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vergebenEU-weitBau

Erweiterungsbauten des Betriebshof KSB in Bad Belzig in 14806 Bad Belzig, Los 12 Schließsystem

Landkreis Potsdam-Mittelmark · Bad Belzig, Brandenburg

Aktenzeichen BB60245_26_01veröffentlicht 05.05.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 152 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Alle Ausschreibungen: Bau in Brandenburg (147 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat13.07.2026 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (133 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Potsdam-Mittelmark
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 5 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
    vor 5 Monaten
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 4 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Lieferung und Montage Schließsystem

Beschreibung des Loses

Lieferung und Einbau System eCliq von AssaAbloy mit Nutzung einer bereits vorhandenen Serverinfrastruktur

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind ode … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung über die Registereintragungen (Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, Handelsregister) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Diese beinhalten: -Gewerbeanmeldung -Auszug aus dem Handelsregister -Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind ode … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Diese beinhalten: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind ode … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung zu drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen - Referenzbescheinigungen für 3 Referenzen zu Leistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren, der mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sonderformular Russland-Embargo)
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind ode … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind ode … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sind die Unternehmen präqualifiziert und geben ihre PQ-Nummer an, so haben sie darauf zu achten, dass die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Gemäß dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) werden folgende Erklärungen/Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung Angaben zum Bieter (Nationale Identifikationsnummer, Größe des Wirtschaftsteilnehmers, Nationalität des Eigentümers (Formular Eigenerklärung Angaben zum Bieter)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Angaben zur Preisermittlung (Formular 221_222)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aufgliederung der Einheitspreise (Formular 223-auf Anforderung der Vergabestelle)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mut dem Angebot sind vorzulegen: Vereinbarung Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (Formular 5.3 EU)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vereinbarung Mindestanforderungen NU/Verleiher nach dem BbgVergG (Formular 5.4 EU- Auf Anforderung der Vergabestelle)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.07.2026
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
08.06.2026, 08:00 Uhr. Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig. Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindes … ganz lesenLeistung: - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) - Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sonderformular Russland Embargo)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag … ganz lesen§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bieter müssen zur Erstellung Ihres Angebotes die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, können ausgeschlossen werden. Zusätzlich geforderte Anlagen sind bei … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bieter müssen zur Erstellung Ihres Angebotes die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, können ausgeschlossen werden. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 2. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.06.2026 über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche, auf anderem Weg als über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes eingehende oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zur Verfügung stellen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BHK5P#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

486vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (330 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cc5f196d-48ef-45f0-8462-2931b0bde9bc.