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Erweiterungsneubau Mensa und Ganztagsschule - Technische Ausrüstung

Gemeinde Barsbüttel - Der Bürgermeister - · Barsbüttel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 26 069veröffentlicht 24.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 33 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2026 – 01.08.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Preis20 %
  • Qualität40 %
  • Qualität20 %
  • Qualität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.08.2029
    vor 3 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 44 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Erweiterungsneubau Mensa und Ganztagsschule Kirsten-Boie-Schule Barsbüttel, Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 8

Beschreibung des Loses

n 2024 hat die Gemeinde Barsbüttel beschlossen ihre Grundschule, Kirsten-Boie-Schule, um den offenen Ganztag (OGS) mitsamt Mensa, Aufwärmküche, Räume für die Nachmittagsbetreuung zu erweitern. Dafür wurde ein 1,5-geschossiger freistehender Neubau auf dem Schulhof geplant. Der dazu gestellte Förderantrag der IB.SH im Rahmen des Ganztagsausbaus in Schleswig-Holstein wurde genehmigt. Um der akuten Raumnot des Verwaltungsbereichs der Schule (in Lehrerzimmer, Arbeitsplätzen, Büros etc.) entgegenzuwirken, kamen im Anschluss an die Planung der Mensa- und OGS-Erweiterung der starke Wunsch der Schule auf, den Neubau um diese derzeit fehlenden Flächen zu erweitern. Dem folgte die Gemeinde Barsbüttel. Im Zuge der Weiterplanung wurde an einigen bestehenden Gebäuden der Schule ein so starker Sanierungsaufwand festgestellt, auch aufgrund einer hohen Schadstoffbelastung, dass diese als abgängig eingestuft wurden und weitere passende Standorte für die neue Mensa und OGS-Räume sprachen. Ein Standort nahe der Straße im jetzigen Gebäude H10 eignete sich für eine kurze Anlieferung ohne Schulhofquerung und Umsetzung der Baustelle mit wesentlich geringerer Belastung des Schulalltages. Derzeit befinden sich in dem bestehenden Gebäude H10 drei Klassenräume, die in Doppelnutzung am Vormittag und Nachmittag der Schule zur Verfügung stehen. Diese wurden im Raumprogramm des Neubaus als Ersatzfläche wieder mit aufgenommen. Die Planung sieht vor, dass sich die 3 Funktionen, A – Mensa/OGS ; B – Verwaltung/Personal Schule ; C – Ersatzflächen aus Abriss Bestand innerhalb eines Gebäudes auf zwei Geschosse aufteilen. Das Gebäude ist als kompakter, rechteckiger Bau konzipiert. Es ist geplant aufgrund der Materialität der anderen Schulgebäude und aus Anforderungen an die Robustheit eine Klinker-Fassade zu bauen. Die Materialien entsprechen dem üblichen Barsbütteler Schulbaustandard. Dieser ist funktional, durabel, den allgemeinen Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein entsprechend, aber auch wirtschaftlich ausgelegt. Die Fassade ist auf einem strengen Raster aufgebaut, durch das dahinter flexible Anschlussmöglichkeiten von inneren Trennwänden entstehen. Hieraus ist eine Flexibilität für eventuelle Veränderungswünsche des Ganztags-Personals und der Mensa-Gestaltung in der Zukunft möglich. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Gründung erfolgt über Beton- Streifenfundamente. Die Hülle und die Sohle sind gem. den Anforderungen des aktuellen GEG-Gesetztes energetisch gedämmt. Das Flachdach ist mit Gründach und Photovoltaik- Flächen belegt. Die Beleuchtung erfolgt über LED. Aufgrund des zweigeschossigen Baukörpers, ist im Treppenhaus ein DIN-gerechter Aufzug geplant. Die geplanten Türen haben alle die erforderlichen lichten Durchgangsmaße für Rollstuhlfahrer:innen. Maßnahmen für Raumakustik sollen eine inklusive Nutzbarkeit der Mensa ermöglichen. Für weitere Behinderungen wie z.B. Blinde- und Sehbehinderte werden Orientierungshilfen durch Farben und starke Kontraste eingeplant. Ein rollstuhlgerechtes, barrierefreies WC ist im Mensa-WC-Trakt vorgesehen. Das Gebäude H10 ist bereits aus der Nutzung genommen und nahezu entkernt worden. Des Weiteren soll ein vorzeitiger Abriss erfolgen. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden auf ca. 1.087.187 € netto geschätzt. Es werden die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-5 und 8, Leistungsphasen 1-9 ausgeschrieben. Die o.g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen Leistungsphasen auszurichten haben. Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter Link https://www.meinauftrag.rib.de/public eingestellt./DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015608 eingestellt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis20 %
Qualität40 %
Qualität20 %
Qualität20 %
Preis
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
Qualität
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
Qualität
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
Qualität
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
01.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Kohn GmbH & Co. KG, Barmstedt–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stiefenhoferplatz 1, 22885 Barsbüttel
Kontakt
zentrale@barsbuettel.landsh.de

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367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99b3720a-9c50-43d6-98ee-3ae7fdbe27f5.