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Erweiterungsbau und Umbau Grundschule Bernhardswald für Ganztagsbetreuung - Leistungsbild Gebäudeplanung

Gemeinde Bernhardswald · Bernhardswald, Bayern

Aktenzeichen 26/102veröffentlicht 16.10.2026erstmals 22.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 11 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
116 Monate01.01.2027 – 01.09.2036
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 47 Tagen
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Tagen
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Rechtsanwälte Dr. Schrems und Partner mbB
    vor 23 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.09.2036
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Gemeinde Bernhardswald plant einen Erweiterungsbau der Grundschule Bernhardswald für die ganztätige Betreuung der Grundschüler/innen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Standorte für den Anbau untersucht und bewertet. Der beschlossene Vorentwurf für den kooperativen Ganztag in Form eines Anbaus sieht vor, dass der Speisesaal, die Küche sowie ein Garderobenbereich und ein barrierefreies WC an die bereits bestehende Flurzone im Nordosten des Schulhauses angegliedert werden. In diesem Zuge wird auch die bestehende Pausenhalle vergrößert. Da es sich bei dem Schulgebäude um ein Splitt-Level handelt, wird durch das Versetzen eines Treppenpodestes ebenfalls der Einbau eines Aufzuges vorgesehen. Dazu kommt, dass bestehende Räume des Hortes sowie der Mittagsbetreuung im Untergeschoss der Grundschule in das Raumprogramm für den kooperativen Ganztag mitaufgenommen werden. Um die notwendigen Aufenthaltsbereiche für die ganztätige Betreuung sowie das Mittagessen für bis zu 160 Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen werden folgende Neu – bzw. Umbauten am bestehenden Schulgebäude vorgesehen: Aufenthaltsbereiche für die ganztätige Betreuung mit z.B. Schmökerinsel, Hausaufgaben- und Musikbereich mit 305 m², einer Versorgungsküche als Aufbereitungsküche inkl. Nebenräume mit 55 m² sowie einem Speisesaal im Zweischichtbetrieb mit 120 m². Zudem wird die bestehende Pausenhalle um 89 m² vergrößert und der Pausenhof ist mit 808 m² nach dem Umbau wieder herzustellen. Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf rund 5,85 Mio. € brutto geschätzt. Dieser Kostenrahmen soll eingehalten werden. Wichtige vorgesehene zeitliche Meilensteine: • Abgabe Förderantrag und Bauantrag im Juni/Juli 2027 • Ausschreibung und Vergabe im September/Oktober 2027 • Beginn Bauausführung März 2028 • Fertigstellung spätestens bis zum Schuljahresbeginn 2030/2031 Vergeben werden die Leistungen Leistungsbild Gebäudeplanung stufenweise. Die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 2–9 stufenweise. Zunächst vergeben werden nur die LP. 2 und 3, anschließend optional stufenweise die weiteren Leistungsphasen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen/Stufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bieter keinen Mehrhonoraranspruch ableiten. Der Abruf weiterer Stufen muss schriftlich erfolgen. Während den Ausführungsarbeiten ist der reguläre Schulalltag zu gewährleisten. Ein Augenmerk ist hierbei besonders auf einen sehr gut strukturierten und einzuhaltenden Bauablauf zu legen, um beispielsweise Ferienwochen effizient zu nutzen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
01.09.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
stufenweise Beauftragung. Es gibt keinen Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer kein Mehrhonorar geltend machen. Außerdem zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 164 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesen§ 164 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.10.2026 auf 28.10.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.10.2026
  3. BekanntmachungFrist 21.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9af13985-2047-4369-803f-a24c6f760260.