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Erweiterung und Strukturanpassung Grundschule und Mittagsbetreuung Haldenwang - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI

Gemeinde Haldenwang · Haldenwang, Bayern

Aktenzeichen ARCHveröffentlicht 12.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 662 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
383 Tsd. €
Laufzeit
32 Monate21.04.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Haldenwang87490, Landkreis Oberallgäu, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
  • Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
  • Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
  • Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Haldenwang beabsichtigt ihre Grundschule und Mittagsbetreuung zu erweitern bzw. strukturanzupassen.

Vorstellung Gemeinde Haldenwang: Die Gemeinde Haldenwang (Landkreis Oberallgäu) liegt nordöstlich der Stadt Kempten (Allgäu). Mit über 3.900 Einwohnern hat sich die Gemeinde Haldenwang heute zu einer lebenswerten und familienfreundlichen Gemeinde entwickelt. Davon zeugen Einrichtungen wie die beiden Kindergärten, Kinderkrippe, Schule mit Mittags- und Ferienbetreuung, Seniorenwohnanlage mit Tagespflege oder die beiden Dorfläden.

Vorstellung Grundschule mit Mittagsbetreuung: Die Grundschule Haldenwang (Am Schwimmbad 3, 87490 Haldenwang) liegt zwischen den beiden größten Ortsteilen Haldenwang und Börwang und ist von beiden Ortsteilen durchgängig über einen Geh- und Radweg zu erreichen. Am Schul- und Sportzentrum befinden sich neben der Grundschule ein Gemeindesaal mit Bierstüble und Kegelbahn (Am Schwimmbad 2), eine Sporthalle (Am Schwimmbad 2 A) sowie eine Asylunterkunft (Am Schwimmbad 4). Des Weiteren sind Sportplätze, eine Skateranlage, ein Tennisplatz sowie ein Naturbad vorhanden. Sämtliche Gebäude und Grundstücke sind Eigentum der Gemeinde Haldenwang. Die Grundschule Haldenwang hat zum jetzigen Zeitpunkt 9 Klassen und 210 Schüler. Zum kommenden Schuljahr werden 10 Klassen (234 Schüler) erwartet. Bereits bis 2026/27 werden 12 Klassen (254 Schüler) erwartet. In 2028/29 werden 260 Schüler erwartet. Die Mittagsbetreuung befindet sich aktuell in den Räumen der Grundschule. Sie bietet Platz für 110 Kindern, das entspricht ungefähr die Hälfte aller Schulkinder. Die Mittagsbetreuung ist „behelfsmäßig“ in ehemaligen Klassenräumen im Erdgeschoss sowie im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss untergebracht. Problematik der Mittagsbetreuung ist der zu geringe Raum für die zukünftig zu erwartenden Kinder und insbesondere die Verteilung der Räumlichkeiten über 4 Geschosse. Das stellt nicht nur die Schüler, sondern ganz besonders das Betreuungsteam immer wieder vor große Herausforderungen. Die aktuell in der Schule genutzten Räume von der Mittagsbetreuung werden in Zukunft von der Schule selbst benötigt. Im nördlich Gebäudeteil, welcher zukünftig von der Mittagsbetreuung genutzt werden könnte, stehen im Erdgeschoss Räume der Wasserwacht (wurde aufgelöst) sowie Umkleide- und WC-Räume für Badegäste des Naturbads zur Verfügung. Die im Obergeschoss verpachteten 2 Wohnungen werden zukünftig frei und können der Mittagsbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Erweiterung und Strukturanpassung der Grundschule Haldenwang und Mittagsbetreuung soll auch ein Heizungstausch erfolgen. Die bisherige Gasheizung ist in die Jahre gekommen und könnte gegen eine andere Energiequelle und Heizung ausgetauscht werden. Siehe hierzu auch das Protokoll des Energie- und Umweltzentrums (eza!) vom 09.01.2024.

Aktuell wird von folgenden terminlichen Meilensteinen ausgegangen: - Leistungsbeginn: 21. April 2025, - Fertigstellung: Ende 2027. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 2,64 Mio. € netto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Haldenwang beabsichtigt ihre Grundschule und Mittagsbetreuung zu erweitern bzw. strukturanzupassen.

Vorstellung Gemeinde Haldenwang: Die Gemeinde Haldenwang (Landkreis Oberallgäu) liegt nordöstlich der Stadt Kempten (Allgäu). Mit über 3.900 Einwohnern hat sich die Gemeinde Haldenwang heute zu einer lebenswerten und familienfreundlichen Gemeinde entwickelt. Davon zeugen Einrichtungen wie die beiden Kindergärten, Kinderkrippe, Schule mit Mittags- und Ferienbetreuung, Seniorenwohnanlage mit Tagespflege oder die beiden Dorfläden.

Vorstellung Grundschule mit Mittagsbetreuung: Die Grundschule Haldenwang (Am Schwimmbad 3, 87490 Haldenwang) liegt zwischen den beiden größten Ortsteilen Haldenwang und Börwang und ist von beiden Ortsteilen durchgängig über einen Geh- und Radweg zu erreichen. Am Schul- und Sportzentrum befinden sich neben der Grundschule ein Gemeindesaal mit Bierstüble und Kegelbahn (Am Schwimmbad 2), eine Sporthalle (Am Schwimmbad 2 A) sowie eine Asylunterkunft (Am Schwimmbad 4). Des Weiteren sind Sportplätze, eine Skateranlage, ein Tennisplatz sowie ein Naturbad vorhanden. Sämtliche Gebäude und Grundstücke sind Eigentum der Gemeinde Haldenwang. Die Grundschule Haldenwang hat zum jetzigen Zeitpunkt 9 Klassen und 210 Schüler. Zum kommenden Schuljahr werden 10 Klassen (234 Schüler) erwartet. Bereits bis 2026/27 werden 12 Klassen (254 Schüler) erwartet. In 2028/29 werden 260 Schüler erwartet. Die Mittagsbetreuung befindet sich aktuell in den Räumen der Grundschule. Sie bietet Platz für 110 Kindern, das entspricht ungefähr die Hälfte aller Schulkinder. Die Mittagsbetreuung ist „behelfsmäßig“ in ehemaligen Klassenräumen im Erdgeschoss sowie im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss untergebracht. Problematik der Mittagsbetreuung ist der zu geringe Raum für die zukünftig zu erwartenden Kinder und insbesondere die Verteilung der Räumlichkeiten über 4 Geschosse. Das stellt nicht nur die Schüler, sondern ganz besonders das Betreuungsteam immer wieder vor große Herausforderungen. Die aktuell in der Schule genutzten Räume von der Mittagsbetreuung werden in Zukunft von der Schule selbst benötigt. Im nördlich Gebäudeteil, welcher zukünftig von der Mittagsbetreuung genutzt werden könnte, stehen im Erdgeschoss Räume der Wasserwacht (wurde aufgelöst) sowie Umkleide- und WC-Räume für Badegäste des Naturbads zur Verfügung. Die im Obergeschoss verpachteten 2 Wohnungen werden zukünftig frei und können der Mittagsbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Erweiterung und Strukturanpassung der Grundschule Haldenwang und Mittagsbetreuung soll auch ein Heizungstausch erfolgen. Die bisherige Gasheizung ist in die Jahre gekommen und könnte gegen eine andere Energiequelle und Heizung ausgetauscht werden. Siehe hierzu auch das Protokoll des Energie- und Umweltzentrums (eza!) vom 09.01.2024.

Aktuell wird von folgenden terminlichen Meilensteinen ausgegangen: - Leistungsbeginn: 21. April 2025, - Fertigstellung: Ende 2027. Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 2,64 Mio. € netto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen.

Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1-2 gem. § 34 HOAI beauftragt. Die Lph. 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Personelle Besetzung - Gewichtung 40%40 %
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%30 %
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%10 %
Honorarangebot - Gewichtung 20%20 %
Qualität
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
Qualität
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 10%
Preis
Honorarangebot - Gewichtung 20%

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deut … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Kriterium
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 … ganz lesenDie Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr. 300+400 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 300.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 250.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 250.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 150.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 6 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 3 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Kriterium
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermin … ganz lesenIn einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Wichtung 90 %. Referenzprojekte die vor 2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Baumaßnahme für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Haus für Kinder, Grundschule oder vergleichbar). (5 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungs- und Strukturanpassungsmaßnahme. (5 Punkte). — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften sowie unter Einbeziehung von Fördermitteln abgewickelt werden musste. (5 Punkte). — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 2,5 Mio. EUR netto (5 Punkte). — Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 34 HOAI erbracht (5 Punkte). — Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.04.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
— Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine … ganz lesen— Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf). Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. — Besondere Leistungen nach Anlage 10 HOAI, hier insbesondere: - Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung, - Verwendungsnachweisgerechte Kostenermittlung und -verfolgung im Hinblick auf die unterschiedlichen Förderprogramme - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied … ganz lesenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Haldenwang
Anschrift
Römerstraße 3, 87490 Haldenwang
Kontakt
bauamt@haldenwang.de
Auskünfte
HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KGvergabemanagement@hitzler-ingenieure.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.132vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df57cac4-64c1-426c-9931-00067702637c.