Erwerb einer Software-Lizenz
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention · München, Bayern
Aktenzeichen GZ3-A1070-2024/329veröffentlicht 16.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 20.12.2024 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 20.12.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 23 Monaten
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Erwerb einer Lizenz für eine weitere Benutzeroberfläche (sog. Task Client 2) für das Produkt VIS Suite des Herstellers PDV GmbH, Erfurt.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.12.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöß … ganz lesenkürzer
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zum Schutz des berechtigten geschäftlichen Interesses des beauftragten Unternehmens wurde das Auftragsvolumen nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. Rein aus technischen Gründen wurde als Auftragsvolumen 1 EUR angegeben.
- Hinweis
Die Software VIS Suite wird von der Firma PDV GmbH in Erfurt hergestellt. Sie wird im Geschäftsbereichen des Auftraggebers verwendet. Es wird eine weitere Benutzeroberfläche (sog. Task Client 2) für dieses Produkt benötigt. Hierfür ist eine entsprechende Lizenzierung nötig. Es handelt sich nicht um … ganz lesenkürzer
Die Software VIS Suite wird von der Firma PDV GmbH in Erfurt hergestellt. Sie wird im Geschäftsbereichen des Auftraggebers verwendet. Es wird eine weitere Benutzeroberfläche (sog. Task Client 2) für dieses Produkt benötigt. Hierfür ist eine entsprechende Lizenzierung nötig. Es handelt sich nicht um eine quelloffene Software. Es kann daher kein Drittanbieter Oberflächen für die VIS Suite entwickeln. Dies kann nur durch den Hersteller PDV GmbH erfolgen. Eine Lizenz kann ausschließlich von diesem Anbieter erworben werden. Es ist daher aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b VgV).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| PDV GmbH, Erfurt | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Anschrift
- Haidenauplatz 1, 81667 München
- Kontakt
- vergabestelle@
stmgp.bayern.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (26 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG8 Zuschläge
- SVA GmbH5 Zuschläge
- Bechtle AG4 Zuschläge
- CANCOM GmbH3 Zuschläge
- Oracle Deutschland B.V. & Co. KG,3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e0786dce-bd65-4231-927c-89d4106fa209.