Rechnungen im Standard ZUGFeRD ist unerlässlich., zumal der Empfang und die Erstellung gesetzlich vorgeschrieben sind. 3. Anlagenbuchhaltung Mit einer neuen Software sollen automatisch alle Buchungen aus der Finanzbuchhaltung auf Konten des Anlagevermögens bzw. auf Sonderposten-Konten zur Anlage der Vermögensgegenstände bzw. Sonderposten angeboten werden. Je nach Bedarf soll für das gesamte Jahr oder Teilperioden die Abschreibungen bzw. Auflösungen ermittelt werden können und die Software automatisiert die entsprechenden Buchungssätze vornehmen. Diese wiederum sollen über das Anordnungswesen an die Finanzbuchhaltung übertragen werden, sodass letztlich ein vollautomatisierter Buchungsprozess möglich ist. Erträge und Aufwendungen aus Auflösung bzw. Abschreibung sollen somit konsistent in der Finanzbuchhaltung dargestellt werden und für Auswertungen in der Kosten- und Leistungsrechnung bereitstehen. 4. Abgaben und Verbrauchsgebühren Durch eine vollständige Integration mit einheitlichem Bürger- bzw. Personenkonto und Einheitskasse soll die Abgabenerhebung sowie Verbrauchsgebühren besonders vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Mit vielfältigen Auswertungs- und Berichtsoptionen soll das Steueramt dabei stets einen vollständigen Überblick über die kommunalen Einkünfte bieten können. Eine Integration zum Dokumentenmanagement (nscale) zu Auskunft- und Archivierungszwecken sollte möglich sein. Es sollte darüber hinaus die Möglichkeit gegeben sein, kleinere, individuelle Abgabenarten anzulegen und umzusetzen. 5.Web-Anwendung Durch eine Web-Anwendung sollen der Zugriff und die Bearbeitung von überall mit mehreren Nutzern gleichzeitig, unabhängig von der verwendeten Hardware, ermöglicht werden. Hierbei geht es nicht um eine reine Auskunftserteilung, sondern eine vollumfängliche Sachbearbeitung durch den Zugriff auf alle erforderlichen Daten, auch außerhalb des Hauptarbeitsplatzes. Dies ist insbesondere bei Ratssitzungen, Rechnungsprüfungen, Besprechungen und sonstigen Terminen notwendig und geboten. Zudem soll die Möglichkeit vorhanden sein, Bürgermeistern, Ratsmitgliedern oder auch Prüfern per Link einen eingeschränkten Zugriff, lediglich zur Einsicht und zu Auskunftszwecken zur Verfügung stellen zu können. 6. Rechtliche Anforderungen Die aktuelle Software erfüllt nicht die Anforderungen an eine revisionssichere Buchführung gemäß den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Eine nachträgliche Manipulation von Daten ist technisch möglich und wird nicht vollständig protokolliert. Dies stellt ein erhebliches Risiko im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit, Transparenz und rechtliche Absicherung dar. Zur Gewährleistung der rechtlichen Konformität und Revisionssicherheit muss die neue Software zwingend GoBDkonform sein. 7. Technische Aspekte Die bestehende Softwarearchitektur basiert auf einem direkten Zugriff der Clients auf den SQL-Server. Diese Struktur ist veraltet, unsicher und nicht mehr zeitgemäß. Sie verhindert einen sicheren Remote-Zugriff, was insbesondere die Arbeit im Homeoffice oder von mobilen Arbeitsplätzen aus stark einschränkt. Zudem fehlt es der aktuellen Lösung an modernen Schnittstellen und Integrationsmöglichkeiten, was eine effiziente Zusammenarbeit mit anderen Fachverfahren oder Buchungssystemen erschwert. Eine neue, technologisch moderne Lösung ist erforderlich, um ITSicherheit, Stabilität und ortsunabhängiges Arbeiten dauerhaft zu gewährleisten und sollte diese Aspekte erfüllen können.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht, Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und geg … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abh
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYGRF4V# Die Auftragsvergabe ist beabsichtigt zum 04.05.2026. Name und Anschrift des Auftragnehmers: H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH Storkower Straße 99 10407 Berlin Telefon: (030) 4284590 E-Mail: hh@hh-berlin.de

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Kontakt
vergabestelle@landkreishildesheim.de
Auskünfte
Gemeinde Diekholzen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
447.280 €Zuschlagswert im Median
271.604 € – 606.888 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b69c2821-77bf-4b99-a9b1-380fab9b244b.